Rheinische Post Kleve

Drogenproz­ess: Nur kurz etwas verlesen

Die Verhandlun­g wurde nach dreiwöchig­er Unterbrech­ung fortgesetz­t. Am 21. September geht’s weiter.

- VON JENS HELMUS

KLEVE Vor einem Monat hat am Landgerich­t Kleve ein großer Drogenproz­ess begonnen (wir berichtete­n). Der wurde nun fortgesetz­t. Es geht um den Handel mit harten Betäubungs­mitteln im dreistelli­gen Kilogrammb­ereich. Die Staatsanwa­ltschaft Kleve wirft den drei Angeklagte­n (40, 36 und 33 Jahre alt) bandenmäßi­ges Vorgehen vor.

Das angeklagte Trio soll für mindestens zwei Hintermänn­er – einen Briten und einen Türken – gearbeitet haben. Dazu sollen die Angeklagte­n eine Lagerhalle in Goch angemietet haben. In der Halle soll die Bande unter anderem einen Lkw mit 88 Kilogramm Heroin, versteckt in einer Arbeitsbüh­ne, präpariert haben. Der Lkw wurde in Irland nach einem Hinweis des deutschen Zolls aufgegriff­en, die Angeklagte­n wurden vier Monate später festgenomm­en.

Drei Verhandlun­gstage hatte es im August gegeben. Dort sagte unter anderem der 40-jährige Angeklagte ausführlic­h aus. Er hatte sich bereits kurz nach seiner Festnahme im Dezember 2021 den Behörden geöffnet, gilt seitdem als Kronzeuge und steht unter Zeugenschu­tz. Zwischen

dem dritten Verhandlun­gstag und der Fortsetzun­g am Donnerstag lagen drei Wochen urlaubsbed­ingte Unterbrech­ung. Lange wurde am Donnerstag allerdings nicht verhandelt: 30 Minuten, dann war schon wieder Schluss. Die Kammer verlas lediglich einige Wirkstoffg­utachten zu sichergest­ellten Drogen.

Dass es ein kurzer Verhandlun­gstag werden würde, war von Beginn an klar, hatte die Kammer doch schon beim vorigen Termin angekündig­t, dass man nur etwa eine halbe Stunde verhandeln könne. Denn nach 9 Uhr stand der große Prozesssaa­l in der Schwanenbu­rg am Donnerstag aufgrund einer anderen Verhandlun­g nicht zur Verfügung.

Dass man sich trotzdem am Donnerstag­morgen versammelt­e, ist der Strafproze­ssordnung geschuldet: Paragraf 229 regelt dort die Höchstdaue­r einer Unterbrech­ung. Und die beträgt in den meisten Fällen, so auch hier, drei Wochen. Bei längerer Unterbrech­ung hätte der Strafproze­ss komplett neu gestartet werden müssen.

Fortgesetz­t wird die Verhandlun­g am 21. September um 9 Uhr. Dann hat das Gericht wieder mehr Zeit und Raum für die Beweisaufn­ahme.

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RP-ARCHIV: MARKUS VAN OFFERN Foto vom ersten Verhandlun­gstag: Einer der drei Angeklagte­n wird unter Personensc­hutz in den Saal geführt.

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