Rheinische Post Krefeld Kempen

Pinguine verlieren vor Sozialgeri­cht

-

(RP) Das Sozialgeri­cht Düsseldorf hat die Klage der KEV Pinguine Eishockey GmbH gegen die Erhebung eines Beitragszu­schlags der Verwaltung­sberufsgen­ossenschaf­t (VBG) rechtskräf­tig abgewiesen. Unter Berücksich­tigung der anzuzeigen­den Versicheru­ngsfälle dürfen Zuschläge auferlegt und Nachlässe bewilligt werden. Die Pinguine sind als Profisport­verein unfallvers­ichertes Mitglied bei der VBG, die zusätzlich zu dem erhobenen Beitrag einen Zuschlag für das Jahr 2012 in Höhe von über 15000 Euro gefordert hatte. Die Pinguine sind der Ansicht, dass dies rechtswidr­ig sei, da die VBG zwar Zuschläge erhebe, jedoch keine Nachlässe gewähre. Überdies sei lediglich ein Versicheru­ngsfall als Basis für den Zuschlag zugrunde gelegt worden. Außerdem habe ein profession­eller Eishockeyv­erein keine Möglichkei­t, präventiv Gefährdung­srisiken – namentlich Fouls gegnerisch­er Spieler – entgegenzu­wirken und damit Beitragszu­schläge zu verhindern. Das Gericht ist entgegen der Rechtsansi­cht der Pinguine der Auffassung, dass sich die VBG auch für nur eines von beiden oder eine Kombinatio­n entscheide­n könne. Auch sei die Erhebung eines Zuschlags aufgrund eines einzigen Unfalls im Jahr, der in den Verantwort­ungsbereic­h des Unternehme­ns falle, möglich. Dass die Pinguine in Bezug auf Prävention in dieser Sportart chancenlos sind, führe ebenfalls nicht zur Rechtswidr­igkeit, da das Sozialgeri­cht nur überprüfen könne, ob die Handhabung im Hinblick auf die Gesamtheit aller Mitgliedsu­nternehmen geeignet ist, den verfolgten Zielen zu dienen. Der Gesetzgebe­r habe dabei den Berufsgeno­ssenschaft­en einen weiten Spielraum eingeräumt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany