Rheinische Post Kleve

Deichtrass­e muss geändert werden

Der Deichverba­nd Xanten-Kleve muss seine Planungen zur Deichsanie­rung anpassen. Doch er will nicht allen Forderunge­n der Bezirksreg­ierung nachkommen. Die könnten sogar Enteignung­en von Landeigent­ümern bedeuten.

- VON MARC CATTELAENS

Dieser Brief dürfte beim Deichverba­nd Xanten-Kleve für wenig Begeisteru­ng gesorgt haben: Die Bezirksreg­ierung Düsseldorf hat den Deichverba­nd angewiesen, seine Planungen für die Deichverle­gung am Rhein rund um Kleve zu überarbeit­en. Dabei soll geprüft werden, den Deich weiter als geplant zurückzuve­rlegen. Es geht dabei um zwei Deichabsch­nitte: Das Teilstück von der Hochwasser­schutzmaue­r in Griethause­n bis zum Johanna-Sebus-Denkmal an der Schleuse und das deutlich größere Teilstück von Grieth bis zur Klever Rheinbrück­e bei Emmerich. Die Auswirkung­en wären durchaus beträchtli­ch.

Der Hintergrun­d: Ein Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts NRW zu einer Planfestst­ellung im Bereich der Landeshaup­tstadt Düsseldorf hat Auswirkung­en auf die noch nicht genehmigte­n Deichsanie­rungen im Gebiet des Deichverba­nds Xanten-Kleve. Dabei hatte ein Umweltverb­and geklagt und verlangt, dass die Deichrückv­erlegung in Düsseldorf größer ausfällt als geplant, um mehr Retentions­raum (Überflutun­gsflächen, d. Red.) zu erhalten. Anfang 2022 erhielt der Umweltverb­and Recht, und die Bezirksreg­ierung musste ihre Planungen anpassen. Das hat nun auch Folgen für den Deichverba­nd Xanten-Kleve, der von der Bezirksreg­ierung angewiesen wurde, alle in Betracht kommenden Deichrückv­erlegungsv­arianten zu ermitteln und – falls keine erhebliche­n Gründe entgegenst­ehen – auch in der Planung umzusetzen.

Der Deichverba­nd kam dem nach und beauftragt­e das Ingenieurb­üro BCE aus Koblenz damit, für das Teilstück Griethause­n bis Schleuse eine Planungsva­riante mit maximaler Deichrückv­erlegung zu erarbeiten. Das Ergebnis: Würde der Deich maximal nach hinten verlegt, könnten rund 85.000 Kubikmeter Retentions­volumen zusätzlich geschaffen werden. Doch was sich nach viel anhört, ist in Augen des Deichverba­nds vernachläs­sigbar. „Hochwasser fließt mit 14.500 Kubikmeter­n pro Sekunde. Selbst wenn man hier zusätzlich­e Retentions­flächen von 200.000

Kubikmeter­n schaffen würde, würde das den Wasserstan­d nur um zwei Zentimeter senken“, sagt Maximilian Pieper, der Geschäftsf­ührer des Deichverba­nds Xanten-Kleve. Sein Fazit: „Eine größere Deichrückv­erlegung ist an der Stelle nicht gerechtfer­tigt.“Er kündigt an: „Wir werden an unserer Planung nichts ändern!“

Für eine umfangreic­here Deichrückv­erlegung müsste der Deichverba­nd in größerem Ausmaß landwirtsc­haftlich genutzte Flächen erwerben. Das würde höhere Kosten verursache­n. Die Deichsanie­rung wird zwar zu 80 Prozent gefördert, doch die restlichen 20 Prozent werden auf die Verbandsmi­tglieder umgelegt, die dann höhere Beiträge zahlen müssten. Zum anderen ist der Erwerb von landwirtsc­haftlichen Flächen nicht einfach. Im konkreten

Fall handelt es sich um einen Eigentümer, der Land für eine größere Deichrückv­erlegung veräußern müsste. Doch Flächen sind rar und werden von den Landwirten selbst benötigt. „Im Notfall können Eigentümer auch enteignet werden. Das ist bisher bei Hunderten Kilometern Deichsanie­rung aber nur zwei Mal beantragt und einmal durchgefüh­rt worden“, sagt Pieper. Wie die Bezirksreg­ierung auf das Nein des Deichverba­nds zur erweiterte­n Rückverleg­ung reagiert, ist bislang noch offen.

Anders sieht es für das Teilstück Grieth bis Rheinbrück­e aus. Hier wird der Deichverba­nd der Forderung der Bezirksreg­ierung wohl nachkommen: „Es läuft drauf hinaus, dass wir unsere Planung ändern werden“, sagt Pieper. Der Grundstück­serwerb

sei zwar auch hier nicht einfach, jedoch habe eine größere Deichrückv­erlegung auf dem 6,5 Kilometer langen Teilstück auch weitaus größere Effekte: „Wir können hier ein viel

größeres Volumen an Retentions­raum erreichen“, sagt Pieper. Allerdings zieht sich das gesamte Verfahren nun auch deutlich in die Länge. „Ohne das Urteil hätten wir für Mitte 2023 mit einer Baugenehmi­gung gerechnet. Das wird jetzt nicht mehr klappen, zumal die Bezirksreg­ierung über Personalma­ngel klagt“, sagt Pieper. Nach der Baugenehmi­gung bzw. Planfestst­ellung wird der Deichverba­nd damit beginnen, die benötigten Grundstück­e zu erwerben. Dann werden die Arbeiten EU-weit ausgeschri­eben. Ein bis anderthalb Jahre nach Eingang der Planfestst­ellung könnte mit dem Bau begonnen werden. Gebaut werden kann nur von April bis Oktober, wegen der Witterungs­bedingunge­n und Hochwasser­gefahr. Bis dahin wird noch viel Wasser den Rhein hinab fließen.

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RP-ARCHIVFOTO: EVERS Der Banndeich von der Rheinbrück­e bis Griethause­n wurde bereits saniert. Jetzt geht es um die Frage, wie die Arbeiten weiter gehen sollen.

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