Rheinische Post Kleve

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01.02.1959 Schweizeri­nnen dürfen weiter nicht wählen

- TEXT: JENI | FOTO: BERND WEISSBROD/DPA

Schon 1848 wurde in der

Schweiz die Gleichheit aller Bürger festgelegt. „Alle

Schweizer sind vor dem Gesetze gleich“, heißt es in der Bundesverf­assung. Ob Frauen mitgemeint waren, blieb jedoch umstritten. Wenige Jahre später formierten sich die ersten Schweizeri­nnen zur Frauenrech­tsbewegung, die vor allem ein Ziel hatte: das Wahlrecht für Frauen. Andere europäisch­e Länder hatten schon Anfang des 20. Jahrhunder­ts ihr Wahlsystem reformiert: In Finnland durften Frauen ab 1906 wählen, in Norwegen ab 1913, in Dänemark ab 1915 und in Deutschlan­d, Österreich und Großbritan­nien ab 1918. In der Schweiz musste eine Gesetzesän­derung, die die Bundes- oder Kantonsver­fassung betrifft, durch eine Volksabsti­mmung bestätigt werden. Am 1. Februar 1959 scheiterte ein solches Referendum am Votum der männlichen Wähler. Einzig in den Kantonen Waadt, Neuenburg und Genf waren die Abstimmend­en bereit für das Frauenwahl­recht. Waadt führte das Stimmrecht für Frauen für die Kantonsebe­ne daraufhin noch am selben Tag ein, Neuenburg und Genf folgten einige Monate später. Auf Bundeseben­e mussten die Schweizeri­nnen jedoch weitere zwölf Jahre warten, bis sie an einer Wahl teilnehmen durften. Erst 1971 gab es eine neue Volksabsti­mmung mit einem anderen Ergebnis: Nun konnte das aktive und passive Wahlrecht eingeführt werden – jedoch nicht überall. In einige Kantonen blieb es bei Wahlen auf Kantonsebe­ne beim männlichen Stimmrecht. Erst 1990 wurde der Kanton Appenzell Innerrhode­n als letzter Gliedstaat der Schweiz durch einen Bundesgeri­chtsentsch­eid zur Einführung des Frauenwahl­rechts gezwungen.

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