Elterntaxis: Stadt darf Straßen sperren
Elterntaxis sorgen oft für Chaos vor Schulen. Ein NRW-Erlass macht Straßensperrungen möglich. Emmerich setzt erst einmal weiter auf gezielte Schwerpunktkontrollen.
(seul/hg) Vor vielen Schulen, so auch in Emmerich, ist das Bild morgens und mittags ähnlich: Eltern bringen und holen ihre Kinder mit dem Auto. Auf den Straßen vor den Schulen herrscht daher oftmals sehr dichter Verkehr.
Das NRW-Verkehrsministerium hat jetzt in einem Erlass geregelt, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob und wie sie die Straßen vor den Schulen für den Autoverkehr eventuell sogar sperren. Bislang musste zuerst eine Gefährdungslage nachgewiesen werden. Sprich: Es musste also etwas passiert sein, bevor eine Sperrung rechtlich möglich war.
Das ist nun anders: Mit dem Erlass haben die Kommunen jetzt die Möglichkeit, präventiv Regelungen zu schaffen – und zwar rechtssicher. Dass es in Emmerich vor den Schulen Probleme mit Elterntaxis gibt, ist hinlänglich bekannt. Erst kürzlich initiierten Schule, Stadt und Polizei an der Liebfrauenschule einen Kontrolltag, um Eltern noch einmal zu sensibilisieren, wo sie, um andere nicht zu gefährden, etwa anhalten können, um ihr Kind an der Schule aus dem Auto zu lassen.
Ebenso hat die Stadt Emmerich in Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht des Kreises Kleve unter anderem an der Liebfrauenschule und auch an der Leegmeerschule eine Hol- und Bringzone eingerichtet. Den neuen Erlass des Landes NRW findet man seitens der Stadtverwaltung Emmerich „sehr interessant“, teilt Stadtsprecher Tim Terhorst mit. Denn durch den neuen Erlass würde eine weitere Möglichkeit geschaffen, die Problematik Elterntaxis anzugehen. Dennoch habe man seitens der Verwaltung beschlossen, von dem Mittel der Straßensperrung noch nicht Gebrauch zu machen. „Wir haben daher auch konkret noch nichts ins Auge gefasst“. Man setze erst einmal weiter auf gezielte Schwerpunktkontrollen. Zumal eine Straßensperrung ein ziemlicher Eingriff sei. Schließlich müsse auch das
Umfeld beachtet werden, da sich die Schulen zumeist in Wohngebieten befänden.
„Auch etwa die Hansastraße auf Höhe der Leegmeerschule einfach zu sperren, gestaltet sich sicher als schwierig“, so Terhorst mit Blick auf den Verkehr. Dennoch: Die Verwaltung ist froh, dass mit dem Erlass ihre Möglichkeiten erweitert wurden, sie diese aktuell aber noch nicht nutzen möchte.
Mit dem Erlass übernimmt NRW eine Vorreiterrolle. „Kinder sind die schwächsten Teilnehmer im Straßenverkehr. Sie müssen besonders geschützt werden“, sagte Minister
Oliver Krischer (Grüne). Mehrere Verkehrsversuche wie etwa in Essen-Holsterhausen hätten bereits gezeigt, dass kritische Situationen entschärft werden könnten, indem für 30 oder 45 Minuten zu Unterrichtsbeginn und -ende Sicherheitszonen eingerichtet würden.
Die Landeselternkonferenz, der Philologenverband und der Städteund Gemeindetag begrüßen die Reform. „Ich habe zwar Verständnis, wenn manche Eltern ihre Kinder zur Schule bringen wollen, aber im Interesse der Allgemeinheit und aller Kinder muss das Grenzen haben“, sagt Christian Beckmann,
Vorsitzender der Landeselternkonferenz NRW. Wenn dann eine Straße direkt vor der Schule zeitweise gesperrt werde, könne gut eine Hol-und-Bring-Zone in der Nähe eingerichtet werden, wie es sie an seinem Heimatort Gütersloh schon an einigen Grundschulen gebe, sagte Beckmann: „Dann können die Kinder von dort aus gemeinsam zur Schule gehen. So fühlen sie sich auch stärker und selbständiger.“Es sollte organisiert werden, dass Kindergruppen gemeinsam den Schulweg gehen, anfangs begleitet von Erwachsenen – als „Bus auf Beinen“.
Von den Sperrungen betroffen sein können nur lokale Straßen, keine Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit viel Durchgangsverkehr. Es dürfen immer nur zeitweise Sperren verhängt werden, so der Erlass. Sonst würde der Abschnitt seinen Charakter als für die Allgemeinheit zugängliche Straße verlieren.
Dabei lässt der Erlass die Möglichkeit offen, die Durchfahrt nicht nur durch ein Schild zu verbieten, sondern auch durch „automatische Sperrelemente“zu verhindern, etwa durch Schranken und versenkbare Poller, mit denen auch manche Fußgängerzonen bereits geschützt werden.