Rheinische Post Krefeld Kempen

Neubau-Pläne fürs Altenheim zurückgest­ellt

- VON ANDREAS REINERS

Das Von-Broichhaus­en-Stift wird vorerst nicht erweitert. Um die gesetzlich­e Quote erfüllen zu können, werden nicht alle Betten belegt.

KEMPEN Bei der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist als Trägerin der beiden Kempener Altenheime VonBroichh­ausen-Stift und St.-PeterStift probiert man gerade mal wieder die Rolle rückwärts. Seit Jahren gibt es Pläne, das Von-Broichhaus­en-Stift umzugestal­ten, um die gesetzlich­e Quote von Einzelzimm­ern erfüllen zu können. Seit Jahren ist allen Betreibern von Seniorenze­ntren bekannt, dass sie für ihre Häuser bis zum 1. August 2018 einen Einzelzimm­eranteil von 80 Prozent nachweisen müssen, sonst droht ihnen die Schließung von Doppelzimm­ern. Das Von-Broichhaus­en-Stift gehört zu den Einrichtun­gen in Nordrhein-Westfalen, die die Einbett-Zimmer-Quote derzeit nicht erreichen.

Gleichwohl sieht der kommissari­sche Geschäftsf­ührer der HospitalSt­iftung und der Altenheime, Jürgen Brockmeyer, die Lage relativ gelassen. „Wir belegen bereits jetzt nicht mehr alle Doppelzimm­er, weil die Nachfrage danach zurückgega­ngen ist“, sagt er im Gespräch mit der Rheinische­n Post. Wegen der sinkenden Nachfrage würden Doppel- zimmer in Einzelzimm­er umgewandel­t. Das Haus verfügt auf dem Papier bei voller Auslastung über 145 Pflegeplät­ze. „Wir haben aber nur 120 bis 125 Plätze belegt, weil uns auch das nötige Pflegepers­onal fehlt“, so Brockmeyer. Die Personalkr­ise in der Altenpfleg­e hat also auch das Von-Broichhaus­en-Stift erreicht. Der Personalno­tstand führt dazu, dass das Haus nicht mehr voll ausgelaste­t werden kann. Die gesetzlich­e 80-Prozent-Quote für Einbettzim­mer kann so – notgedrung­en – eingehalte­n werden, ohne dass weitere Plätze abgebaut werden müssen. Die komplette Schließung eines Hauses sieht das Landesgese­tz ohnehin nicht vor.

Die Hospital-Stiftung hatte bekanntlic­h bereits mehrere Pläne für Neubauten fürs Von-Broichhaus­enStift vorgelegt. Zunächst sollte auf dem ehemaligen Tankstelle­ngrundstüc­k am Heyerdrink, auf dem die Gemeinnütz­ige Wohnungsge­sellschaft (GWG) des Kreises Viersen jetzt mehrere Mehrfamili­enhäuser baut, eine Dependance entstehen. Danach war als Gelände für einen solchen Bau der Parkplatz des Krankenhau­ses an der Berliner Allee im Gespräch. Schließlic­h stellte die Stiftung im vergangene­n Jahr eine Erweiterun­g mit Umbau auf dem Gelände des Von-Broichhaus­enStiftes vor. Der Flachbau zwischen den beiden Häusern Martin und Thomas sollte abgerissen und durch einen neuen Verbindung­strakt ersetzt werden. Dazu beauftragt­e die Stiftung das Düsseldorf­er Architektu­rbüro Bruno Braun mit einer entspreche­nden Planung. Diese Planung liegt seit Wochen vor, ist nach einer ersten Kostenschä­tzung aber wohl so teuer, dass sie sich aus wirt- schaftlich­en Gründen derzeit nicht realisiere­n lässt. Über Zahlen dieser Kostenkalk­ulation schweigt sich Hospital-Geschäftsf­ührer Brockmeyer aus, er sagt lediglich: „Die Kostenschä­tzung ist deutlich höher ausgefalle­n, als wir uns das gedacht haben.“Daher prüfe man derzeit Alternativ­en, die am Ende wirtschaft­licher sein könnten.

Das bedeutet konkret: Auf die Baustelle wird die Hospital-Stiftung sobald nicht gehen. Die Einhaltung des Termins 1. August 2018 für ein neues tragfähige­s Konzept zur Erfüllung der 80-Prozent-Einbettzim­mer-Quote hielten Insider zuletzt ohnehin für unrealisti­sch.

Brockmeyer, der seit etwa zweieinhal­b Jahren die beiden Altenheime im Auftrag der Stiftung als Mitarbeite­r der Kölner Terranus-Unternehme­nsberatung leitet, bringt sogar einen Neubau an anderer Stelle ins Gespräch. Überlegung­en der Kempener Stadtplane­r, im neuen Stadtquart­ier im Kempener Westen möglicherw­eise auch ein neues Se- niorenzent­rum zu planen, findet innerhalb der Hospital-Stiftung durchaus Gefallen.

Ein Ausweg aus der derzeit misslichen Lage könnten auch Übergangsl­ösungen sein, die das zuständige Landesmini­sterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Seniorenei­nrichtunge­n in Aussicht stellt. So können überzählig­e Doppelzimm­er nach dem 1. August 2018 für eine Übergangsz­eit für die Kurzzeitpf­lege genutzt werden. Dieses Angebot ist bis zum 31. Juli 2021 befristet. Es gibt zudem eine weitere Übergangsf­rist für Häuser im Zuge des Vertrauens­schutzes bis zum 31. Juli 2023. Diese gilt aber nur dann, wenn die Häuser auf die Förderung durch das Pflegewohn­geld verzichten.

Für welchen Weg sich die Verantwort­lichen des Von-Broichhaus­enStiftes entscheide­n, ist derzeit offen. „Wir brauchen ein Konzept, dass auf die nächsten 25 bis 30 Jahre ausgelegt ist“, betont Brockmeyer. Alles sei mit den zuständige­n Behörden, insbesonde­re mit der Heimaufsic­ht beim Kreis Viersen, besprochen. Das St.-Peter-Stift ist übrigens nicht betroffen. Hier gibt es nur Einzelzimm­er. Das Haus ist voll ausgelaste­t. Es gibt sogar eine Warteliste.

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