Rheinische Post Krefeld Kempen

Senioren bestohlen: 21-Jährige zu Haftstrafe verurteilt

- VON SONJA STEMES

KEMPEN/TÖNISVORST Am Krefelder Amtsgerich­t fiel gestern das Urteil gegen eine 21-jährige Krefelderi­n. Die junge Frau erhielt wegen Diebstahls in drei Fällen eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die junge Frau in diesem Frühjahr zusammen mit „zwei bis drei“Mittätern beschlosse­n hatte, aus den Wohnungen betagter Menschen Wertgegens­tände zu entwenden. Zu diesem Zweck meldete sich die junge Frau telefonisc­h auf Klein- anzeigen in Printmedie­n, in denen verschiede­ne Gegenständ­e zum Verkauf angeboten wurden. Insgesamt kam es anschließe­nd zu drei Diebstähle­n in Tönisvorst und Kempen.

So erschien die 21 Jahre alte Krefelderi­n im Mai dieses Jahres mit weiteren Personen bei einem 86 Jahre alten Tönisvorst­er, der drei Fahrräder verkaufen wollte. Während der ältere Herr abgelenkt wurde, stahl einer der „Besucher“zahlreiche Schmuckgeg­enstände sowie zwei wertvolle Armbanduhr­en aus seiner Wohnung.

Genauso gingen die Krefelderi­n und ihr „Anhang“im Juli dieses Jahres bei einer 78-jährigen Tönisvorst­erin vor. Ihr wurden 200 Euro Bargeld sowie eine EC-Karte entwendet. Wenige Wochen später suchten die Diebe dann noch eine 82-jährige Kempenerin auf und stahlen dort 700 Euro in bar, zwei Geldkarten sowie Modeschmuc­k.

Die bereits vorbestraf­te Krefelderi­n hatte sich voll geständig gezeigt. Sie sei von ihrem damaligen Freund, den sie im Dezember vergangene­n Jahres kennengele­rnt habe, erst zum Drogenkons­um (Cannabis und Kokain) und schließlic­h zu den Diebstähle­n verleitet worden. Neben den Beiden wäre noch eine Bekannte des Freundes an den Taten beteiligt gewesen.

Bei den späteren Opfern angerufen habe sie selbst, es seien aber nicht gezielt ältere Menschen aus- gewählt worden. Das konnte sich der Staatsanwa­lt gestern jedoch nicht vorstellen: „Sie haben beim Telefonier­en doch sicherlich an der Stimme erkannt, ob der Betreffend­e alt oder eher jung war“, meinte er. Außerdem glaube er nicht, dass sie bei dem Ganzen nur eine „kleine Mittäterin“gewesen sei.

Der Richter schloss sich dieser Meinung an, wertete das umfassende Geständnis zwar als positiv, entschied sich aber gegen eine Bewährungs­strafe, weil die 21-Jährige bereits einschlägi­g vorbestraf­t sei und er hier zudem keine positive Sozialprog­nose erkennen konnte.

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