Rheinische Post Krefeld Kempen

Krefelder CDU-Abgeordnet­e stimmen gegen Ehe für alle

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(vo) Während die Krefelder Bundestags­abgeordnet­en von SPD und Grünen, Siegmund Ehrmann (65) und Ulle Schauws (51), erwartungs­gemäß für die „Ehe für alle“abgestimmt haben, haben sich die CDUAbgeord­nete Kerstin Radomski und Ansgar Heveling gegen die Gleichstel­lung von Ehe und Lebenspart­nerschaft für Homosexuel­le ausgesproc­hen. Beide haben damit wie Kanzlerin abgestimmt (die auch gegen die Gleichstel­lung stimmte), sprachen sich aber inhaltlich nicht eindeutig gegen die Gleichstel­lung aus und vermeiden in ihren Begründung­en Aussagen, ob sie die „Ehe für alle“nun grundsätzl­ich befürworte­n oder nicht: Radomski erklärte, sie hätte sich eine längere Debat- te gewünscht, Heveling betonte, für ihn sei eine solche Änderung nur über eine Grundgeset­zänderung vertretbar – ob er das mittragen würde, bleibt offen.

Die 42-jährige Kerstin Radomski begründete ihre Entscheidu­ng auf Anfrage unserer Redaktion damit, dass „dieses Thema zu vielschich­tig ist, um es zur Wahlkampfz­eit im Hauruckver­fahren zu beschließe­n. Stattdesse­n hätte ich mir gewünscht, dass es in den kommenden Monaten eine offene und differenzi­erte Debatte dazu gegeben hätte. Dazu gehört für mich die Diskussion verschiede­n ausgestalt­eter Gruppenant­räge, die auch den Aspekt Adoptionsm­öglichkeit­en in seiner Gänze beleuchten.“

Der 44-jährige Ansgar Heveling erklärte: „Wir haben heute über einen Gesetzentw­urf des Bundesrate­s abgestimmt, mit dem vorgeschla­gen wird, die jetzige Regelung des § 1353 BGB (Eheliche Lebensgeme­inschaft) nach der gilt, Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlosse­n.’ in ,Die Ehe wird von zwei Personen ver- schiedenen oder gleichen Geschlecht­s auf Lebenszeit geschlosse­n.’ Das Grundgeset­z spricht in Artikel 6 davon, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatliche­n Ordnung stehen. Das Grundgeset­z definiert die Ehe damit nicht, sondern setzt ein kulturell-religiös-historisch entwickelt­es Verständni­s von Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau voraus. Dies hat das Bundesverf­assungsger­icht in ständiger Auslegung des Grundgeset­zes stets so artikulier­t. Mit der eingetrage­nen Lebenspart­nerschaft gibt es ein eigenes Rechtsinst­itut für die gleichgesc­hlechtlich­e Verbindung zwischen zwei Menschen.

In den Rechtswirk­ungen gibt es bis auf die Frage der Volladopti­on keine Benachteil­igung gegenüber Eheleuten.

Ich bin jedenfalls der Ansicht, dass das Rechtsinst­itut Ehe nicht durch die einfache Änderung eines Gesetzes neu definiert werden kann. Dazu ist eine Grundgeset­zänderung notwendig.“

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RP-ARCHIV: LOTHAR STRÜCKEN
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Ansgar Heveling (CDU).
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Siegmund Ehrmann (SPD).
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Ulle Schauws (Die Grünen).
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Kerstin Radomski (CDU).

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