Neue Corona-Regeln für das Land
Im Infektionsschutzgesetz gibt es Änderungen vor allem bei der Maskenpflicht.
BERLIN Es war eines der umstrittensten Themen in der Ampelkoalition, vor allem zwischen SPD und FDP: Am Donnerstag jedoch verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Damit ermöglicht es die Ampelkoalition den Ländern, bei einer Zunahme der Infektionszahlen neue Maßnahmen zu erlassen. Ohne die erneuten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wären alle Maßnahmen am 23. September ausgelaufen.
„Wir werden diesmal besser in den Herbst hineingehen als im letzten Herbst“, sagte Lauterbach. Er verwies auf die an Virusvarianten angepassten neuen CoronaImpfstoffe und die Möglichkeit, bei steigenden Infektionszahlen wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen und in Außenbereichen zu verordnen. „Ich hoffe, dass dies der letzte
Winter mit Schutzmaßnahmen ist“, sagte der Gesundheitsminister und sprach damit Forschungen zu einer Impfung an, die eine Infektion ganz verhindern soll.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verteidigte die geplanten neuen Corona-Auflagen ebenfalls. Fast alle Expertinnen und Experten rechneten mit einer Verschärfung der Infektionslage, sagte Buschmann. Überdies sei der Entwurf der Ampelkoalition aber verhältnismäßig. „Der enthält keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen, keine Demonstrationsverbote“, sagte Buschmann. Generell gelte: „Wenn es nicht nötig ist, in Grundrechte einzugreifen, dann ist es nötig, nicht in Grundrechte einzugreifen.“
Erklärungsbedarf gab es bei der Maskenpflicht. Diese gilt künftig für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie für Patienten in Arztpraxen. Eine FFP2-Maske ist in
Zukunft vorgeschrieben im öffentlichen Personenfernverkehr, also insbesondere bei der Bahn. Eine entsprechende Regelung für den Luftverkehr wurde wieder aus dem Entwurf gestrichen. Künftig ist hier keine Maske mehr nötig. Allerdings kann der Bund bei steigenden Fallzahlen per Verordnung die Maskenpflicht im Luftverkehr wieder einführen.
Lauterbach nahm die erst kürzlich vereinbarte Regelung in Schutz. In den Flugzeugen sei die Luftdurchwälzung deutlich intensiver als in Bussen und Bahnen, zudem sei die Zahl der Reisenden im Flugverkehr geringer.
Die Union wollte die Maskenpflicht im ÖPNV nur noch lageabhängig statt pauschal und zudem die FFP2-Masken durch OP-Masken ersetzen. Zudem plädierte sie für die Aussetzung des sogenannten einrichtungsbezogenen Impfens in Gesundheitseinrichtungen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.