Eineinhalb Jahre Haft für Abtrennen eines Kopfes
(dpa) Ein 39 Jahre alter Mann, der im vergangenen Sommer einen menschlichen Kopf vor einem Gerichtsgebäude in Bonn abgelegt hatte, ist dafür am Freitag zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte zu den Vorwürfen geschwiegen, doch das Landgericht Bonn ging davon aus, dass er den Kopf seines zuvor an Tuberkulose gestorbenen Freundes abgetrennt und dann vor das Gericht gelegt hatte. Verurteilt wurde er wegen Störung der Totenruhe.
Laut Anklage soll der 39-Jährige, der auf der Straße lebte, den Kopf des Toten mit einem Messer abgetrennt haben. Danach habe er das Leichenteil in eine große Umhängetasche gesteckt und sei zum Gericht gelaufen. Am Eingangsportal habe er den Kopf schließlich ablegt. Eine Passantin erzählte, dass der Mann danach auf der gegenüberliegenden Straßenseite gesessen und den Kopf angestarrt habe. Zeugen hatten sich im Prozess schockiert von dem Anblick gezeigt. Eine 44-Jährige berichtete, dass ihr Sohn gerufen habe: „Mama, Mama, da liegt ein Kopf.“
Als die Polizei zehn Minuten später eintraf, soll der 39-Jährige laut Polizeibericht auf die Beamten zugegangen sein, um ihnen zu gestehen, dass er den Kopf abgelegt habe. Weder an Kleidung noch am Körper des Mannes seien Blutspuren gefunden worden. Anschließend führte er die Ermittler direkt zum Torso seines Freundes, der in der Nähe eines Biergartens in einem Schlafsack lag. Der Wirt des Biergartens sagte im Prozess, dass die beiden Männer Drogen konsumiert und „in einer Zweckgemeinschaft“gelebt hätten. „Damit keiner alleine ist.“