Wie Hauskäufer Zuschüsse bekommen
Wer ein Haus oder eine Wohnung erwirbt, muss in NRW tief für die Grunderwerbssteuer in die Tasche greifen. Noch gibt es vom Land einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro. Wir erklären, wie man an die Förderung kommt.
Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, hat es hoffentlich auf dem Schirm: Zum Kaufpreis kommen noch Kosten für Grundbucheintrag, Notar oder einen Makler dazu. In NRW ist zudem die Grunderwerbssteuer recht happig. 6,5 Prozent vom Preis sind fällig – in anderen Bundesländern sind es nur 3,5 Prozent. Allerdings gibt es in NRW seit dem vergangenen Jahr die Möglichkeit, einen Zuschuss zu bekommen. Grundlage ist die sogenannte Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen. Noch sind reichlich Mittel im Fördertopf. Und so kommen Interessenten an das Geld.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Berechtigt sind Privatpersonen, die ab 2022 in Nordrhein-Westfalen ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu eigenen Wohnzwecken kaufen oder bereits gekauft haben, erklärt Birgit Kranzusch, stellvertretende Pressesprecherin der NRW Bank, über die die Förderung abgewickelt wird. Wichtig ist also, dass man das Objekt selbst bewohnt. Je Kaufvertrag kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Antrag ist zwingend von allen Erwerbern gemeinschaftlich zu stellen. Jede Person kann die Förderung nach diesem Förderprogramm nur einmalig in Anspruch nehmen.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Die Antragstellung, die für die Gewährung eines Zuschusses zwingend erforderlich ist, erfolgt vollständig digital. Alle wichtigen Informationen finden sich im Internet unter www.kundenportal. nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum/#/.
Was wird für den Antrag benötigt?
Folgende Informationen und Dokumente werden gebraucht: Ort der Immobilie, Bankverbindung, Steuer-ID, Legitimationsunterlagen/ Ausweisdokumente, notariell beurkundeter Kaufvertrag oder
rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens ab 2022. Außerdem müssen der Grunderwerbsteuerbescheid sowie der Zahlungsnachweis für diese Steuer (beispielsweise per Kontoauszug) eingereicht werden. Nötig ist auch eine Meldebescheinigung, die zeigt, dass man dort auch seinen Hauptwohnsitz hat. Dieses Formular kann auch noch innerhalb von drei Jahren nach Antragsstellung eingereicht werden.
Wie viel Geld gibt es? Das hängt ganz vom Kaufpreis der Immobilie ab. Es gilt ein fester Fördersatz von zwei Prozent des Kaufpreises. Der förderfähige Kaufpreis ist auf 500.000 Euro begrenzt. Die maximale Fördersumme beträgt somit 10.000 Euro.
Gibt es Bedingungen? Eigentlich sind die einzigen Bedingungen, dass das Haus oder die Eigentumswohnung ab dem Jahr 2022 gekauft wurde und selbst genutzt wird. Einkommen, Vermögen oder Zahl der Kinder spielen hier für den Zuschuss keine Rolle.
Wie lange kann ich den Zuschuss noch beantragen?
Das Land NRW hat den Förderzeitraum für das Zuschussprogramm „Wohneigentum“über das Jahr 2022 hinaus verlängert. „Es gibt kein zeitliches Limit, sondern es wird so lange gefördert, wie noch Geld im Topf ist“, erklärt Birgit Kranzusch. Bis zum 25. Januar waren genau 236.616.906,45 Euro an Zuschüssen beantragt worden. 400.000 Euro waren im Fördertopf, also steht noch fast die Hälfte zur Verfügung. Eine Antragstellung sollte sich also lohnen. Lange sollte man allerdings nicht warten.
Wie ist die Nachfrage nach dem Förderprogramm im Kreis?
Im Kreis Kleve gab es bis zum 25. Januar genau 678 Anträge für den Zuschuss, im Kreis Wesel waren es 1005.
Wie lange dauert es, bis das Geld ausgezahlt wird?
Aufgrund der sehr hohen Zahl von Anträgen kommt es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Eine genaue Auskunft ist daher schwierig. Jedem muss aber klar sein: Zuerst einmal muss er die „normale“Grunderwerbssteuer zahlen. Es ist nicht möglich, die Förderung davon abzuziehen.