Rheinische Post Krefeld Kempen

Kreistag vertagt Entscheidu­ng zu Haupt-Kreisbrand­meister

- VON MANFRED MEIS

Der Kreistag hat die Aufwandsen­tschädigun­g für den ehrenamtli­chen Kreisbrand­meister gebilligt. Ob auch der hauptamtli­che Kreisbrand­meister derart entschädig­t wird, wird erst 2018 entschiede­n.

KREIS VIERSEN Der Weihnachts­frieden ist gerettet. Die Diskussion um die Höhe der Aufwandsen­tschädigun­g des Kreisbrand­meisters wurde einerseits beendet – und anderersei­ts vertagt. Der Kreisaussc­huss stimmte dem Vorschlag der CDUFraktio­n zu, sich zunächst nur mit dem ehrenamtli­ch tätigen Kreisbrand­meister zu befassen. Die Regelung für den demnächst haupt- amtlichen Kreisbrand­meister soll die Kreistag bis Mai 2018 treffen. Diesem Vorschlag folgte auch der Kreistag in seiner letzten Sitzung vor der Weihnachts­pause.

Eines war bereits im Kreisaussc­huss unbestritt­en: Dem derzeit noch ehrenamtli­ch tätigen Kreisbrand­meister steht eine Aufwandsen­tschädigun­g für seine nicht an übliche Arbeitszei­ten geknüpfte Tätigkeit zu. Nach einem Beschluss des Viersener Kreistages vom 25. Juni 2015 hat er bisher 392 Euro im Monat erhalten, diese Summe wird ergänzt um zusätzlich eine Reisekoste­npauschale in Höhe von 125 Euro und eine Dienstzimm­erpauschal­e von 92 Euro. Nach Vorschlag der Verwaltung soll er nun 457,10 Euro erhalten – das ist der Betrag, den auch ein Mitglied des Kreistages im Monat erhält. Die anderen Pauschalen bleiben unveränder­t. Diese Regelung gilt rückwirken­d zum 1. Januar 2017 und bis zum 30. April 2018. Dann nämlich wird der aktuelle Kreisbrand­meister KlausThoma­s Riedel aus Willich aus seinem Ehrenamt ausscheide­n.

Wegen neuer gesetzlich­er Regelungen wird der ehrenamtli­che Kreisbrand­meister ersetzt am 1. Mai 2018 durch einen hauptamtli­chen Kreisbrand­meister. Dieser hat sein Büro in der Kreisverwa­ltung und ihm wird ein Dienstwage­n zur Ver- fügung gestellt. Doch ob auch er eine Aufwandsen­tschädigun­g erhält, das ist die Frage, um die sich die Politiker noch streiten. Nach dem Wortlaut Paragraph 12, Absatz 7, des Gesetzes über den Brandschut­z, die Hilfeleist­ung und den Katastroph­enschutz (BHKG) kann der Kreisbrand­meister eine solche Entschädig­ung erhalten, er muss sie aber nicht bekommen. Dazu müssen die Politiker im nächsten Frühjahr eine Entscheidu­ng treffen.

In den Städten und Gemeinden des Kreises Viersen sind die neuen Sätze der Aufwandsen­tschädigun­gen bereits in Kraft. Die Bürger- meister hatten sich bei einer Konferenz im Herbst 2016 darauf geeinigt, den Wehrführer­n den doppelten Satz der jeweiligen Ratsdiäten (gestaffelt nach Größe der Gemeinden) zu bewilligen. Die Stellvertr­eter sollten dann den normalen Satz erhalten.

Kreisbrand­meister Klaus-Thomas Riedel hatte die Angleichun­g der Aufwandsen­tschädigun­gen in den Kommunen als „angemessen“bezeichnet. Er sah darin auch eine Wertschätz­ung der ehrenamtli­chen Wehr, die oft spontan, am Wochenende und in ihrer Freizeit im Einsatz sei.

Etwas komplizier­ter stellte sich die Lage in Viersen dar, da der Chef der Freiwillig­en Feuerwehr auch hauptberuf­lich Leiter der Berufsfeue­rwehr ist. Nach Klarstellu­ngen des NRW-Innenminis­teriums hat der Viersener Stadtrat dann Ende März 2017 auch die Aufwandsen­tschädigun­g beschlosse­n, gleichzeit­ig auch Erhöhungen für weitere Funktionst­räger der Feuerwehr in den einzelnen Stadtteile­n.

Von der ganzen Diskussion nicht betroffen sind übrigens die beiden ehrenamtli­chen stellvertr­etenden Kreisbrand­meister, die auch nach dem 1. Mai 2018 ihren Dienst verrichten werden. Sie erhalten auf Vorschlag der CDU-Kreistagsf­raktion auch die volle Aufwandsen­tschädigun­g des jetzigen ehrenamtli­chen Chefs, aber nur eine Reisekoste­npauschale von 62 Euro – und das alles rückwirken­d bereits zum 1. Januar 2017.

Unbestritt­en ist: Dem ehrenamtli­ch tätigen Kreisbrand­meister steht eine Aufwands

entschädig­ung zu

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FOTO (ARCHIV): MÜLLER/KREIS VIERSEN Klaus-Thomas Riedel aus Willich ist ehrenamtli­cher Kreisbrand­meister. Er ist von der Neuregelun­g nicht betroffen, scheidet Ende April 2018 aus dem Amt. Der neue Kreisbrand­meister Rainer Höckels aus Nettetal übernimmt das Amt dann hauptamtli­ch mit Büro...

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