Mann vermacht Finanzamt Münster 50.000 Euro
Eine Erbschaft sorgt für einen unerwarteten Geldsegen.
DÜSSELDORF Üblicherweise sind die Bürger darum bemüht, dem Fiskus möglichst kein Geld hinterherzuwerfen. Doch in der Universitätsstadt Münster belegt nun ein skurriler Fall, dass es durchaus auch anders geht: Wie aus Dokumenten der Landesverwaltung hervorgeht, die unserer Redaktion vorliegen, berücksichtigte ein Bürger das Finanzamt Münster-Innenstadt in seinem Testament. Der Einzelplan des Finanzministeriums besagt, dass der Mann der Behörde die stattliche Summe von 50.000 Euro vermachte – nach Abzug der Erbschaftsteuer verbleiben damit 41.000 Euro für das Amt. „Die Mittel können im Haushaltsjahr 2022 vereinnahmt und verausgabt werden“, heißt es dazu vonseiten des Ministeriums.
Das Finanzamt Münster äußerte sich auf Anfrage unserer Redaktion recht zugeknöpft. Eine Sprecherin bat um Verständnis dafür, dass die Finanzbehörden von Gesetzes wegen keine Rechtsauskünfte in Einzelfällen erteilen dürften. „Eine Auskunft zu den Beweggründen des Erblassers kann deshalb nicht erteilt werden.“Die Mittel würden „für die Optimierung der Arbeitsbedingungen in dem entsprechenden Finanzamt“genutzt. Das Münsteraner Finanzamt nutze das Geld zudem „für eine zugewandte Außendarstellung für Bürgerinnen und Bürger“. Die Behörde konnte keine Angaben dazu machen, ob sich solche Fälle häufiger ereigneten. „Daten hierzu werden von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen nicht erfasst“, bemerkte die Sprecherin.
Dass der deutsche Staat erbt, ist durchaus nicht ungewöhnlich, allerdings geschieht dies in den seltensten Fällen vorsätzlich, so wie jetzt in Münster. Es gibt beispielsweise die sogenannte Fiskalerbschaft: Lassen sich trotz Nachforschungen durch das zuständige Amtsgericht nach einer bestimmten Frist keine Erben für ein Vermögen feststellen, fällt die Erbschaft dem Land zu.
Die Mittel sollen „für die Optimierung der Arbeitsbedingungen in dem Finanzamt“genutzt werden