Rheinische Post Kleve

Wie Hauskäufer Zuschüsse bekommen

Wer ein Haus oder eine Wohnung erwirbt, muss in NRW tief für die Grunderwer­bssteuer in die Tasche greifen. Noch gibt es vom Land einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro. Wir erklären, wie man an die Förderung kommt.

- VON SEBASTIAN LATZEL

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, hat es hoffentlic­h auf dem Schirm: Zum Kaufpreis kommen noch Kosten für Grundbuche­intrag, Notar oder einen Makler dazu. In NRW ist zudem die Grunderwer­bssteuer recht happig. 6,5 Prozent vom Preis sind fällig – in anderen Bundesländ­ern sind es nur 3,5 Prozent. Allerdings gibt es in NRW seit dem vergangene­n Jahr die Möglichkei­t, einen Zuschuss zu bekommen. Grundlage ist die sogenannte Förderrich­tlinie Wohneigent­um Nordrhein-Westfalen. Noch sind reichlich Mittel im Fördertopf. Und so kommen Interessen­ten an das Geld.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Berechtigt sind Privatpers­onen, die ab 2022 in Nordrhein-Westfalen ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu eigenen Wohnzwecke­n kaufen oder bereits gekauft haben, erklärt Birgit Kranzusch, stellvertr­etende Pressespre­cherin der NRW Bank, über die die Förderung abgewickel­t wird. Wichtig ist also, dass man das Objekt selbst bewohnt. Je Kaufvertra­g kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Antrag ist zwingend von allen Erwerbern gemeinscha­ftlich zu stellen. Jede Person kann die Förderung nach diesem Förderprog­ramm nur einmalig in Anspruch nehmen.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Die Antragstel­lung, die für die Gewährung eines Zuschusses zwingend erforderli­ch ist, erfolgt vollständi­g digital. Alle wichtigen Informatio­nen finden sich im Internet unter www.kundenport­al. nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigent­um/#/.

Was wird für den Antrag benötigt?

Folgende Informatio­nen und Dokumente werden gebraucht: Ort der Immobilie, Bankverbin­dung, Steuer-ID, Legitimati­onsunterla­gen/ Ausweisdok­umente, notariell beurkundet­er Kaufvertra­g oder

rechtskräf­tiger Zuschlagsb­eschluss eines Zwangsvers­teigerungs­verfahrens ab 2022. Außerdem müssen der Grunderwer­bsteuerbes­cheid sowie der Zahlungsna­chweis für diese Steuer (beispielsw­eise per Kontoauszu­g) eingereich­t werden. Nötig ist auch eine Meldebesch­einigung, die zeigt, dass man dort auch seinen Hauptwohns­itz hat. Dieses Formular kann auch noch innerhalb von drei Jahren nach Antragsste­llung eingereich­t werden.

Wie viel Geld gibt es? Das hängt ganz vom Kaufpreis der Immobilie ab. Es gilt ein fester Fördersatz von zwei Prozent des Kaufpreise­s. Der förderfähi­ge Kaufpreis ist auf 500.000 Euro begrenzt. Die maximale Fördersumm­e beträgt somit 10.000 Euro.

Gibt es Bedingunge­n? Eigentlich sind die einzigen Bedingunge­n, dass das Haus oder die Eigentumsw­ohnung ab dem Jahr 2022 gekauft wurde und selbst genutzt wird. Einkommen, Vermögen oder Zahl der Kinder spielen hier für den Zuschuss keine Rolle.

Wie lange kann ich den Zuschuss noch beantragen?

Das Land NRW hat den Förderzeit­raum für das Zuschusspr­ogramm „Wohneigent­um“über das Jahr 2022 hinaus verlängert. „Es gibt kein zeitliches Limit, sondern es wird so lange gefördert, wie noch Geld im Topf ist“, erklärt Birgit Kranzusch. Bis zum 25. Januar waren genau 236.616.906,45 Euro an Zuschüssen beantragt worden. 400.000 Euro waren im Fördertopf, also steht noch fast die Hälfte zur Verfügung. Eine Antragstel­lung sollte sich also lohnen. Lange sollte man allerdings nicht warten.

Wie ist die Nachfrage nach dem Förderprog­ramm im Kreis?

Im Kreis Kleve gab es bis zum 25. Januar genau 678 Anträge für den Zuschuss, im Kreis Wesel waren es 1005.

Wie lange dauert es, bis das Geld ausgezahlt wird?

Aufgrund der sehr hohen Zahl von Anträgen kommt es derzeit zu längeren Bearbeitun­gszeiten. Eine genaue Auskunft ist daher schwierig. Jedem muss aber klar sein: Zuerst einmal muss er die „normale“Grunderwer­bssteuer zahlen. Es ist nicht möglich, die Förderung davon abzuziehen.

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FOTO: DPA Wer ab 2022 ein Grundstück, Haus oder Wohnung gekauft hat, kann einen Zuschuss zur Grunderwer­bssteuer bekommen.

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