Drei Töchter missbraucht: Fünf Jahre Haft für 42-Jährigen
(pvk) Ein 42-Jähriger Familienvater aus Kranenburg ist am Freitagvormittag zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Ihm wurde zuvor sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in insgesamt 60 Fällen vorgeworfen. Die Taten sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren stattgefunden haben: von Juli 2012 bis Juni 2022. Bei den drei mutmaßlichen Geschädigten handelt es sich um die drei leiblichen Töchter des Angeklagten, die 2006, 2008 und 2010 geboren sind. Der Angeklagte soll sich nachts in ihr Zimmer geschlichen haben oder sich auf der gemeinsamen Schlafcouch der Familie an den Töchtern vergangen haben. Auch auf einer Städtereise, die der Mann mit einer seiner Töchter unternommen hatte, soll ein sexueller Missbrauch stattgefunden haben. Die Zeugenaussagen der drei Töchter fanden – wie bei solchen Prozessen üblich – unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von acht Jahren gefordert, während der Angeklagte auf Freispruch plädierte. Konkret schuldig gesprochen wurde der Mann nun in folgenden Punkten: Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener in Tateinheit mit einem sexuellen Übergriff sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit
mit Missbrauch Schutzbefohlener in insgesamt 47 Fällen, davon in vier Fällen tateinheitlich mit sexueller Nötigung unter Gewaltanwendung. In einem der vier genannten Fälle wurde der Mann zudem wegen schweren Kindesmissbrauchs verurteilt.
Ein Teilfreispruch erfolgte in einigen der ursprünglich 60 angeklagten Fälle, da die Zeitspanne der Taten sehr weit war und einige der Taten nicht festgestellt werden konnten. Das Gericht betonte ausdrücklich, dass die Glaubwürdigkeit der Zeugen in keiner Weise abgewertet wurde.
Das am Freitag gesprochene Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verurteilte sowie die Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision einlegen.