Rheinische Post Krefeld Kempen
Schlüsselfertig: Was Bauherren wissen sollten
(tmn) Verträge sind nicht einfach zu lesen für Laien. Geht es um den Hausbau, kann das schlimme Folgen für den Bauherren haben – so kann etwa das Wort Ausbauhaus für hohe Extrakosten sorgen. Auf diese Formulierungen sollte man in Bauangebot und Vertrag achten. Wer sich ein Haus schlüsselfertig bauen lässt, könnte denken, er muss sich um nichts mehr kümmern – außer eben den Schlüssel abzuholen.
So ist das aber nicht immer. Denn es kommt darauf an, was genau im Vertrag mit dem Generalunternehmer festgehalten wurde. Die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksund Wohnungsbau nennt ein paar Formulierungsfallen:
Steht im Hausangebot „Festpreis ab Oberkante Bodenplatte“, wird das Haus erst über einer Fundamentplatte gebaut. Das bedeutet: Der Bauherr muss Leistungen für die Erschließung des Grundstücks und die Hersteller der Platte extra bezahlen. Und er muss auch dafür sorgen, dass das Fundament gelegt wird.
Aufhorchen sollten Bauherren, wenn sie im Angebot „ist bauseits zu stellen/liefern“lesen. Auch diese Leistungen müssen sie zusätzlich liefern und fertigen lassen sowie extra bezahlen. Ist vom „Ausbauhaus“die Sprache, muss der Bauherr gleich erhebliche Eigenleistungen erbringen.
Sind Leistungen beschrieben mit dem Zusatz „oder gleichwertig“, können diese durch das Bauunternehmen ausgetauscht werden mit etwas, das dem gleichen Preis oder der gleichen Qualität entspricht. Bauherren sollten sich hier schriftlich absichern, was der Hausanbieter unter der Formulierung genau versteht.