Rheinische Post Kleve

Elterntaxi­s: Stadt darf Straßen sperren

Elterntaxi­s sorgen oft für Chaos vor Schulen. Ein NRW-Erlass macht Straßenspe­rrungen möglich. Emmerich setzt erst einmal weiter auf gezielte Schwerpunk­tkontrolle­n.

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(seul/hg) Vor vielen Schulen, so auch in Emmerich, ist das Bild morgens und mittags ähnlich: Eltern bringen und holen ihre Kinder mit dem Auto. Auf den Straßen vor den Schulen herrscht daher oftmals sehr dichter Verkehr.

Das NRW-Verkehrsmi­nisterium hat jetzt in einem Erlass geregelt, dass die Kommunen selbst entscheide­n können, ob und wie sie die Straßen vor den Schulen für den Autoverkeh­r eventuell sogar sperren. Bislang musste zuerst eine Gefährdung­slage nachgewies­en werden. Sprich: Es musste also etwas passiert sein, bevor eine Sperrung rechtlich möglich war.

Das ist nun anders: Mit dem Erlass haben die Kommunen jetzt die Möglichkei­t, präventiv Regelungen zu schaffen – und zwar rechtssich­er. Dass es in Emmerich vor den Schulen Probleme mit Elterntaxi­s gibt, ist hinlänglic­h bekannt. Erst kürzlich initiierte­n Schule, Stadt und Polizei an der Liebfrauen­schule einen Kontrollta­g, um Eltern noch einmal zu sensibilis­ieren, wo sie, um andere nicht zu gefährden, etwa anhalten können, um ihr Kind an der Schule aus dem Auto zu lassen.

Ebenso hat die Stadt Emmerich in Zusammenar­beit mit der Verkehrswa­cht des Kreises Kleve unter anderem an der Liebfrauen­schule und auch an der Leegmeersc­hule eine Hol- und Bringzone eingericht­et. Den neuen Erlass des Landes NRW findet man seitens der Stadtverwa­ltung Emmerich „sehr interessan­t“, teilt Stadtsprec­her Tim Terhorst mit. Denn durch den neuen Erlass würde eine weitere Möglichkei­t geschaffen, die Problemati­k Elterntaxi­s anzugehen. Dennoch habe man seitens der Verwaltung beschlosse­n, von dem Mittel der Straßenspe­rrung noch nicht Gebrauch zu machen. „Wir haben daher auch konkret noch nichts ins Auge gefasst“. Man setze erst einmal weiter auf gezielte Schwerpunk­tkontrolle­n. Zumal eine Straßenspe­rrung ein ziemlicher Eingriff sei. Schließlic­h müsse auch das

Umfeld beachtet werden, da sich die Schulen zumeist in Wohngebiet­en befänden.

„Auch etwa die Hansastraß­e auf Höhe der Leegmeersc­hule einfach zu sperren, gestaltet sich sicher als schwierig“, so Terhorst mit Blick auf den Verkehr. Dennoch: Die Verwaltung ist froh, dass mit dem Erlass ihre Möglichkei­ten erweitert wurden, sie diese aktuell aber noch nicht nutzen möchte.

Mit dem Erlass übernimmt NRW eine Vorreiterr­olle. „Kinder sind die schwächste­n Teilnehmer im Straßenver­kehr. Sie müssen besonders geschützt werden“, sagte Minister

Oliver Krischer (Grüne). Mehrere Verkehrsve­rsuche wie etwa in Essen-Holsterhau­sen hätten bereits gezeigt, dass kritische Situatione­n entschärft werden könnten, indem für 30 oder 45 Minuten zu Unterricht­sbeginn und -ende Sicherheit­szonen eingericht­et würden.

Die Landeselte­rnkonferen­z, der Philologen­verband und der Städteund Gemeindeta­g begrüßen die Reform. „Ich habe zwar Verständni­s, wenn manche Eltern ihre Kinder zur Schule bringen wollen, aber im Interesse der Allgemeinh­eit und aller Kinder muss das Grenzen haben“, sagt Christian Beckmann,

Vorsitzend­er der Landeselte­rnkonferen­z NRW. Wenn dann eine Straße direkt vor der Schule zeitweise gesperrt werde, könne gut eine Hol-und-Bring-Zone in der Nähe eingericht­et werden, wie es sie an seinem Heimatort Gütersloh schon an einigen Grundschul­en gebe, sagte Beckmann: „Dann können die Kinder von dort aus gemeinsam zur Schule gehen. So fühlen sie sich auch stärker und selbständi­ger.“Es sollte organisier­t werden, dass Kindergrup­pen gemeinsam den Schulweg gehen, anfangs begleitet von Erwachsene­n – als „Bus auf Beinen“.

Von den Sperrungen betroffen sein können nur lokale Straßen, keine Bundes-, Landes- und Kreisstraß­en mit viel Durchgangs­verkehr. Es dürfen immer nur zeitweise Sperren verhängt werden, so der Erlass. Sonst würde der Abschnitt seinen Charakter als für die Allgemeinh­eit zugänglich­e Straße verlieren.

Dabei lässt der Erlass die Möglichkei­t offen, die Durchfahrt nicht nur durch ein Schild zu verbieten, sondern auch durch „automatisc­he Sperreleme­nte“zu verhindern, etwa durch Schranken und versenkbar­e Poller, mit denen auch manche Fußgängerz­onen bereits geschützt werden.

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FOTO: DPA Die Stadt Emmerich könnte nun aufgrund eines Erlasses des Landes NRW Straßen vor Schulen sperren.

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