NRW hinkt hinterher bei der Grundsteuer
Von den bis Januar fälligen Erklärungen fehlt immer noch fast die Hälfte. Wer die Frist versäumt, muss aber nicht sofort zahlen.
Knapp zwei Wochen vor dem Ablauf der Frist für die Grundsteuererklärung ist in Nordrhein-Westfalen immer noch fast jede zweite Erklärung nicht abgegeben worden. Eine Umfrage unserer Redaktion unter allen Bundesländern ergab für NRW eine Quote von etwa 54 Prozent. Damit liegt das Land auf Platz 13 von 15 (Sachsen-Anhalt machte keine Angaben). Spitzenreiter ist Bremen, das aber auch nur auf 64 Prozent kommt.
Das kann Folgen für das gesamte Verfahren haben. „Wenn die Kommunen die Grundsteuer für 2025 festlegen wollen, brauchen sie die Daten von den Finanzbehörden möglichst im Frühjahr 2024“, sagte Claus Hamacher, Beigeordneter unter anderem für Finanzen beim Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen. Über eine Quote der abgegebenen Erklärungen von 54 Prozent könne man „nicht froh sein“. Wenn sich die Zahlen nicht rasch änderten, könne das den Zeitplan infrage stellen.
Die Länder hoffen darauf, dass im Endspurt noch viele die Erklärung abgeben. „Erfahrungsgemäß werden Fristen oftmals möglichst weit ausgenutzt, und Erklärungen gehen erst mit nahendem Fristende bei den Finanzämtern ein. Unsere Finanzämter sind gut darauf vorbereitet“, erklärte ein Sprecher der nordrhein-westfälischen Oberfinanzdirektion (OFD) in Münster.
„Viele kommen auf den letzten Drücker“, erwartet auch Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler in NRW. Was die Vermutung nährt, ist die Tatsache, dass umgekehrt in Nordrhein-Westfalen und mehreren anderen Bundesländern die Zahlen regelrecht einbrachen, nachdem die Verlängerung der Frist von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 bekannt gegeben worden war. Heißt: Viele lassen sich so viel Zeit wie möglich.
Auch bei verspäteter Abgabe droht in den meisten Fällen wohl noch kein Versäumniszuschlag. „Wenn der Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht mitgeteilt werden, wird an die Abgabe der Erklärung erinnert beziehungsweise gemahnt. Ist dies erfolglos, hat die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen“, so der OFD-Sprecher. Daneben könne die Finanzverwaltung einen Verspätungszuschlag bis hin zum Zwangsgeld festsetzen. Eine Sprecherin des baden-württembergischen Finanzministeriums in Stuttgart sagte, man werde im ersten Quartal zunächst eine Erinnerung schicken.
Damit liebäugeln auch andere und verlängern die Frist sozusagen durch die Hintertür. Eine offizielle Verlängerung will derzeit niemand. Die fordern aber die Grundeigentümer in NRW: „Bis Ende Januar werden mit Sicherheit nicht alle Erklärungen bei den Finanzämtern vorliegen. Und deshalb muss die Frist noch mal verlängert werden“, sagte Klaus-Dieter Stallmann, Präsident von Haus und Grund NRW, im Gespräch mit unserer Redaktion. Wie lange, mochte er nicht sagen. Aber: „Die Finanzämter sind ja schon jetzt völlig überlastet, dazu kommen die Einkommensteuererklärungen. Und viele haben ja auch gegen die Grundsteuererklärung schon Einspruch eingelegt, das muss ja auch alles bearbeitet werden“, so Stallmann.