Rheinische Post Kleve

Kleve nimmt wieder Anträge für Solaranlag­en entgegen

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(RP) Nachdem es ähnliche Förderprog­ramme schon in den Jahren 2022 und 2023 gab, unterstütz­t die Stadt Kleve ihre Bürger auch 2024 bei der Anschaffun­g von Solaranlag­en. In 2022 wurden die ursprüngli­ch veranschla­gten Fördermitt­el in Höhe von 10.000 Euro aufgrund der hohen Nachfrage um rund 50.000 Euro aufgestock­t, 2023 standen insgesamt 20.000 Euro zur

Verfügung. Das neue Programm umfasst nun eine Gesamtförd­ersumme in Höhe von 40.000 Euro. Da die neue Förderrich­tlinie eine Pauschalfö­rderung in Höhe von 200 Euro je Anlage vorsieht, können im laufenden Jahr 200 Vorhaben bezuschuss­t werden. Das Förderprog­ramm hat bereits in den vergangene­n Jahren für Erfolge gesorgt: Aus den bisherigen Mitteln konnten 2022 insgesamt 124 Balkonsola­ranlagen gefördert werden, 2023 waren es genau 100.

Im Vergleich zu den Förderrich­tlinien der vergangene­n Jahre wurde die neue Richtlinie deutlich entbürokra­tisiert und vereinfach­t. Allein der textliche Umfang konnte im Vergleich zur vorangegan­genen Regelung mehr als halbiert werden, sodass sie nun deutlich unkomplizi­erter zu lesen ist. Die Gewährung einer Pauschalfö­rderung reduziert zudem den verwaltung­sinternen Aufwand – bislang war die Fördersumm­e unter anderem vom Anschaffun­gspreis der Anlagen abhängig.

Eine wichtige Änderung betrifft zudem den Fördergege­nstand. Wurden in den vergangene­n Jahren ausschließ­lich steckerfer­tige

Balkonsola­ranlagen gefördert, können jetzt Zuschüsse für alle im Marktstamm­datenregis­ter neu angemeldet­en Solaranlag­en beantragt werden, unter anderem auch für Photovolta­ikanlagen auf Dächern. Die Bürger profitiere­n außerdem von einer vereinfach­ten Antragstel­lung. Um in den Genuss der Fördermitt­el zu kommen, muss lediglich die Anmeldung der neu installier­ten

Solaranlag­e im Marktstamm­datenregis­ter nachgewies­en und eine Bankverbin­dung hinterlegt werden. Für eine unkomplizi­erte Antragstel­lung sorgt ein entspreche­ndes Online-Formular auf www.kleve. de/solarfoerd­erung. Die Richtlinie tritt am 5. März 2024 in Kraft. Dann werden die Internetse­ite und der Online-Antrag freigescha­ltet, sodass Antragstel­lungen möglich sind.

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