Kalenderblatt
01.02.1959 Schweizerinnen dürfen weiter nicht wählen
Schon 1848 wurde in der
Schweiz die Gleichheit aller Bürger festgelegt. „Alle
Schweizer sind vor dem Gesetze gleich“, heißt es in der Bundesverfassung. Ob Frauen mitgemeint waren, blieb jedoch umstritten. Wenige Jahre später formierten sich die ersten Schweizerinnen zur Frauenrechtsbewegung, die vor allem ein Ziel hatte: das Wahlrecht für Frauen. Andere europäische Länder hatten schon Anfang des 20. Jahrhunderts ihr Wahlsystem reformiert: In Finnland durften Frauen ab 1906 wählen, in Norwegen ab 1913, in Dänemark ab 1915 und in Deutschland, Österreich und Großbritannien ab 1918. In der Schweiz musste eine Gesetzesänderung, die die Bundes- oder Kantonsverfassung betrifft, durch eine Volksabstimmung bestätigt werden. Am 1. Februar 1959 scheiterte ein solches Referendum am Votum der männlichen Wähler. Einzig in den Kantonen Waadt, Neuenburg und Genf waren die Abstimmenden bereit für das Frauenwahlrecht. Waadt führte das Stimmrecht für Frauen für die Kantonsebene daraufhin noch am selben Tag ein, Neuenburg und Genf folgten einige Monate später. Auf Bundesebene mussten die Schweizerinnen jedoch weitere zwölf Jahre warten, bis sie an einer Wahl teilnehmen durften. Erst 1971 gab es eine neue Volksabstimmung mit einem anderen Ergebnis: Nun konnte das aktive und passive Wahlrecht eingeführt werden – jedoch nicht überall. In einige Kantonen blieb es bei Wahlen auf Kantonsebene beim männlichen Stimmrecht. Erst 1990 wurde der Kanton Appenzell Innerrhoden als letzter Gliedstaat der Schweiz durch einen Bundesgerichtsentscheid zur Einführung des Frauenwahlrechts gezwungen.