Geldstrafe für Prügelattacke nach Reifenwechsel in Rees
(pzt) Gefährliche Körperverletzung – so lautete jetzt die Anklage vor dem Amtsgericht Emmerich. Ein 44-jähriger Deutscher aus Emmerich soll demnach am 14. Dezember 2022 gegen 14.25 Uhr in einer Kfz-Mietwerkstatt in Rees auf einen Mann mit einem Metallrohr auf Kopf und Körper eingeschlagen haben. Auch als dieser bereits am Boden lag, habe der Angeklagte nicht aufgehört. Der Geschädigte, der als Nebenkläger auftrat, zog sich dabei Prellungen und eine Platzwunde am Hinterkopf zu und musste notärztlich behandelt werden.
Die Vorgeschichte wurde von der Verteidigung wie folgt geschildert: Der Geschädigte hatte die Reifen des Angeklagten gewechselt. Mit diesen Reifen sei die Lebensgefährtin mit der damals zehn Monate alten gemeinsamen Tochter auf der Autobahn unterwegs gewesen. Die Reifen hätten bei entsprechender Geschwindigkeit zu wackeln begonnen und sie sei infolgedessen fast in die Leitplanke geprallt. Sie musste mit 30 km/h nach Hause fahren.
Dem Angeklagten seien nach diesem Erlebnis die Sicherungen durchgebrannt, er sei in die Werkstatt gefahren, im Kofferraum habe sich nach Renovierungsarbeiten eine Malerstange befunden. Mit dieser habe er auf den Geschädigten eingeschlagen. Dieser habe durch seine unsachgemäße Arbeit seine Lebensgefährtin und seine Tochter in Lebensgefahr gebracht.
Ein hitziges Gespräch sei vorausgegangen, erzählt der Angeklagte. „Ich wollte wissen, wie das passieren konnte.“Der Geschädigte habe sehr „lax“reagiert. Daraufhin sei er so frustriert gewesen, dass er ihn in der Werkstatt zur Rede stellen wollte. Der Geschädigte habe eine Bewegung auf ihn zu gemacht, woraufhin die Situation eskaliert sei.
Nach dem Vorfall habe man draußen noch miteinander gesprochen. Der Geschädigte habe bedauert, die Reifen so montiert zu haben. „Es war meine eigene Schuld, es war nicht das erste Mal, dass er die Reifen so montiert hat, ich hätte das Risiko nicht eingehen dürfen, nur weil es günstiger ist. Die Aktion war total wahnsinnig.“Er habe sich in einer absoluten Ausnahmesituation befunden. Der Geschädigte bestätigte die Aussagen zur Tat, sagte, er hätte an dem Tag wenig Zeit gehabt. Nach dem Vorfall sei ein Krankenwagen gekommen, die Wunde sei genäht worden.
Er habe gar nicht gewusst, dass die Polizei eingeschaltet wurde. Noch heute habe er Kopf- und Knieschmerzen. Er sei aber nicht in ärztlicher Behandlung. Mit dem Angeklagten habe er seither keinen Kontakt mehr gehabt.
Die Verteidigung bot dem Geschädigten 2000 Euro als Täter-OpferAusgleich (Schadenswiedergutmachung) an. Der Geschädigte nahm das Geld direkt im Gerichtssaal entgegen, ebenso die Entschuldigung des Angeklagten: „Ich möchte mich noch einmal von ganzem Herzen entschuldigen. So bin ich nicht. Ich habe nie so reagiert, weder vorher noch nachher.“
Die Staatsanwaltschaft beantragte unter Berücksichtigung der mildernden Umstände wie umfassende Einsicht, Schmerzensgeld, keine Vorstrafen und Tat im Affekt eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie die Zahlung von 3000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen. Die Verteidigung hielt allenfalls eine Geldstrafe für angemessen.
Die Richterin sah auch mildernde Umstände. Der Angeklagte habe gezeigt, dass ihm das Schicksal des Opfers nicht gleichgültig sei. Er wurde zu 120 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt.