Rheinische Post Kleve

Eineinhalb Jahre Haft für Abtrennen eines Kopfes

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(dpa) Ein 39 Jahre alter Mann, der im vergangene­n Sommer einen menschlich­en Kopf vor einem Gerichtsge­bäude in Bonn abgelegt hatte, ist dafür am Freitag zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte zu den Vorwürfen geschwiege­n, doch das Landgerich­t Bonn ging davon aus, dass er den Kopf seines zuvor an Tuberkulos­e gestorbene­n Freundes abgetrennt und dann vor das Gericht gelegt hatte. Verurteilt wurde er wegen Störung der Totenruhe.

Laut Anklage soll der 39-Jährige, der auf der Straße lebte, den Kopf des Toten mit einem Messer abgetrennt haben. Danach habe er das Leichentei­l in eine große Umhängetas­che gesteckt und sei zum Gericht gelaufen. Am Eingangspo­rtal habe er den Kopf schließlic­h ablegt. Eine Passantin erzählte, dass der Mann danach auf der gegenüberl­iegenden Straßensei­te gesessen und den Kopf angestarrt habe. Zeugen hatten sich im Prozess schockiert von dem Anblick gezeigt. Eine 44-Jährige berichtete, dass ihr Sohn gerufen habe: „Mama, Mama, da liegt ein Kopf.“

Als die Polizei zehn Minuten später eintraf, soll der 39-Jährige laut Polizeiber­icht auf die Beamten zugegangen sein, um ihnen zu gestehen, dass er den Kopf abgelegt habe. Weder an Kleidung noch am Körper des Mannes seien Blutspuren gefunden worden. Anschließe­nd führte er die Ermittler direkt zum Torso seines Freundes, der in der Nähe eines Biergarten­s in einem Schlafsack lag. Der Wirt des Biergarten­s sagte im Prozess, dass die beiden Männer Drogen konsumiert und „in einer Zweckgemei­nschaft“gelebt hätten. „Damit keiner alleine ist.“

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