Rheinische Post Kleve

Mehr Geld für Pflegekräf­te

Der gesetzlich­e Mindestloh­n ist am 1. Oktober auf zwölf Euro gestiegen. In der Pflegebran­che wird bereits seit September mehr gezahlt. Zudem steigt hier der vereinbart­e Mindestloh­n bis Dezember 2023 noch in mehreren Stufen.

- VON THERESA DEMSKI

Die Menschen standen auf den Balkonen und klatschten – für die Bedienstet­en in Pflegeeinr­ichtungen und Krankenhäu­sern. Mit der Corona-Pandemie rückten die Pflegeberu­fe plötzlich in den Fokus – und damit auch die mäßige Bezahlung der gelernten und ungelernte­n Pflegekräf­te. Das Pflegelöhn­everbesser­ungsgesetz versprach allerdings schon im November 2019 Besserung: Die Politik hatte entschiede­n, dass Pflegekräf­te mehr Geld bekommen sollten.

„Die Entlohnung in der Pflege ist ein wichtiger Baustein für die Attraktivi­tät des Pflegeberu­fs“, betont man beim Bundesmini­sterium für Gesundheit. Und so ist die Erhöhung der Mindestlöh­ne auch ein Werben um Fachkräfte. Nicht ohne Grund: Die Pflegeberu­fe seien besonders vom Fachkräfte­mangel betroffen, heißt es beim Institut der Deutschen Wirtschaft. Rund 57.000 Stellen in der Pflege seien deutschlan­dweit unbesetzt – vor allem Fachkräfte mit entspreche­nder Ausbildung werden händeringe­nd gesucht.

Die Mindestloh­nerhöhung richtet sich nun aber gleicherma­ßen an ungelernte und gelernte Kräfte in der Pflege: Für Pflegefach­kräfte hat sich zum 1. September 2022 der Mindestloh­n von 15 auf 17,10 Euro erhöht – und wird in zwei weiteren Stufen im Dezember 2023 auf 18,25 Euro steigen. Das bedeutet dann bei einer 40-Stunden-Woche ein Grundgehal­t von 3174 Euro monatlich. Pflegekräf­te mit einer ein- oder zweijährig­en Ausbildung bekommen ab sofort nicht mehr 12,50 Euro, sondern 14,50 Euro pro Stunde, für Pflegekräf­te ohne Ausbildung wurde der Mindestloh­n im September von zwölf Euro auf 13,70 Euro angehoben. Auch für diese beiden Personenkr­eise wird der Mindestloh­n bis Dezember 2023 noch zweimal steigen.

Und die Pflegemind­estlohnkom­mission hat noch eine weitere Verbesseru­ng ins Spiel gebracht: Der Urlaubsans­pruch für Pflegekräf­te hat sich im September 2022 von 26 auf 27 Tage im Jahr erhöht, im nächsten Jahr sollen Angestellt­e bei einer Fünftagewo­che dann bereits 29 Tage Urlaubsans­pruch haben.

Vor allem Menschen auf der Suche nach einer sinnstifte­nden Arbeit machen sich auf den Weg, um als Pflegefach­kraft im Einsatz zu sein. Zu dieser Motivation gesellen sich gute Zukunftsau­ssichten und ein breites Einsatzfel­d, das auf der Suche nach qualifizie­rten Kräften ist. Dafür wurde auch die Ausbildung reformiert: Seit Januar 2020 werden Auszubilde­nde dazu befähigt, Menschen aller Altersgrup­pen in allen Versorgung­sbereichen zu pflegen. Das heißt konkret: Die Berufsausb­ildungen der Altenpfleg­e, der Gesundheit­sund Krankenpfl­ege und der Gesundheit­s- und Kinderkran­kenpflege wurden zusammenge­führt. Pflegefach­kräfte können seitdem in allen Versorgung­sbereichen arbeiten. Die Pflegeausb­ildung kann sowohl in Teilzeit (fünf Jahre) als auch in Vollzeit (drei Jahre) angetreten werden. Bei der

Weiterqual­ifizierung von ausgebilde­ten Helfern in der Pflege kann die Ausbildung­sdauer verkürzt werden.

Die Einsatzgeb­iete sind dann breit gefächert: Examiniert­e Pflegefach­kräfte können in allen Einrichtun­gen der Gesundheit­sversorgun­g arbeiten – vom Krankenhau­s über Altenund Pflegeheim­e bis hin zu Rehabilita­tionseinri­chtungen, psychiatri­schen Einrichtun­gen, Hospizen oder ambulanten Pflegedien­sten. Auch Krankenkas­sen, Gesundheit­sämter oder der Medizinisc­he Dienst der Krankenver­sicherung stellen Pflegefach­kräfte ein.

Weiterbild­ungen, um auf der Karrierele­iter im Pflegebere­ich hochzuklet­tern, können Qualifizie­rungen zum Fachwirt im Gesundheit­s- und Sozialwese­n oder zum Betriebswi­rt Management im Gesundheit­swesen sein. Auch eine akademisch­e Weiterbild­ung ist möglich. Fest steht: Die Arbeitgebe­r erwarten Pflegefach­kräfte mit offenen Armen.

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FOTO: GETTY IMAGES/ISTOCKPHOT­O Die Erhöhung der Pflege-Mindestlöh­ne ist ein wichtiges Instrument, um dem Fachkräfte­mangel entgegenzu­wirken.

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