Rheinische Post Krefeld Kempen

Mehr Rechte für Verbrechen­sopfer

- VON DETLEV HÜWEL

In NRW muss künftig der Entlassung­stermin des Täters genannt werden.

DÜSSELDORF Opfer von Verbrechen sollen künftig erfahren können, wann der Täter nach Verbüßung der Haftstrafe freikommt. Das sieht der Entwurf des neuen NRW-Strafvollz­ugsgesetze­s vor, den SPD und Grüne auf den Weg gebracht haben. Auch Auskünfte über die Ausführung eines Gefangenen und über dessen Urlaub können erfragt werden. Voraussetz­ung sei aber, dass das Ersuchen berechtigt ist, erklärte die stellvertr­etende Vorsitzend­e der SPD-Landtagsfr­aktion, Nadja Lüders. Bei einer Sexualstra­ftat sei dies gewiss der Fall, aber ob das etwa auch für Handtasche­ndiebstahl zutreffe, sei zu prüfen.

Rot-Grün will zudem mehr sozialther­apeutische Anlaufstel­len und Betreuungs­angebote insbesonde­re für entlassene Sexualtäte­r. Hierzu sind nach Angaben von Lüders 63 neue Stellen nötig. Zudem sollen 47 Stellen geschaffen werden, um Häftlinge gezielter beraten und betreuen zu können. Die zusätzlich­en Gesamtkost­en bezifferte die SPDPolitik­erin auf 4,8 Millionen Euro. Für Häftlinge soll mit dem Gesetz, das an die Stelle der bislang bundes-

Das neue Gesetz sieht für Häftlinge pro Monat zwei Stunden Besuchs

zeit statt einer vor

rechtliche­n Vorgaben tritt, die Besuchsreg­elung gelockert werden. Demnach wird es künftig zwei Stunden pro Monat für Familienan­gehörige geben (bisher ist es eine Stunde); sind minderjähr­ige Kinder dabei, werden zwei weitere Stunden gewährt.

Die Forderung der CDU-Opposition, Häftlingsz­ellen nur noch mit höchstens drei Insassen zu belegen, bezeichnet­e Lüders als unrealis- tisch; das sei mit den vorhandene­n Justizvoll­zugsanstal­ten (JVA) nicht möglich. Im Gesetzentw­urf ist die Obergrenze von fünf Gefangenen vorgesehen; im Jugendstra­fvollzug sind es vier.

Von den landesweit vorhandene­n 19 200 Haftplätze­n sind 18 150 für den Männer- und 1050 für den Frauenvoll­zug bestimmt. Im vergangene­n Jahr lag die durchschni­ttliche Belegung der JVA bei 16 250 Häftlingen, davon 15 289 Männer.

Unter den Strafgefan­genen sind auch solche Personen, die ersatzweis­e inhaftiert wurden, weil sie ihre Geldstrafe nicht gezahlt haben. Laut Lüders muss hier mehr Aufklärung­sarbeit geleistet werden; die Mahnschrei­ben des Landes seien für Laien in ihrer Konsequenz nur schwer zu verstehen. Zudem müsse das Land ein Interesse daran haben, die Zahl der Ersatzstra­fen möglichst niedrig zu halten, denn jeder Hafttag koste den Staat 180 Euro.

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FOTO: DPA Geld vom Bund wollten auch die Teilnehmer des Berliner „Bildungsst­reiks“Ende Mai. Sie halten das Kooperatio­nsverbot zwischen Bund und Ländern für unsinnig.

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