Deichtrasse muss geändert werden
Der Deichverband Xanten-Kleve muss seine Planungen zur Deichsanierung anpassen. Doch er will nicht allen Forderungen der Bezirksregierung nachkommen. Die könnten sogar Enteignungen von Landeigentümern bedeuten.
Dieser Brief dürfte beim Deichverband Xanten-Kleve für wenig Begeisterung gesorgt haben: Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Deichverband angewiesen, seine Planungen für die Deichverlegung am Rhein rund um Kleve zu überarbeiten. Dabei soll geprüft werden, den Deich weiter als geplant zurückzuverlegen. Es geht dabei um zwei Deichabschnitte: Das Teilstück von der Hochwasserschutzmauer in Griethausen bis zum Johanna-Sebus-Denkmal an der Schleuse und das deutlich größere Teilstück von Grieth bis zur Klever Rheinbrücke bei Emmerich. Die Auswirkungen wären durchaus beträchtlich.
Der Hintergrund: Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW zu einer Planfeststellung im Bereich der Landeshauptstadt Düsseldorf hat Auswirkungen auf die noch nicht genehmigten Deichsanierungen im Gebiet des Deichverbands Xanten-Kleve. Dabei hatte ein Umweltverband geklagt und verlangt, dass die Deichrückverlegung in Düsseldorf größer ausfällt als geplant, um mehr Retentionsraum (Überflutungsflächen, d. Red.) zu erhalten. Anfang 2022 erhielt der Umweltverband Recht, und die Bezirksregierung musste ihre Planungen anpassen. Das hat nun auch Folgen für den Deichverband Xanten-Kleve, der von der Bezirksregierung angewiesen wurde, alle in Betracht kommenden Deichrückverlegungsvarianten zu ermitteln und – falls keine erheblichen Gründe entgegenstehen – auch in der Planung umzusetzen.
Der Deichverband kam dem nach und beauftragte das Ingenieurbüro BCE aus Koblenz damit, für das Teilstück Griethausen bis Schleuse eine Planungsvariante mit maximaler Deichrückverlegung zu erarbeiten. Das Ergebnis: Würde der Deich maximal nach hinten verlegt, könnten rund 85.000 Kubikmeter Retentionsvolumen zusätzlich geschaffen werden. Doch was sich nach viel anhört, ist in Augen des Deichverbands vernachlässigbar. „Hochwasser fließt mit 14.500 Kubikmetern pro Sekunde. Selbst wenn man hier zusätzliche Retentionsflächen von 200.000
Kubikmetern schaffen würde, würde das den Wasserstand nur um zwei Zentimeter senken“, sagt Maximilian Pieper, der Geschäftsführer des Deichverbands Xanten-Kleve. Sein Fazit: „Eine größere Deichrückverlegung ist an der Stelle nicht gerechtfertigt.“Er kündigt an: „Wir werden an unserer Planung nichts ändern!“
Für eine umfangreichere Deichrückverlegung müsste der Deichverband in größerem Ausmaß landwirtschaftlich genutzte Flächen erwerben. Das würde höhere Kosten verursachen. Die Deichsanierung wird zwar zu 80 Prozent gefördert, doch die restlichen 20 Prozent werden auf die Verbandsmitglieder umgelegt, die dann höhere Beiträge zahlen müssten. Zum anderen ist der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen nicht einfach. Im konkreten
Fall handelt es sich um einen Eigentümer, der Land für eine größere Deichrückverlegung veräußern müsste. Doch Flächen sind rar und werden von den Landwirten selbst benötigt. „Im Notfall können Eigentümer auch enteignet werden. Das ist bisher bei Hunderten Kilometern Deichsanierung aber nur zwei Mal beantragt und einmal durchgeführt worden“, sagt Pieper. Wie die Bezirksregierung auf das Nein des Deichverbands zur erweiterten Rückverlegung reagiert, ist bislang noch offen.
Anders sieht es für das Teilstück Grieth bis Rheinbrücke aus. Hier wird der Deichverband der Forderung der Bezirksregierung wohl nachkommen: „Es läuft drauf hinaus, dass wir unsere Planung ändern werden“, sagt Pieper. Der Grundstückserwerb
sei zwar auch hier nicht einfach, jedoch habe eine größere Deichrückverlegung auf dem 6,5 Kilometer langen Teilstück auch weitaus größere Effekte: „Wir können hier ein viel
größeres Volumen an Retentionsraum erreichen“, sagt Pieper. Allerdings zieht sich das gesamte Verfahren nun auch deutlich in die Länge. „Ohne das Urteil hätten wir für Mitte 2023 mit einer Baugenehmigung gerechnet. Das wird jetzt nicht mehr klappen, zumal die Bezirksregierung über Personalmangel klagt“, sagt Pieper. Nach der Baugenehmigung bzw. Planfeststellung wird der Deichverband damit beginnen, die benötigten Grundstücke zu erwerben. Dann werden die Arbeiten EU-weit ausgeschrieben. Ein bis anderthalb Jahre nach Eingang der Planfeststellung könnte mit dem Bau begonnen werden. Gebaut werden kann nur von April bis Oktober, wegen der Witterungsbedingungen und Hochwassergefahr. Bis dahin wird noch viel Wasser den Rhein hinab fließen.