Rheinische Post Kleve

Was ohne Grundsteue­rerklärung passiert

An diesem Dienstag läuft die Frist ab. Danach wird es wohl zunächst ein Erinnerung­sschreiben geben.

- VON GEORG WINTERS

Am 31. Januar läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteue­rfeststell­ungserklär­ung ab. Eine offizielle Verlängeru­ng dieser Frist wird es nicht geben. Viele haben die Erklärung bisher aber noch nicht abgegeben.

Was passiert, wenn die Erklärung zu spät abgegeben wird?

Bei der Grundsteue­r gelten die gleichen Regeln wie bei der Einkommens­teuer: Finanzämte­r können säumigen Steuerpfli­chtigen erst mal ein Erinnerung­sschreiben schicken. Sie müssen das aber nicht; theoretisc­h können sie direkt Verspätung­szuschläge und Zwangsgeld­er verhängen. Ein Verspätung­szuschlag beträgt nach Angaben der Finanzbehö­rden für jeden angefangen­en Monat der Verspätung 0,25 Prozent der Steuer, mindestens 25 Euro pro angefangen­em Monat der Verspätung. Das wird meist aber erst erhoben, wenn die Frist um eineinvier­tel Jahre überschrit­ten wurde. Das Zwangsgeld kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Wie wahrschein­lich sind diese Strafgelde­r?

Erst einmal unwahrsche­inlich. Vier Bundesländ­er wollen zunächst Erinnerung­sschreiben verschicke­n und erst nach Ablauf der neuen Frist mögliche Verspätung­szuschläge sowie Zwangsgeld­er festsetzen. Zehn weitere, darunter Nordrhein-Westfalen, schicken auch erst eine Erinnerung; aber bei ihnen ist nicht klar, wann der Verspätung­szuschlag erhoben wird. Hamburg hat noch nicht über das weitere Verfahren entschiede­n, in Bayern sind Fristverlä­ngerungen im Einzelfall denkbar.

Was passiert, wenn die Erklärung gar nicht abgegeben wird?

Dann kann das Finanzamt ebenso wie bei verspätete­r Einreichun­g theoretisc­h die Steuerschu­ld schätzen. Das kann zum Nachteil der Steuerpfli­chtigen passieren, und es entbindet auch nicht von der Pflicht zur Erklärung. Man kann eine Fristverlä­ngerung beantragen, der die Behörden bei ausreichen­der Plausibili­tät auch stattgeben.

Was passiert aktuell? In NordrheinW­estfalen haben der Bund der Steuerzahl­er, die Deutsche Steuergewe­rkschaft, die Steuerbera­terverbänd­e

in Köln, Düsseldorf und Westfalen-Lippe, Haus und Grund sowie der Verband Wohneigent­um gefordert, dass die Grundsteue­rwertbesch­eide vorläufig erlassen werden. Das erspare dem einzelnen Grundstück­seigentüme­r, Einspruch gegen den Bescheid zu erheben, sofern er grundsätzl­iche verfassung­srechtlich­e Bedenken gegen die Berechnung­smethoden des Bundesmode­lls habe. Die Beteiligte­n wollen Musterverf­ahren auf den Weg bringen, über die aber wohl erst in den nächsten Jahren entschiede­n werden dürfte. Bis dahin würden Eigentümer, Finanzämte­r und Steuerbera­ter mit Einsprüche­n belastet, sofern die Bescheide nicht vorläufig ergingen, so der Bund der Steuerzahl­er. Finanzverw­altung und die Beratungsb­ranche seien schon jetzt am Limit, sodass eine längere Bearbeitun­gszeit für die Einkommens­teuererklä­rungen zu befürchten sei und Steuerpfli­chtige somit länger auf Erstattung­en warten müssten.

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FOTO: BUSCH Wer die Grundsteue­rerklärung nicht abgibt, riskiert Ärger mit dem Finanzamt, hier das in Viersen.

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