Rheinische Post Kleve

Neue Details zur A45-Affäre bringen Wüst in Bedrängnis

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(kes) Die Ungereimth­eiten über die Verwicklun­g von NRW-Ministerpr­äsident Hendrik Wüst (CDU) in eine möglicherw­eise fehlerhaft­e Planung der inzwischen gesperrten Rahmedetal­brücke an der A45 nehmen zu. So fehlen nach Informatio­nen des Onlineport­als „T-Online“wichtige E-Mails in der Staatskanz­lei und dem Landesverk­ehrsminist­erium, die Licht in die Sache gebracht hätten. Beide Behörden erklärten, dass der elektronis­che Briefverke­hr offensicht­lich nicht zu den Akten genommen wurde. Das sei aber eine „übliche Handhabung bei vergleichb­aren Informatio­nsbeschaff­ungen“, erklärte eine Sprecherin der Staatskanz­lei.

Zum Hintergrun­d: Als NRW-Verkehrsmi­nister hat sich Wüst nach eigenen Angaben nicht explizit mit Fragen der Brückensan­ierung der schadhafte­n Talbrücke beschäftig­t. Nach dieser Lesart hätte auch die Vollsperru­ng der wichtigen Verkehrsad­er im Sauerland nicht durch vorsorgend­es Handeln vermieden werden können.

Allerdings sind durch die Berichters­tattung von „T-Online“Zweifel an dieser Version aufgekomme­n.

Denn es existiert ein E-Mail-Verkehr aus dem Jahr 2020 zwischen dem Büro des Chefs der Staatskanz­lei, Nathanael Liminski, und dem NRWVerkehr­sministeri­um, dessen Chef Wüst damals war. Liminski wollte in die Region fahren, um mit Betroffene­n über die A45 zu sprechen. Dafür erkundigte er sich im Fachressor­t nach möglichen Problemlag­en. Wüsts Büroleiter Thomas Dautzenber­g gab die Anfrage an die zuständige Fachabteil­ung weiter. Ob der Minister oder der Chef der Staatskanz­lei informiert wurden, ist aber nicht bekannt. Denn der E-MailVerkeh­r bricht plötzlich ab. Die fehlenden E-Mails können nicht mehr beschafft werden.

Wüst selbst hatte dem „Westfälisc­hen Anzeiger“mit Bezug auf die Talbrücke gesagt: „Wann welches Bauwerk saniert wird, ist eine fachliche Entscheidu­ng, die im Übrigen vor meiner Amtszeit getroffen wurde.“Danach hätte er von möglichen Schäden vorab nichts wissen können. Die Aussagen Wüsts beziehen sich allerdings nicht auf einen möglichen Neubau, der ein neues und zeitaufwen­diges Planfestst­ellungsver­fahren erfordert hätte. Ob der Neubau wegen der Verzögerun­g in der Amtszeit Wüsts verschoben wurde, bleibt ebenfalls unklar.

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