Groiner Kirchweg soll gefördert werden
Für die geplante Ausbaumaßnahme soll nun – wie auch schon bei der Sanierung der Kirchstraße in Millingen – ein Fördertopf angezapft werden. Das Land würde dabei die für die Anwohner anfallenden Kosten übernehmen.
Der Ausbau von Straßen ist immer ein heikles Thema, wenn die Anwohner daran finanziell beteiligt werden. Denn abhängig von der Größe des an die Straße angrenzenden Grundstücks können unter Umständen sogar fünfstellige Beträge auf die Betroffenen zukommen. Auf Reeser Ortsgebiet stehen jetzt zwei Straßensanierungsmaßnahmen an. Doch ist beabsichtigt, dass für beide Vorhaben ein Fördertopf des Landes in Anspruch genommen wird.
Für die Kirchstraße in Millingen war das schon seit längerem klar. Die 1959 gebaute Straße soll in diesem Jahr zwischen der Hauptstraße und der Straße „Zum Millinger Meer“auf etwa 380 Metern erneuert werden. Ihr Zustand sei „verschlissen“, erklärt die Stadtverwaltung. Auch der Regenwasserkanal sei in weiten Teilen marode. Vorgesehen ist außerdem auch der Ausbau des Stichwegs „Kurze Gasse“, der nur im Zusammenhang mit der Kirchstraße ausgebaut und abgerechnet werden kann. Die Kosten werden auf etwa 1,2 Millionen Euro beziffert.
Weil es sich bei der Kirchstraße um die „nachmalige Herstellung“der Straße handelt, kommt das Kommunale Abgabengesetz zur Anwendung, das unter die Förderung des Landes fallen würde.
Anders hatte die Stadtverwaltung bisher die vorgesehene Maßnahme beim Groiner Kirchweg in Rees eingeschätzt: Dort soll – ebenfalls in diesem Jahr – die Straße zwischen der L7 (Weseler Landstraße) und der Anne-Frank-Straße „endgültig hergestellt“werden. Denn aktuell ist auf dem circa 350 Meter langen Teilstück nur ein asphaltierter, früherer Wirtschaftsweg ohne Nebenanlagen und Entwässerungseinrichtungen vorhanden. Dementsprechend desolat ist auch der Zustand der Straße – vor allem nach ausgiebigen Regenfällen.
Für diese Maßnahme sollten jedoch die Anwohner ursprünglich in die Pflicht genommen werden. Die Stadt hatte das Vorhaben Groiner Kirchweg als „erstmalige Errichtung“eingestuft, für die die Förderung durch das Land nicht bestanden hätte.
Wie allerdings jetzt in der vergangenen Woche bei der Sitzung des städtischen Ausschusses für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe klar wurde, hat die Stadt die Einstufung dieser Maßnahme revidiert. Hintergrund ist eine im vergangenen Jahr inkraft getretene Änderung des Baugesetzbuches. Bereits bei einer Bürgerversammlung im vergangenen Jahr hatte die Stadt Rees zugesagt, die Pläne darauf juristisch prüfen zu lassen. Das Ergebnis: Weil im Jahr 1992 am Groiner Kirchweg eine Straßenbeleuchtung installiert wurde, gilt die Straße bereits als „erstmalig
hergestellt“. Demnach kann auch kein Beitrag mehr nach dem Baugesetzbuch erhoben werden.
Hier greift also ebenfalls das Kommunale Abgabengesetz. Gut für die Anwohner, deren Anteil von 75 Prozent der insgesamt auf 585.000 Euro geschätzten Maßnahme jetzt also auch vom Land übernommen werden soll.
Ob es tatsächlich so kommt, ist allerdings noch nicht 100-prozentig
gewiss. Der Fördertopf des Landes ist nur bis zum Jahr 2026 befristet. Und die Stadt Rees darf einen Förderantrag erst einreichen, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist. Etwa ein Jahr sollen die Arbeiten dauern. Ob das Land dann tatsächlich noch für die Maßnahme aufkommt, hängt davon ab, ob bis dahin noch Geld im Fördertopf ist oder es inzwischen eine Gesetzesänderung gegeben hat (siehe Infobox).