Rheinische Post Kleve

Drei Töchter missbrauch­t: Fünf Jahre Haft für 42-Jährigen

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(pvk) Ein 42-Jähriger Familienva­ter aus Kranenburg ist am Freitagvor­mittag zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Ihm wurde zuvor sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlich­en in insgesamt 60 Fällen vorgeworfe­n. Die Taten sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren stattgefun­den haben: von Juli 2012 bis Juni 2022. Bei den drei mutmaßlich­en Geschädigt­en handelt es sich um die drei leiblichen Töchter des Angeklagte­n, die 2006, 2008 und 2010 geboren sind. Der Angeklagte soll sich nachts in ihr Zimmer geschliche­n haben oder sich auf der gemeinsame­n Schlafcouc­h der Familie an den Töchtern vergangen haben. Auch auf einer Städtereis­e, die der Mann mit einer seiner Töchter unternomme­n hatte, soll ein sexueller Missbrauch stattgefun­den haben. Die Zeugenauss­agen der drei Töchter fanden – wie bei solchen Prozessen üblich – unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte eine Gefängniss­trafe von acht Jahren gefordert, während der Angeklagte auf Freispruch plädierte. Konkret schuldig gesprochen wurde der Mann nun in folgenden Punkten: Sexueller Missbrauch Schutzbefo­hlener in Tateinheit mit einem sexuellen Übergriff sowie wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern in Tateinheit

mit Missbrauch Schutzbefo­hlener in insgesamt 47 Fällen, davon in vier Fällen tateinheit­lich mit sexueller Nötigung unter Gewaltanwe­ndung. In einem der vier genannten Fälle wurde der Mann zudem wegen schweren Kindesmiss­brauchs verurteilt.

Ein Teilfreisp­ruch erfolgte in einigen der ursprüngli­ch 60 angeklagte­n Fälle, da die Zeitspanne der Taten sehr weit war und einige der Taten nicht festgestel­lt werden konnten. Das Gericht betonte ausdrückli­ch, dass die Glaubwürdi­gkeit der Zeugen in keiner Weise abgewertet wurde.

Das am Freitag gesprochen­e Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig, der Verurteilt­e sowie die Staatsanwa­ltschaft können binnen einer Woche Revision einlegen.

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RP-FOTO: JENS HELMUS Der Angeklagte vor dem Landgerich­t Kleve.

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