Lange Haftstrafen für Attentäter
Sechs Helfer des Terroranschlags in Wien im November 2020 wurden verurteilt.
Der Mordanschlag am 2. November 2020 im beliebten Wiener Vergnügungsviertel „Bermudadreieck“versetzte ganz Österreich tagelang in einen Schockzustand. Der 20-jährige Täter schoss zu nächtlicher Stunde mit einem Sturmgewehr wild um sich und tötete vier junge Menschen, weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Der Täter selbst starb kurz darauf durch eine Polizeikugel.
Vor Prozessbeginn hatte eine Untersuchungskommission den Sicherheitsbehörden schwere Versäumnisse vorgeworfen. Der Täter war als Gefährder amtsbekannt, die Tat hätte vermieden werden können, wenn die betreffenden Stellen besser kooperiert hätten, lautete das Resümee.
Sechs junge Männer, die in das Fadenkreuz der Ermittler geraten waren, standen seit Mitte Oktober vor einem Wiener Geschworenengericht. Von der ursprünglichen Annahme der Ermittlungsbehörden, mit einem ferngesteuerten Terrorakt von Dschihadisten des Islamischen Staates (IS) konfrontiert zu sein, blieb indes nicht viel übrig. Der Anschlag wurde offenbar von einzelnen, teils sehr jungen Randfiguren
in Österreich geplant und ausgeführt. Nach zwölf Stunden Beratung fällten die Laienrichter Donnerstag kurz nach Mitternacht die Urteile: Zwei der Angeklagten erhielten lebenslängliche Haft, zwei weitere je 20 und 19 Jahre wegen Mordbeteiligung; die übrigen zwei nur geringe Haftstrafen.
Einer der Verteidiger sprach von „glatten Fehlurteilen“. Der Staatsanwaltschaft sei es nicht gelungen, dem Gericht konkrete Beweise zu präsentieren, die „mit letzter Gewissheit“die Mittäterschaft der Mandanten belegen. Die Angeklagten seien alle gläubige Muslime, aber keine Terroristen. „Ich glaube den sechs Angeklagten kein Wort“, sagte hingegen die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer und ermahnte die Laienrichter: „Auf derart hinterhältige Angriffe auf unsere Werte und die Demokratie steht zu Recht die Höchststrafe.“
Eine Schlüsselfigur war der Waffendealer Adam M., der wenige Monate vor dem Terroranschlag die Tatwaffen samt Munition in Slowenien besorgt haben soll. Ishap F., 22, ein weiterer Mitangeklagter, der den Täter seit Kindheitstagen kennt, sagte aus, den Kontakt zu dem Waffendealer eingefädelt zu haben. M. wurde wegen Mordbeteiligung zu lebenslänglicher Haft verurteilt, der bereits wegen anderer Terrordelikte vorbestrafte F. zu 19 Jahren.
Heydayatollah Z. galt der Anklage als engster Komplize des Attentäters. Auf den Waffen fanden Ermittler DNA-Spuren des 28 Jahre alten Afghanen, der den Täter auch ideologisch unterwiesen habe. In Chats verriet der mehrfach Vorbestrafte auch seine radikalislamistische Gesinnung, indem er meinte, „Ungläubige“müssten getötet werden. Z. erhielt wegen Beihilfe zum Mord ebenfalls eine lebenslange Haftstrafe.
Die Verteidiger wollen einige der Urteile bei der nächsthöheren Instanz anfechten.