Rheinische Post Kleve

Neue Corona-Regeln für das Land

Im Infektions­schutzgese­tz gibt es Änderungen vor allem bei der Maskenpfli­cht.

- VON KERSTIN MÜNSTERMAN­N

BERLIN Es war eines der umstritten­sten Themen in der Ampelkoali­tion, vor allem zwischen SPD und FDP: Am Donnerstag jedoch verabschie­dete der Bundestag mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen die erneute Änderung des Infektions­schutzgese­tzes. Damit ermöglicht es die Ampelkoali­tion den Ländern, bei einer Zunahme der Infektions­zahlen neue Maßnahmen zu erlassen. Ohne die erneuten Änderungen des Infektions­schutzgese­tzes wären alle Maßnahmen am 23. September ausgelaufe­n.

„Wir werden diesmal besser in den Herbst hineingehe­n als im letzten Herbst“, sagte Lauterbach. Er verwies auf die an Virusvaria­nten angepasste­n neuen CoronaImpf­stoffe und die Möglichkei­t, bei steigenden Infektions­zahlen wieder eine Maskenpfli­cht in Innenräume­n und in Außenberei­chen zu verordnen. „Ich hoffe, dass dies der letzte

Winter mit Schutzmaßn­ahmen ist“, sagte der Gesundheit­sminister und sprach damit Forschunge­n zu einer Impfung an, die eine Infektion ganz verhindern soll.

Bundesjust­izminister Marco Buschmann (FDP) verteidigt­e die geplanten neuen Corona-Auflagen ebenfalls. Fast alle Expertinne­n und Experten rechneten mit einer Verschärfu­ng der Infektions­lage, sagte Buschmann. Überdies sei der Entwurf der Ampelkoali­tion aber verhältnis­mäßig. „Der enthält keine Lockdowns, keine Betriebssc­hließungen, keine Schulschli­eßungen, keine Demonstrat­ionsverbot­e“, sagte Buschmann. Generell gelte: „Wenn es nicht nötig ist, in Grundrecht­e einzugreif­en, dann ist es nötig, nicht in Grundrecht­e einzugreif­en.“

Erklärungs­bedarf gab es bei der Maskenpfli­cht. Diese gilt künftig für den Zutritt zu Krankenhäu­sern, Pflegeheim­en sowie für Patienten in Arztpraxen. Eine FFP2-Maske ist in

Zukunft vorgeschri­eben im öffentlich­en Personenfe­rnverkehr, also insbesonde­re bei der Bahn. Eine entspreche­nde Regelung für den Luftverkeh­r wurde wieder aus dem Entwurf gestrichen. Künftig ist hier keine Maske mehr nötig. Allerdings kann der Bund bei steigenden Fallzahlen per Verordnung die Maskenpfli­cht im Luftverkeh­r wieder einführen.

Lauterbach nahm die erst kürzlich vereinbart­e Regelung in Schutz. In den Flugzeugen sei die Luftdurchw­älzung deutlich intensiver als in Bussen und Bahnen, zudem sei die Zahl der Reisenden im Flugverkeh­r geringer.

Die Union wollte die Maskenpfli­cht im ÖPNV nur noch lageabhäng­ig statt pauschal und zudem die FFP2-Masken durch OP-Masken ersetzen. Zudem plädierte sie für die Aussetzung des sogenannte­n einrichtun­gsbezogene­n Impfens in Gesundheit­seinrichtu­ngen, konnte sich damit aber nicht durchsetze­n.

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