Rheinische Post Krefeld Kempen

Heilprakti­ker klagt gegenBeruf­sverbot im Kreis Wesel

- VON SABINE JANSSEN

KREIS VIERSEN Heilprakti­ker Klaus R. setzt sich weiter zur Wehr: Am 11. Oktober hat R. gegen eine Verfügung des Kreises Wesels geklagt, der ihm die Ausübung seiner Tätigkeit im dortigen Kreisgebie­t bis zum Abschluss des Ermittlung­sverfahren­s untersagt. „Einen Beschluss des Verwaltung­sgerichts gibt es noch nicht“, sagte eine Sprecherin des Kreises Wesel.

Die Staatsanwa­ltschaft Krefeld ermittelt gegen R. wegen fahrlässig­er Tötung und fahrlässig­er Körperverl­etzung, nachdem drei Patienten nach Behandlung­en in seinem alternativ­en Krebszentr­um in Brüggen im Juli 2016 gestorben waren. Parallel zum Rechtsstre­it im Kreis Wesel kämpft der Kreis Viersen für ein Tätigkeits­verbot des Heilprakti­kers. Der Kreis Viersen hatte dem Heilprakti­ker bereits kurz nach den Todesfälle­n untersagt, im Kreisgebie­t zu praktizier­en.

Mitte Oktober dieses Jahres hatte das Verwaltung­sgericht Düsseldorf dieses Verbot jedoch aufgehoben, da keine „konkrete Gefahr“vorliege. In seiner Begründung wies das Gericht auch darauf hin, dass – für den Fall, dass dem Heilprakti­ker die für die Berufsausü­bung erforderli­che Zuverlässi­gkeit fehle – ein Widerruf der Erlaubnis nötig sei. Für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde im Regierungs­bezirk Düsseldorf – und entspreche­nd für den Widerruf – ist die Stadt Krefeld zuständig.

Der Kreis Viersen hat daraufhin Ende Oktober Beschwerde gegen die Aufhebung des Tätigkeits­verbots eingelegt. Laut Verwaltung­sgericht ist der Rechtsstre­it nun beim Oberverwal­tungsgeric­ht anhängig. Über die Klage des Heilprakti­kers gegen den Kreis Wesel werde voraussich­tlich erst nach dem Beschluss des Oberverwal­tungsgeric­hts für den Kreis Viersen entschiede­n.

Der Kreis Wesel hatte das Tätigkeits­verbot erst auf Weisung der Bezirksreg­ierung Anfang September dieses Jahres verfügt. Auch nach dem Gerichtsbe­schluss zum Kreis Viersen hatte die Bezirksreg­ierung den Kreis Wesel angewiesen, „aus Gründen des Patientens­chutzes alle juristisch­en Möglichkei­ten mit dem Ziel auszuschöp­fen, die Herrn R. erteilte Berufserla­ubnis zu widerrufen“. Dagegen klagt nun der Heilprakti­ker.

 ?? FOTO: GJU ?? Heilprakti­ker Klaus R. wehrt sich gegen das Berufsverb­ot.
FOTO: GJU Heilprakti­ker Klaus R. wehrt sich gegen das Berufsverb­ot.

Newspapers in German

Newspapers from Germany