40-Jähriger soll hinter Heroinschmuggel stecken
Vor dem Landgericht Kleve hat der Prozess gegen einen 40-jährigen Niederländer begonnen. Er soll Hintermann eines Transports von 88 Kilogramm Heroin gewesen sein. Drei Gehilfen wurden bereits verurteilt. Sie hatten die Drogen laut Gericht in einer Hebebüh
Zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und 13 Jahren hat die erste Große Strafkammer des Klever Landgerichtes im November drei Männer aus Kleve und Kranenburg verurteilt. Laut Gericht wirkte das Trio am bandenmäßigen Schmuggel von 88 Kilogramm Heroin aus den Niederlanden über Goch nach Irland mit. Das Heroin soll dazu in Goch in eine Hebebühne verbaut worden sein, die dann von einem britischen Lkw-Fahrer nach Irland transportiert wurde. Dort nahm der irische Zoll – vorgewarnt durch die deutschen Amtskollegen – den Transport hoch. Die Urteile gegen die drei Gehilfen der mutmaßlichen Bande sind noch nicht rechtskräftig, alle drei haben Revision beantragt. Der Lkw-Fahrer erwartet noch seinen Prozess in Kleve.
Am Donnerstag nahm ein weiterer Mann auf der Anklagebank des Landgerichtes Platz, der in den Herointransport verstrickt gewesen sein soll. Er ist 40 Jahre alt und Niederländer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als einer von mindestens zwei Hintermännern der Bande federführend für die Organisation des Herointransportes verantwortlich gewesen zu sein. Er soll hierbei unter anderem untergeordneten Bandenmitgliedern Anweisungen gegeben haben. Auch weitere Transporte großer Drogenmengen soll die Bande realisiert haben.
Sieben Verhandlungstage hat die zweite Große Strafkammer für den Prozess angesetzt – als Zeugen geladen sind unter anderem Zollermittler
und die drei bereits verurteilten mutmaßlichen Gehilfen der Bande. Der Angeklagte machte am Donnerstag noch keine Angaben zur Sache, beschrieb aber kurz seinen Lebenslauf: In den Niederlanden geboren, verheiratet, sechs Kinder, selbstständig mit einer Firma für Autoumbauten und -Handel in Dordrecht (NL). Im April 2022 wurde er von den Niederländern aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen und drei Monate später nach Deutschland überstellt, wo er seitdem in Untersuchungshaft sitzt. In den Niederlanden hat er zahlreiche Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Betäubungsmitteldelikten. Längere Freiheitsstrafen habe er laut seinem Anwalt aber bisher noch nicht verbüßen müssen: Die Vorstrafen hörten sich viel an – viele der Taten hätten aber „Bagatellcharakter“gehabt, betonte der Verteidiger.
Als erster und bisher einziger Zeuge sagte am Donnerstag ein Ermittler
des Zollfahndungsamtes Essen, Dienstsitz Kleve, aus. Er schilderte die Vernehmung von einem der drei Gehilfen, die im November verurteilt worden sind. Der Mann hatte bei den Ermittlern – und später auch vor Gericht – umfangreich gestanden und auch Hintermänner belastet, darunter den nun angeklagten Niederländer mit dem Szenenamen „Tatta“. Laut Kronzeuge sei „Tatta“Mitglied einer türkischen Großfamilie, und einer der Onkel des 40-Jährigen sei ein „Big Boss“der türkischen Mafia.
Dass der Angeklagte schon drei Monate nach seiner Festnahme von den Niederländern nach Deutschland ausgeliefert wurde – und damit bemerkenswert zügig – mag daran liegen, dass er in den Niederlanden in Gefahr schwebte. Das sagt zumindest ein Informant laut Ermittlungsvermerk: „Tatta“habe hohe Schulden bei Albanern aus Belgien, heißt es dort. Der Informant sagte auch, dass der 40-Jährige Zugang zu einer Schusswaffe habe – diese wurde bei
der Festnahme in Dordrecht allerdings nicht gefunden.
Dass von „Tatta“Gefahr ausgehe, hatte auch der verurteilte Kronzeuge in seinem Prozess suggeriert: Nachdem das Heroin sichergestellt worden war, soll er durch „Tatta“– der ihn angeblich verdächtigte, das Heroin eingestrichen zu haben – beziehungsweise durch dessen Cousins mit einer Pistole bedroht worden sein. Auch berichtete der Kronzeuge damals, dass die Organisation, in der „Tatta“sowie ein britischer Hintermann Anweisungen erteilt haben sollen, über einen Auftragskiller verfügt habe und dass Personen spurlos verschwunden seien. Auf Beschreibung des Kronzeugen hin wurden später eine Pumpgun und eine Pistole aus einem niederländischen Gewässer geborgen. Der Prozess wird am 23. Februar fortgesetzt.