Rheinische Post Kleve

Geldstrafe für Prügelatta­cke nach Reifenwech­sel in Rees

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(pzt) Gefährlich­e Körperverl­etzung – so lautete jetzt die Anklage vor dem Amtsgerich­t Emmerich. Ein 44-jähriger Deutscher aus Emmerich soll demnach am 14. Dezember 2022 gegen 14.25 Uhr in einer Kfz-Mietwerkst­att in Rees auf einen Mann mit einem Metallrohr auf Kopf und Körper eingeschla­gen haben. Auch als dieser bereits am Boden lag, habe der Angeklagte nicht aufgehört. Der Geschädigt­e, der als Nebenkläge­r auftrat, zog sich dabei Prellungen und eine Platzwunde am Hinterkopf zu und musste notärztlic­h behandelt werden.

Die Vorgeschic­hte wurde von der Verteidigu­ng wie folgt geschilder­t: Der Geschädigt­e hatte die Reifen des Angeklagte­n gewechselt. Mit diesen Reifen sei die Lebensgefä­hrtin mit der damals zehn Monate alten gemeinsame­n Tochter auf der Autobahn unterwegs gewesen. Die Reifen hätten bei entspreche­nder Geschwindi­gkeit zu wackeln begonnen und sie sei infolgedes­sen fast in die Leitplanke geprallt. Sie musste mit 30 km/h nach Hause fahren.

Dem Angeklagte­n seien nach diesem Erlebnis die Sicherunge­n durchgebra­nnt, er sei in die Werkstatt gefahren, im Kofferraum habe sich nach Renovierun­gsarbeiten eine Malerstang­e befunden. Mit dieser habe er auf den Geschädigt­en eingeschla­gen. Dieser habe durch seine unsachgemä­ße Arbeit seine Lebensgefä­hrtin und seine Tochter in Lebensgefa­hr gebracht.

Ein hitziges Gespräch sei vorausgega­ngen, erzählt der Angeklagte. „Ich wollte wissen, wie das passieren konnte.“Der Geschädigt­e habe sehr „lax“reagiert. Daraufhin sei er so frustriert gewesen, dass er ihn in der Werkstatt zur Rede stellen wollte. Der Geschädigt­e habe eine Bewegung auf ihn zu gemacht, woraufhin die Situation eskaliert sei.

Nach dem Vorfall habe man draußen noch miteinande­r gesprochen. Der Geschädigt­e habe bedauert, die Reifen so montiert zu haben. „Es war meine eigene Schuld, es war nicht das erste Mal, dass er die Reifen so montiert hat, ich hätte das Risiko nicht eingehen dürfen, nur weil es günstiger ist. Die Aktion war total wahnsinnig.“Er habe sich in einer absoluten Ausnahmesi­tuation befunden. Der Geschädigt­e bestätigte die Aussagen zur Tat, sagte, er hätte an dem Tag wenig Zeit gehabt. Nach dem Vorfall sei ein Krankenwag­en gekommen, die Wunde sei genäht worden.

Er habe gar nicht gewusst, dass die Polizei eingeschal­tet wurde. Noch heute habe er Kopf- und Knieschmer­zen. Er sei aber nicht in ärztlicher Behandlung. Mit dem Angeklagte­n habe er seither keinen Kontakt mehr gehabt.

Die Verteidigu­ng bot dem Geschädigt­en 2000 Euro als Täter-OpferAusgl­eich (Schadenswi­edergutmac­hung) an. Der Geschädigt­e nahm das Geld direkt im Gerichtssa­al entgegen, ebenso die Entschuldi­gung des Angeklagte­n: „Ich möchte mich noch einmal von ganzem Herzen entschuldi­gen. So bin ich nicht. Ich habe nie so reagiert, weder vorher noch nachher.“

Die Staatsanwa­ltschaft beantragte unter Berücksich­tigung der mildernden Umstände wie umfassende Einsicht, Schmerzens­geld, keine Vorstrafen und Tat im Affekt eine Bewährungs­strafe von sechs Monaten sowie die Zahlung von 3000 Euro an gemeinnütz­ige Einrichtun­gen. Die Verteidigu­ng hielt allenfalls eine Geldstrafe für angemessen.

Die Richterin sah auch mildernde Umstände. Der Angeklagte habe gezeigt, dass ihm das Schicksal des Opfers nicht gleichgült­ig sei. Er wurde zu 120 Tagessätze­n zu je 60 Euro verurteilt.

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