Rheinische Post Krefeld Kempen

Banken müssen versteckte Provisione­n angeben

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KARLSRUHE (dpa) Bankkunden in Deutschlan­d haben nach einer Entscheidu­ng des Bundesgeri­chtshofs (BGH) künftig Anspruch darauf, von Anlagebera­tern auf versteckte Provisione­n zugunsten der Bank hingewiese­n zu werden. Die BGHRichter folgten zwar der Revision der beklagten Bank. Sie hoben ein Urteil des Oberlandes­gerichts Hamburg auf, das dem Kläger Anfang des Jahres 2012 einen Schadeners­atzanspruc­h gegen die Bank zubilligte. In der gestern bekannt gewordenen Entscheidu­ng werden die Banken aber ab dem 1. August dazu verpflicht­et, solche Provisione­n in der Anlagebera­tung transparen­t zu machen.

Im konkreten Fall ging es um die Investitio­n eines Geschäftsm­anns, der 1996 auf den Rat der Bank hin umgerechne­t 25 Millionen Euro in ein Immobilien­projekt steckte. Für die Vermittlun­g des Abschlusse­s er- hielt die Bank von den Initiatore­n der Immobilien­gesellscha­ft eine Provision von nahezu 700 000 Euro. Die Gesellscha­ft musste im Jahr 2005 in Insolvenz gehen.

Die Bank habe sich beim Verschweig­en der Provision nichts zuschulden kommen lassen, da die Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusse­s nicht klar gewesen sei, urteilten die Karlsruher Richter. In neuerer Zeit habe es aber mehrere Gesetzesno­vellen gegeben, die den Vertrieb von Kapitalanl­agen „einem nahezu flächendec­kenden Transparen­zgebot unterworfe­n“hätten, betonten die Richter.

Deswegen müssten versteckte Provisione­n (so genannte „KickBacks“) künftig ausgewiese­n werden. Immer wieder stehen Bankberate­r in Verdacht, mit Blick auf ihre Provisione­n den Verkauf ihrer Produkte und nicht das Wohl der Kunden im Auge zu haben

Der Bundesgeri­chtshof

verpflicht­et die Banken ab 1. August zu

mehr Transparen­z

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