Rheinische Post Krefeld Kempen
Banken müssen versteckte Provisionen angeben
KARLSRUHE (dpa) Bankkunden in Deutschland haben nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) künftig Anspruch darauf, von Anlageberatern auf versteckte Provisionen zugunsten der Bank hingewiesen zu werden. Die BGHRichter folgten zwar der Revision der beklagten Bank. Sie hoben ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg auf, das dem Kläger Anfang des Jahres 2012 einen Schadenersatzanspruch gegen die Bank zubilligte. In der gestern bekannt gewordenen Entscheidung werden die Banken aber ab dem 1. August dazu verpflichtet, solche Provisionen in der Anlageberatung transparent zu machen.
Im konkreten Fall ging es um die Investition eines Geschäftsmanns, der 1996 auf den Rat der Bank hin umgerechnet 25 Millionen Euro in ein Immobilienprojekt steckte. Für die Vermittlung des Abschlusses er- hielt die Bank von den Initiatoren der Immobiliengesellschaft eine Provision von nahezu 700 000 Euro. Die Gesellschaft musste im Jahr 2005 in Insolvenz gehen.
Die Bank habe sich beim Verschweigen der Provision nichts zuschulden kommen lassen, da die Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht klar gewesen sei, urteilten die Karlsruher Richter. In neuerer Zeit habe es aber mehrere Gesetzesnovellen gegeben, die den Vertrieb von Kapitalanlagen „einem nahezu flächendeckenden Transparenzgebot unterworfen“hätten, betonten die Richter.
Deswegen müssten versteckte Provisionen (so genannte „KickBacks“) künftig ausgewiesen werden. Immer wieder stehen Bankberater in Verdacht, mit Blick auf ihre Provisionen den Verkauf ihrer Produkte und nicht das Wohl der Kunden im Auge zu haben
Der Bundesgerichtshof
verpflichtet die Banken ab 1. August zu
mehr Transparenz