Start der kommunalen Wärmeplanung in Kleve
(RP) Durch das am 1. Januar in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz ist eine kommunale Wärmeplanung gesetzlich vorgeschrieben. Auch die Stadt Kleve muss somit nach den gesetzlichen Vorgaben bis Mitte 2028 einen Wärmeplan erstellen. Dieser soll Antworten darauf liefern, wie eine vollständig klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 in Kleve gestaltet werden kann und stellt einen Planungswegweiser für eine bezahlbare und umweltfreundliche Transformation der Wärmeversorgung in Kleve dar.
Die Stadt Kleve hat sich dazu entschieden, mit der Wärmeplanung frühzeitig zu beginnen und deshalb bereits im vergangenen Jahr entsprechende Fördermittel beantragt. Nachdem der Bewilligungsbescheid seit November 2023 vorliegt, wurde der Umsetzungsauftrag an die Stadtwerke Kleve vergeben. Der kommunale Wärmeplan soll noch in diesem Jahr erstellt und anschließend vom Rat der Stadt Kleve beschlossen werden.
Das Team der Stadtwerke Kleve GmbH mit ihrem Partner PwC setzt sich aus Experten der Fachrichtungen Klimaschutz, Energie und Datenhaltung zusammen. Die Stadtwerke Kleve werden darüber hinaus auch ihre Kenntnisse über die Infrastruktur in Kleve einbringen können. „Mit dem Start der Wärmeplanung stellt die Stadt Kleve die Weichen für eine nachhaltige Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Die kommunale Wärmeplanung ist damit ein wegweisendes Projekt für den Klimaschutz in Kleve“, heißt es von der Stadt.
Die Stadt Kleve lege großen Wert darauf, die Bürger in die Erstellung des Wärmeplans einzubeziehen, so die Stadt weiter. Die Öffentlichkeit soll regelmäßig über die Schritte der kommunalen Wärmeplanung informiert werden. Auf der Internetseite www.kleve.de stehen unter dem Suchbegriff „Kommunale Wärmeplanung“während des Projektes
Informationen zum Ablauf und zu den Inhalten zur Verfügung. Nach den Sommerferien ist zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Wärmeplanung in der Stadthalle Kleve geplant.
Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.