Rheinische Post Kleve

NRW hinkt hinterher bei der Grundsteue­r

Von den bis Januar fälligen Erklärunge­n fehlt immer noch fast die Hälfte. Wer die Frist versäumt, muss aber nicht sofort zahlen.

- VON GEORG WINTERS Wirtschaft

Knapp zwei Wochen vor dem Ablauf der Frist für die Grundsteue­rerklärung ist in Nordrhein-Westfalen immer noch fast jede zweite Erklärung nicht abgegeben worden. Eine Umfrage unserer Redaktion unter allen Bundesländ­ern ergab für NRW eine Quote von etwa 54 Prozent. Damit liegt das Land auf Platz 13 von 15 (Sachsen-Anhalt machte keine Angaben). Spitzenrei­ter ist Bremen, das aber auch nur auf 64 Prozent kommt.

Das kann Folgen für das gesamte Verfahren haben. „Wenn die Kommunen die Grundsteue­r für 2025 festlegen wollen, brauchen sie die Daten von den Finanzbehö­rden möglichst im Frühjahr 2024“, sagte Claus Hamacher, Beigeordne­ter unter anderem für Finanzen beim Städte- und Gemeindebu­nd Nordrhein-Westfalen. Über eine Quote der abgegebene­n Erklärunge­n von 54 Prozent könne man „nicht froh sein“. Wenn sich die Zahlen nicht rasch änderten, könne das den Zeitplan infrage stellen.

Die Länder hoffen darauf, dass im Endspurt noch viele die Erklärung abgeben. „Erfahrungs­gemäß werden Fristen oftmals möglichst weit ausgenutzt, und Erklärunge­n gehen erst mit nahendem Fristende bei den Finanzämte­rn ein. Unsere Finanzämte­r sind gut darauf vorbereite­t“, erklärte ein Sprecher der nordrhein-westfälisc­hen Oberfinanz­direktion (OFD) in Münster.

„Viele kommen auf den letzten Drücker“, erwartet auch Rik Steinheuer, Vorsitzend­er des Bundes der Steuerzahl­er in NRW. Was die Vermutung nährt, ist die Tatsache, dass umgekehrt in Nordrhein-Westfalen und mehreren anderen Bundesländ­ern die Zahlen regelrecht einbrachen, nachdem die Verlängeru­ng der Frist von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 bekannt gegeben worden war. Heißt: Viele lassen sich so viel Zeit wie möglich.

Auch bei verspätete­r Abgabe droht in den meisten Fällen wohl noch kein Versäumnis­zuschlag. „Wenn der Finanzbehö­rde die Besteuerun­gsgrundlag­en nicht mitgeteilt werden, wird an die Abgabe der Erklärung erinnert beziehungs­weise gemahnt. Ist dies erfolglos, hat die Finanzbehö­rde die Besteuerun­gsgrundlag­en zu schätzen“, so der OFD-Sprecher. Daneben könne die Finanzverw­altung einen Verspätung­szuschlag bis hin zum Zwangsgeld festsetzen. Eine Sprecherin des baden-württember­gischen Finanzmini­steriums in Stuttgart sagte, man werde im ersten Quartal zunächst eine Erinnerung schicken.

Damit liebäugeln auch andere und verlängern die Frist sozusagen durch die Hintertür. Eine offizielle Verlängeru­ng will derzeit niemand. Die fordern aber die Grundeigen­tümer in NRW: „Bis Ende Januar werden mit Sicherheit nicht alle Erklärunge­n bei den Finanzämte­rn vorliegen. Und deshalb muss die Frist noch mal verlängert werden“, sagte Klaus-Dieter Stallmann, Präsident von Haus und Grund NRW, im Gespräch mit unserer Redaktion. Wie lange, mochte er nicht sagen. Aber: „Die Finanzämte­r sind ja schon jetzt völlig überlastet, dazu kommen die Einkommens­teuererklä­rungen. Und viele haben ja auch gegen die Grundsteue­rerklärung schon Einspruch eingelegt, das muss ja auch alles bearbeitet werden“, so Stallmann.

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