Berlin muss wieder an die Urne
Am 12. Februar wird in der Hauptstadt erneut gewählt – das steht nun endgültig fest. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dagegen entschieden, die Wahl doch noch zu verschieben.
Das Urteil ist gefallen: Die Berlin-Wahl wird wie geplant am 12. Februar stattfinden. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe haben am Dienstag verkündet, dass sie den Eilantrag zur Verschiebung der Wahl ablehnen. Die Erleichterung ist groß. „Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt“, sagte Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler der Deutschen Presse-Agentur. Nichtsdestotrotz kann die Entscheidung Auswirkungen auf die bevorstehende Wiederholungswahl haben. Fragen und Antworten zum Urteil im Überblick.
Worum ging es vor dem Bundesverfassungsgericht?
Wegen Schlampereien bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021, als auch die Bundestagswahl stattfand, hatte das Berliner Landesverfassungsgericht entschieden, die Berliner Wahl müsse wiederholt werden. Dagegen hatten im Dezember 43 Berlinerinnen und Berliner – darunter auch Abgeordnete auf Bezirksund Landesebene – Verfassungsklage eingereicht. Diese wird aktuell vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Bis zur Entscheidung können allerdings noch Wochen bis Monate vergehen. Bis zum Wahltermin am 12 Februar sind es aber nur noch wenige Tage.
Deshalb ging es am Dienstag zunächst um die Frage, was passieren soll, bis eine abschließende Entscheidung in der Hauptsache vorliegt. Die Richter lehnten den Eilantrag ab, die komplette Wahlwiederholung zu stoppen. Somit finden die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die Bezirkswahlen am 12. Februar wie geplant statt.
Was wollten die Kläger erreichen?
Sie hinterfragen die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs, der eine komplette Wiederholung der Abgeordnetenhaus-Wahl angeordnet hatte. Zu viele schwerwiegende Fehler seien am 26. September 2021 passiert. Eine punktuelle Wiederholung in einzelnen
Wahlkreisen hielten die Berliner Richter deshalb für ungeeignet. Die Kläger bezweifeln jedoch, dass eine vollständige Wahlwiederholung in allen Bezirken verfassungsgemäß ist. Schließlich seien nicht in allen Wahllokalen Fehler passiert. Deshalb versuchten die Kläger mit einem Eilantrag, die Wahl bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Beschwerde zu verhindern – erfolglos.
Wie begründen die Richter ihre Entscheidung?
Warum die Richter den Eilantrag abgelehnt haben, bleibt offen. Entscheidend ist in diesem Fall nach Paragraf 32 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes aber auch nicht die Begründung, sondern die sogenannte Folgenabwägung. Die Richter müssen abwägen, was schlimmere Konsequenzen hätte: Eine stattfindende Wahl, die später als ungültig erklärt wird, oder ein Stopp der Planung und Vorbereitung, obwohl sich das Anliegen im Nachhinein als berechtigt erweist.
Was hat die Entscheidung mit Bundestagswahl zu tun?
der Über die teilweise Wiederholung auch der Bundestagswahl in der Hauptstadt Berlin wird das Bundesverfassungsgericht in einem gesonderten Verfahren entscheiden. Auch hierbei war es am 26. September 2021 in einigen Wahlbezirken zu Problemen gekommen, weshalb die Wahl in diesen Bezirken wiederholt werden soll. Bis dahin ist erst mal kein weiteres Urteil zu erwarten.
Wie reagiert die Bundespolitik?
Die Union rechnet auch im Hauptverfahren mit einem entsprechenden Urteil. Der Parlamentsgeschäftsführer der Fraktion, Patrick Schnieder (CDU), sagte unserer Redaktion: „Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt schnell für Rechtsklarheit sorgt und auch in der Hauptsache zu keinem anderen Ergebnis kommen wird.“In Berlin habe es ein systemisches Versagen bei der Organisation und Durchführung der letzten Wahl gegeben. Die zahlreichen festgestellten Wahlfehler seien „nur die Spitze des Eisberges“gewesen.