Rheinische Post Krefeld Kempen
Stuttgart: Diesel fahren vorerst weiter
Grün-Schwarz geht gegen das Fahrverbots-Urteil für Stuttgart vor.
STUTTGART (dpa/rtr) In Stuttgart wird es erst einmal keine Fahrverbote für ältere Diesel geben. Denn das Land geht gegen das umstrittene Fahrverbotsurteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vor. Die grün-schwarze Landesregierung einigte sich auf eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit wird das Urteil nicht rechtskräftig. Fahrverbote hätten schon zum 1. Januar 2018 gedroht.
Die Einigung erzielten Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU). Kretschmann begründete die Sprungrevision mit Rechtsunsicherheiten, die höchstrichterlich geklärt werden müssten. Parallel werde alles getan, um für sauberere Luft zu sorgen. Strobl sagte: „Wir wollen saubere Luft und keine Fahrverbote.“
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte im Sommer geurteilt, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht reichten, um die mit Stickoxiden und Feinstaub verschmutzte Luft in Stuttgart nachhaltig zu verbessern. Somit drohen Fahrverbote für alte Diesel, die als Hauptverursacher von Stickoxiden gelten. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dürfte 2018 fallen.
Eigentlich wollten große Teile der Grünen, dass das Land das Urteil akzeptiert. Mehrere Dutzend Menschen demonstrierten gestern vor Kretschmanns Amtssitz für eine Annahme des Urteils. Die CDU wollte hingegen eine Berufung, um das Urteil auch inhaltlich zu überprüfen. CDU-Politiker verbinden damit die Hoffnung, dass dann geplante Maßnahmen wie die von der Industrie angekündigten Software-Updates für Diesel berücksichtigt werden.
In Stuttgart werden wie in vielen anderen deutschen Großstädten die 2010 zum Gesundheitsschutz eingeführten Grenzwerte an einzelnen Messstellen überschritten. Die Deutsche Umwelthilfe hatte deshalb erfolgreich gegen den Luftreinhalteplan von Stuttgart geklagt – wie auch gegen den in Düsseldorf. Die Landesregierung NRW legte ebenfalls Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dies hat für den 22. Februar 2018 einen Verhandlungstermin angesetzt.