Rheinische Post Kleve

CO -Kosten korrekt verteilt? 2

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(tmn) Wer seine Wohnung mit fossilen Brennstoff­en heizt, wird dafür seit 2021 mit dem sogenannte­n CO2-Preis belegt. Eigentümer leisten die Abgabe direkt mit den Heizkosten beim Versorger, Mieter bekommen sie in der Regel über die Nebenkoste­n aufgebrumm­t.

Mit Beginn des neuen Jahres können Vermieter den CO2-Preis nicht mehr in jedem Fall komplett auf ihrer Mieter abwälzen. Das geht nur noch, wenn ihre Immobilie besonders hohe energetisc­he Standards erfüllt (EH 55). Je schlechter die energetisc­he Qualität des Gebäudes, desto höher ist der Kostenante­il, den Vermieter tragen müssen – bis hin zu 90 Prozent. Das gilt für Abrechnung­szeiträume seit dem 1. Januar 2023.

Nach der neuen Regelung müssen Vermieter auf der jährlichen Heizkosten­abrechnung den spezifisch­en CO2-Ausstoß ihres Gebäudes in Kilogramm Kohlenstof­fdioxid pro Quadratmet­er Wohnfläche angeben. „Anhand dieses Wertes erfolgt dann die Einteilung in eine der zehn Stufen, die festlegen welche Partei welchen Anteil der CO2-Kosten zu tragen hat“, sagt Florian Munder, Energieexp­erte des Verbrauche­rzentrale

Bundesverb­ands. Mieter können die Einstufung prüfen, indem sie sie mit dem Stufenmode­ll des Bundeswirt­schaftsmin­isteriums abgleichen. Wer nachprüfen will, ob überhaupt der spezifisch­e CO2-Ausstoß korrekt berechnet wurde, kann bei seinem Vermieter eine Belegeinsi­cht verlangen. „Die Energiever­sorgungsun­ternehmen sind dazu verpflicht­et, in ihren Rechnungen die nötigen Angaben zum CO2-Wert ihrer Lieferung zu machen.“Teilt man den CO2-Gesamtwert durch die Wohnfläche des Gebäudes, ergibt sich der spezifisch­e CO2-Ausstoß.

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