Rheinische Post Krefeld Kempen
Behörden erlauben Familiennachzug für Zweitfrau
Politiker von Union und SPD verteidigen Einzelfall-Entscheidung zur Bigamie eines Syrers wegen des Kindeswohls.
BERLIN Die Ehe mit mehr als einem Partner gleichzeitig ist in Deutschland verboten. Deshalb hat die Entscheidung der Behörden im Kreis Pinneberg für Empörung in den sozialen Netzwerken gesorgt, wonach ein 2015 mit Frau und vier Kindern eingetroffener syrischer Flüchtling nicht nur vier weitere Kinder nachholen durfte, sondern auch deren Mutter, seine Zweitfrau.
Die Kreisverwaltung in Pinneberg bestätigte den Vorgang und dementierte, Bigamie zu fördern. Es sei allein um das Wohl der Kinder gegangen, die mit ihrer leiblichen Mutter hätten zusammengeführt werden sollen. Die Voraussetzung für einen Härtefall mit „engen verwandtschaftlichen Beziehungen“seien somit gegeben gewesen. Ein Sprecher der Kreisverwaltung wies darauf hin, dass es einen weiteren ver- gleichbaren Fall gebe – und wohl eine ähnlich hohe Zahl nicht bekannter Fälle.
In muslimischen Staaten ist die Vielehe keine Ausnahmeerscheinung. Im Islam sind bis zu vier Frauen je Mann erlaubt. Für die deutschen Behörden ist das nicht immer nachvollziehbar, weil die staatliche Eheschließung mitunter durch kirchliche Mehrfachverheiratung ergänzt wird. Auch auf dem Territorium der Bundesrepublik ist die gesetzliche Lage klar lediglich hinsichtlich des Verbotes für das Schließen einer Zweit-, Dritt- oder Viertehe. Bestehende polygame Eheverhältnisse werden derzeit toleriert. Offenbar werden Bigamie und Polygamie vor den Behörden auch verschleiert, indem nur eine Ehefrau angegeben wird und dann irgendwelche „Cousinen“, „Bekannte“oder „Freundinnen“mit einem Teil der Kinder zusammenleben.
„Ich bin grundsätzlich skeptisch, was den Nachzug von Zweit- oder gar Drittfrauen betrifft“, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) unserer Redaktion. Das schließe aber nicht völlig aus, dass man im Einzelfall im Sinne des Kindeswohls „auch anders entscheiden“könne, ergänzte der CDU-Politiker.
Heiko Maas (SPD)
Ähnlich sieht es die Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl. „Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe ausdrücklich ausgeschlossen“, unterstrich Högl. In Einzelfällen könne jedoch der Nachzug dann er- laubt werden, wenn dieser zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte“erforderlich sei. „Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen“, erläuterte die SPD-Politikerin. Die Ausländerbehörden hätten das nach gründlicher Prüfung aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen. „Diese gesetzlichen Regelungen halte ich für völlig ausreichend“, unterstrich Högl.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) machte bereits im vorletzten Jahr deutlich, dass „Polygamie in Deutschland keinen Platz“finden dürfe. Niemand dürfe in Deutschland seine kulturelle Verwurzelung über die deutschen Gesetze stellen. Deshalb dürfe die Mehrfachehe in Deutschland nicht anerkannt werden. So weit die Theorie.
In der Praxis behelfen sich die Behörden in den meisten Bundeslän- dern damit, eine Bedarfsgemeinschaft mit einem Vater, einer Mutter und Kindern zu definieren. So geschah es in Ansätzen auch bei einem Fall in Rheinland-Pfalz, der vor anderthalb Jahren Schlagzeilen machte.
Dort war ein syrischer Geschäftsmann mit gleich vier Frauen und 23 Kindern eingereist. In seiner Heimat hatte er die Frauen abwechselnd besucht. Die Behörden verlangten von dem Mann, sich für eine Frau zu entscheiden. Die anderen drei brachten sie in anderen Kommunen unter. Zwei Frauen lebten zunächst in einer gemeinsamen Wohnung. Zwischen ihnen kam es jedoch wiederholt zu Streitigkeiten, so dass sie getrennt untergebracht werden mussten. Auch die Integration stieß auf Probleme, weil unter anderem Jungen ihre Schwestern vom Schulbesuch fernzuhalten versuchten.
„Polygamie darf in Deutschland keinen
Platz finden“
Bundesjustizminister