Rheinische Post Kleve

Wenn der graue „Lappen“nur noch ein Souvenir ist

Es wird Zeit: Die nächsten Jahrgänge müssen ihre alten Führersche­ine umtauschen. Gerade ist die nächste Frist abgelaufen, wer ein Verwarngel­d vermeiden will, sollte sich beeilen.

- VON SEBASTIAN LATZEL

KREIS KLEVE Es gibt keine Gnade: Auch wer sich im Laufe der Jahre an seinen grauen Führersche­in gewöhnt hat, wird ihn abgeben müssen. Denn die Zeit des „Lappens“, wie er liebevoll genannt wird, läuft ab. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen Papierführ­erschein hat, egal ob grau oder rot, für den wird es langsam Zeit. Alle, auf die das zutrifft, müssen ihre Fahrerlaub­nis eigentlich bis zum 19. Januar 2023 in einen neuen Führersche­in im Plastik-Scheckkart­enformat umgetausch­t haben.

Hintergrun­d Am 19. Januar 2013 ist eine neue Führersche­inrichtlin­ie in Kraft getreten. Die besagt, dass Führersche­ine nicht mehr wie früher endlos gültig sein dürfen. Die Gültigkeit ist immer auf 15 Jahre befristet. Bei allen Dokumenten, die ab dem 19. Januar 2013 erstellt wurden, wurde das automatisc­h umgesetzt. Alle älteren Führersche­ine, die davor ausgegeben worden sind, werden erst jetzt ausgetausc­ht: nach und nach im Laufe der kommenden Jahre. Und zwar alle. Ganz egal, ob

es die uralten grauen „Lappen“sind, die roten Papierführ­erscheine oder auch die Karten, die es ab 1999 gab. Weil aber unmöglich alle Dokumente gleichzeit­ig ausgewechs­elt werden können, erfolgt das schrittwei­se. Diejenigen, deren Frist nun abläuft, sind die Inhaber von Papier-Führersche­inen aus den Geburtsjah­rgängen 1959 bis 1964. Kurioserwe­ise haben alle, die vor 1953 geboren sind, bis 2033 Zeit, ihren „Lappen“umzutausch­en.

Sinn und Zweck

„Mit der Befristung sollen Fälschunge­n erschwert werden, da Passfoto und Personenda­ten regelmäßig aktualisie­rt werden“, erläutert die Bundesregi­erung. Ähnlich, wie es auch bei Personalau­sweisen oder Reisepässe­n gehandhabt wird. Der Führersche­in wird in vollem Umfang der bisherigen Berechtigu­ng umgestellt. Es geht keine Berechtigu­ng oder Klasse verloren.

Wo und wie genau macht man das?

Beantragen kann man den neuen Führersche­in in den Bürgerbüro­s der Kommunen. Bearbeitet werden alle Anträge bei der Führersche­inund Zulassungs­stelle des

Kreises Kleve. Jeder kann das auch direkt mit dem Online-Antrag auf der Internetse­iteseite www.kreiskleve.de (Bereich Dienstleis­tung) erledigen. Die Bürger können den Führersche­in-Pflichtumt­ausch mit dem Online-Antrag ausfüllen, die Gebühr direkt bezahlen, den Antrag ausdrucken, Foto aufkleben, unterschre­iben und per Post übersenden. Eine persönlich­e Vorsprache für die Antragstel­lung ist dann nicht mehr erforderli­ch. Was für viele Menschen praktische­r sein dürfte: Man kann sich den neuen Führersche­in gegen einen Aufpreis von 5,10 Euro nach Hause schicken lassen.

Was muss man für den Antrag mitbringen?

Einen Ausweis, etwa den Personalau­sweis oder Reisepass, ein biometrisc­hes Passfoto und den bisherigen Führersche­in. Kostenpunk­t: 25,30 Euro. Das alles gilt für normale Pkw-Führersche­ine und alles „darunter“, etwa Roller- oder Motorradfü­hrerschein­e. Bei Lkw-Führersche­inen wird’s teurer, und man muss zusätzlich ärztliche Bescheinig­ungen vorlegen.

Wie lange dauert es, bis der neue

Führersche­in da ist? Unter normalen Umständen liegt die Bearbeitun­gszeit aktuell bei vier bis fünf Wochen, erläutert Benedikt Giesbers von der Pressestel­le des Kreises Kleve. Allerdings habe man bemerkt, dass die Nachfrage um den Stichtag zum 19. Januar 2023 gestiegen sei. Aktuell werden in der Führersche­instelle für den Pflichtumt­ausch zusätzlich­e Mitarbeite­nde eingesetzt. Es sei trotzdem gut möglich, dass sich die Wartezeite­n verlängern, da um den Stichtag die Anzahl der Anträge angestiege­n sei. Der Kreis weist zudem darauf hin, dass man gegen eine Gebühr von etwa 15 Euro in dringenden Fällen auch einen Führersche­in im Expressver­fahren bestellen könne. Die Lieferzeit beträgt dann drei bis vier Tage.

Wie viele Führersche­ine wurden für die entspreche­nden Geburtsjah­rgänge ausgestell­t?

Die aktuelle Regelung betrifft im Kreis Kleve rund 12.800 Personen der Jahrgänge 1959 bis 1964. Aktuell haben rund 3100 Fahrerlaub­nisinhaber einen Antrag gestellt. Rund 1300 Anträge sind in den vergangene­n vier Wochen eingegange­n. Viele müssen also noch umtauschen.

Wie geht es nach 2023 weiter? Schrittwei­se sind weitere Jahrgänge, die noch einen Papier-Führersche­in haben, zum Umtausch verpflicht­et. Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 ist 2024 das entscheide­nde Jahr, wer nach 1971 geboren ist, ist 2025 fällig. Erst danach, ab 2026, sind nach und nach diejenigen zum Tausch verpflicht­et, die schon einen Führersche­in im Scheckkart­en-Format haben. Bei den Karten ist der Geburtsjah­rgang der Inhaber für die Umtausch-Frist egal: Dann geht es nur noch nach dem Ausstellun­gsdatum des Führersche­ins. Am längsten haben alle Zeit, die zwar einen Papier-Führersche­in besitzen, aber vor 1953 geboren sind. Bei ihnen muss der Umtausch bis 2033 erledigt sein.

Ausstellun­gsdatum Das Ausstellun­gsdatum ist das Datum, zu dem der Führersche­in erstellt wurde. Nicht zu verwechsel­n mit dem Datum, an dem eine Person die Fahrerlaub­nis irgendwann mal erworben hat. Wer beispielsw­eise seinen alten „Lappen“schon mit der Einführung der kleinen Plastikkar­ten ab 1999 umgetausch­t hat, hat einen Führersche­in vom Ausstellun­gsjahr 1999.

Kann man den Umtausch auch freiwillig früher erledigen als verlangt?

Ja, kann man. Beim Kreis Kleve geht man davon aus, dass die Bürger die Möglichkei­t eher selten nutzen werden. Jüngere könnten ihren Führersche­in zwar auch früher umtauschen. „Allerdings macht dies kaum jemand, da der neue Führersche­in für 15 Jahre gültig ist, und keiner Zeit ,verschenke­n’ möchte, weil er zu früh den Führersche­in tauscht“, so Kreissprec­her Giesbers.

Was passiert, wenn man es nicht (rechtzeiti­g) macht?

Dann riskiert man ein Verwarngel­d von 10 Euro, wenn man sich trotzdem hinters Steuer setzt.

Was mache ich mit meinem alten Führersche­in?

Die gute Nachricht für alle, die sich vom „Lappen“nicht trennen können: Es ist möglich, ihn entwerten zu lassen. Dann darf man ihn wieder mit nach Hause nehmen. Er ist dann aber nur noch ein Souvenir und für die nächste Polizeikon­trolle wertlos.

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RP-FOTO: LATZEL Die Lappen müssen gegen die Karte getauscht werden.

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