Rheinische Post Krefeld Kempen

St. Töniser Raubmord: Polizistin darf aussagen

-

TÖNISVORST / KREFELD (BL) Im Landgerich­t Krefeld wurde gestern der Prozess um den Raubmord an einem Rentner in St. Tönis am 1. Oktober 2014 mit Fragen um die Verwertbar­keit polizeilic­her Vernehmung­en von Meto K. weitergefü­hrt. Die Verteidige­r befragten erst intensiv die Vernehmung­sbeamtin zum Ablauf und der Organisati­on der Vernehmung­en. Sie wollten wissen, warum die Polizisten und nicht der Vernehmung­srichter die Fragen stellte. Einer der Anwälte fragte nach dem „Gremium“, das die Vernehmung veranlasst habe und ob sie auch darüber nachdachte, im Rahmen des Gesetzes zu bleiben. Die Polizeibea­mtin konterte souverän: „Darüber denke ich immer nach“. Ein „Gremium“gebe es nicht. Man sei korrekt vorgegange­n.

Im Januar 2015 sei der damals noch minderjähr­ige Meto K. festgenomm­en worden. Es habe Vernehmung­en an zwei aufeinande­rfolgenden Tagen gegeben. Das Gericht verlas die Vermerke, nach denen der Angeklagte die Belehrunge­n verstanden hatte und ohne Anwalt oder Anwesenhei­t seines Vaters reden wollte. Er sagte auch, dass er am Vorabend von seinem Onkel besucht wurde, der ihm dazu riet, keine Angaben zu machen.

Die Kammer verkündete nach kurzer Beratung, man habe keine Erkenntnis­se, dass verbotene Vernehmung­smethoden vorlägen. Die Beamtin dürfe daher auch über den Inhalt des Verhörs sprechen. Dort hatte Meto K. gestanden, schon Tage zuvor mit mehreren Beteiligte­n in Tönisvorst gewesen zu sein. Der Rentner sei aber nicht zu Hause gewesen. Als er am Tattag in das Haus kam, habe der Rentner schon am Boden gehockt. Später habe er auch gesehen, dass Murat C. dem Mann gegen den Kopf schlug. Er habe einen Schal mit Blutspuren in der Hand gehalten. Den habe die mitbeteili­gte Madonna R. später in Krefeld in einer Mülltonne entsorgt. Kurz vor Verlassen des Hauses habe sie den 81-Jährigen immer wieder mit dem Elektrosch­ocker traktiert, auch am Kopf. Meto K. habe geglaubt, der Mann sei schwer verletzt. Er habe aber nicht überlegt, dass er sterben könnte. Der Prozess wird am Montag fortgesetz­t.

Newspapers in German

Newspapers from Germany