Rheinische Post Krefeld Kempen

SVK-Freibad: Rauchverbo­t am Beckenrand beschlosse­n

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Das totale Rauchverbo­t ist abgelehnt worden. Der Verein geht einen ähnlichen Weg wie die Stadt.

(vo) Kein totales Rauchverbo­t, aber ein Rauchverbo­t in bestimmten Zonen der Freibadanl­age: Das ist das Ergebnis der Debatte bei der Jahreshaup­tversammlu­ng der Schwimmver­einigung Krefeld (SVK) 72. Der weitergehe­nde Antrag, das Rauchen auf dem Freibadgel­ände komplett zu verbieten, stieß rasch auf deutliche Ablehnung. Der SVK-Vorsitzend­e Werner Gottschalk regte dann die modifizier­te Form eines Rauchverbo­ts an. Nun gilt für das Freibandge­lände im SVK-Schwimmbad an der Palmstraße: Ab dem 22. April, dem Tag der Eröffnung, darf am Becken und auf den Kinderspie­lplätzen nicht mehr geraucht werden.

Der Verein geht damit einen ähnlichen Weg wie die Stadt beim Bockumer Badezehntr­um. In der Halle ist das Rauchen ohne- hin verboten, in und um die Becken herum ist das Rauchen im Freibad ebenfalls untersagt. „Sollten wir Kinder antreffen, die rauchen, werden diese vom Personal angesproch­en“, erklärte ein Stadtsprec­her auf Anfrage, auch das Shisha-Rauchen sei im ganzen Badezentru­m verboten. Krefeld ist damit nicht allein. Landauf landab werden Rauchverbo­te im Freibad beschlosse­n, meist gilt das Verbot für Zonen und meist für den Beckenbere­ich und auf Kinderspie­lplätzen.

Weiterer SVK-Beschluss: Die Aufnahmege­bühr wurde um 15 Prozent erhöht – und zwar unter Beibehaltu­ng der familienor­ientierten Gebührenst­ruktur. Es gab kritische Anmerkunge­n dazu, die Anhebung wurde allerdings letztlich mit großer Mehrheit akzeptiert. Die SVK 72 ist mit über 4500 Mitglieder­n der drittgrößt­e Verein Krefelds.

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FOTO: DPA

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