Rheinische Post Kleve

Berlin muss wieder an die Urne

Am 12. Februar wird in der Hauptstadt erneut gewählt – das steht nun endgültig fest. Das Bundesverf­assungsger­icht hat sich dagegen entschiede­n, die Wahl doch noch zu verschiebe­n.

- VON B. MARSCHALL, J. STRATMANN UND H. STRAUSS

Das Urteil ist gefallen: Die Berlin-Wahl wird wie geplant am 12. Februar stattfinde­n. Die Richter des Bundesverf­assungsger­ichts in Karlsruhe haben am Dienstag verkündet, dass sie den Eilantrag zur Verschiebu­ng der Wahl ablehnen. Die Erleichter­ung ist groß. „Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidu­ng uns Planungssi­cherheit gibt“, sagte Berlins Landeswahl­leiter Stephan Bröchler der Deutschen Presse-Agentur. Nichtsdest­otrotz kann die Entscheidu­ng Auswirkung­en auf die bevorstehe­nde Wiederholu­ngswahl haben. Fragen und Antworten zum Urteil im Überblick.

Worum ging es vor dem Bundesverf­assungsger­icht?

Wegen Schlampere­ien bei der Wahl zum Abgeordnet­enhaus am 26. September 2021, als auch die Bundestags­wahl stattfand, hatte das Berliner Landesverf­assungsger­icht entschiede­n, die Berliner Wahl müsse wiederholt werden. Dagegen hatten im Dezember 43 Berlinerin­nen und Berliner – darunter auch Abgeordnet­e auf Bezirksund Landeseben­e – Verfassung­sklage eingereich­t. Diese wird aktuell vom Bundesverf­assungsger­icht geprüft. Bis zur Entscheidu­ng können allerdings noch Wochen bis Monate vergehen. Bis zum Wahltermin am 12 Februar sind es aber nur noch wenige Tage.

Deshalb ging es am Dienstag zunächst um die Frage, was passieren soll, bis eine abschließe­nde Entscheidu­ng in der Hauptsache vorliegt. Die Richter lehnten den Eilantrag ab, die komplette Wahlwieder­holung zu stoppen. Somit finden die Wahlen zum Abgeordnet­enhaus von Berlin sowie die Bezirkswah­len am 12. Februar wie geplant statt.

Was wollten die Kläger erreichen?

Sie hinterfrag­en die Entscheidu­ng des Berliner Verfassung­sgerichtsh­ofs, der eine komplette Wiederholu­ng der Abgeordnet­enhaus-Wahl angeordnet hatte. Zu viele schwerwieg­ende Fehler seien am 26. September 2021 passiert. Eine punktuelle Wiederholu­ng in einzelnen

Wahlkreise­n hielten die Berliner Richter deshalb für ungeeignet. Die Kläger bezweifeln jedoch, dass eine vollständi­ge Wahlwieder­holung in allen Bezirken verfassung­sgemäß ist. Schließlic­h seien nicht in allen Wahllokale­n Fehler passiert. Deshalb versuchten die Kläger mit einem Eilantrag, die Wahl bis zur Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts über die Beschwerde zu verhindern – erfolglos.

Wie begründen die Richter ihre Entscheidu­ng?

Warum die Richter den Eilantrag abgelehnt haben, bleibt offen. Entscheide­nd ist in diesem Fall nach Paragraf 32 des Bundesverf­assungsger­ichtsgeset­zes aber auch nicht die Begründung, sondern die sogenannte Folgenabwä­gung. Die Richter müssen abwägen, was schlimmere Konsequenz­en hätte: Eine stattfinde­nde Wahl, die später als ungültig erklärt wird, oder ein Stopp der Planung und Vorbereitu­ng, obwohl sich das Anliegen im Nachhinein als berechtigt erweist.

Was hat die Entscheidu­ng mit Bundestags­wahl zu tun?

der Über die teilweise Wiederholu­ng auch der Bundestags­wahl in der Hauptstadt Berlin wird das Bundesverf­assungsger­icht in einem gesonderte­n Verfahren entscheide­n. Auch hierbei war es am 26. September 2021 in einigen Wahlbezirk­en zu Problemen gekommen, weshalb die Wahl in diesen Bezirken wiederholt werden soll. Bis dahin ist erst mal kein weiteres Urteil zu erwarten.

Wie reagiert die Bundespoli­tik?

Die Union rechnet auch im Hauptverfa­hren mit einem entspreche­nden Urteil. Der Parlaments­geschäftsf­ührer der Fraktion, Patrick Schnieder (CDU), sagte unserer Redaktion: „Ich gehe davon aus, dass das Bundesverf­assungsger­icht jetzt schnell für Rechtsklar­heit sorgt und auch in der Hauptsache zu keinem anderen Ergebnis kommen wird.“In Berlin habe es ein systemisch­es Versagen bei der Organisati­on und Durchführu­ng der letzten Wahl gegeben. Die zahlreiche­n festgestel­lten Wahlfehler seien „nur die Spitze des Eisberges“gewesen.

 ?? FOTO: JOCHEN ECKEL/IMAGO ?? Schon wieder auf Stimmenfan­g: In Berlin werden die Wahlen zum Abgeordnet­enhaus und zu den Bezirksver­ordnetenve­rsammlunge­n wiederholt.
FOTO: JOCHEN ECKEL/IMAGO Schon wieder auf Stimmenfan­g: In Berlin werden die Wahlen zum Abgeordnet­enhaus und zu den Bezirksver­ordnetenve­rsammlunge­n wiederholt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany