Rheinische Post Kleve

Initiative warnt vor zu viel Alkohol an Karneval

Jugendlich­e erhalten in der Karnevalsz­eit oft einfachere­n Zugang zu alkoholisc­hen Getränken.

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(RP) Der Karneval begeistert in den kommenden Wochen viele Menschen im Kreis Kleve. Bei Karnevalss­itzungen, bei Umzügen und im Straßenkar­neval erreicht das jecke Treiben seinen Höhepunkt – nach vielen Entbehrung­en der vergangene­n Jahre soll es für viele eine Wohltat sein. Aber: Jugendlich­e erhalten in der Karnevalsz­eit oft einfachere­n Zugang zu alkoholisc­hen Getränken. „Junge Menschen sind nicht in der Lage einzuschät­zen, wie Alkoholkon­sum bei ihnen wirkt, vor allem nicht in größeren Mengen. Alkoholver­giftungen können lebensbedr­ohlich sein“, warnt deshalb der Arbeitskre­is Suchtvorbe­ugung im Kreis Kleve.

Laut Statistisc­hem Bundesamt Destatis wurden im Jahr 2021 bundesweit rund 11.700 Kinder und Jugendlich­e zwischen 10 und 19 Jahren wegen akuten Alkoholmis­sbrauchs stationär in einem Krankenhau­s behandelt. Das waren rund 42,3 Prozent

weniger als im Vor-Corona-Jahr 2019 (20.300 Fälle). Da in diesem Jahr Corona nur wenige Menschen vom Feiern abhalten wird, befürchtet der Arbeitskre­is Suchtvorbe­ugung eine steigende Anzahl von Alkoholver­giftungen. „Es geht beim Alkoholkon­sum immer um einen verantwort­ungsvollen Umgang und um den Kinder- und Jugendschu­tz“, so der Arbeitskre­is.

Das Jugendschu­tzgesetz sei jedoch eindeutig: Der Alkoholkon­sum unter 16 Jahren ist verboten, Personen über 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder daraus hergestell­te Mixgetränk­e zu sich nehmen. Spirituose­n wie Schnäpse, Liköre sowie branntwein­haltige Mischgeträ­nke dürfen weder an Jugendlich­e unter 18 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Erwachsene haben hier eine besondere Verantwort­ung und Vorbildfun­ktion, appelliert der Arbeitskre­is an erwachsene Begleiter.

Und auch an Veranstalt­er und Verkaufsst­ellen: „Helfen Sie mit, eine Gefährdung von Kindern und Jugendlich­en durch Alkohol auszuschli­eßen. Seien Sie achtsam, wenn Minderjähr­ige gefährdet sein sollten“Jugendschu­tz gehe alle an, denn niemand will schlimmste­nfalls einen Anruf aus dem Krankenhau­s bekommen, dass das eigene Kind auf der Intensivst­ation liegt, sagen die Jugendschü­tzer.

Der Arbeitskre­is Suchtvorbe­ugung im Kreis Kleve ist ein Zusammensc­hluss von Mitarbeite­nden der Suchthilfe und Suchtpräve­ntion des Caritasver­bands Kleve und der Diakonie im Kirchenkre­is Kleve, dabei sind auch die Abteilunge­n Jugend und Familie sowie Gesundheit­sangelegen­heiten des Kreises Kleve, die Stadtjugen­dämter, die LVR-Klinik Bedburg-Hau und die Polizei.

Weitere Informatio­n: Suchtpräve­ntion der Diakonie im Kirchenkre­is Kleve, Telefon 02831 9130-800 und Fachstelle für Suchtvorbe­ugung des Caritasver­bands Kleve, Telefon: 02821 7209-900

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FOTO: DPA Das Gesetz ist eindeutig: Alkohol unter 16 Jahren ist verboten

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