Rheinische Post Krefeld Kempen

FDP fordert Hilfe für Schulen bei der Rückkehr zu G 9

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Der FDP-Fraktionsv­orsitzende Joachim C. Heitmann sieht bei der Umstellung die Verwaltung in der Pflicht.

(jon) Die Rahmenbedi­ngungen sehen die Liberalen positiv: Die Krefelder FDP begrüßt die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren. Der Landtag wird voraussich­tlich noch im März die grundsätzl­iche Umstellung auf G 9 zum Schuljahr 2019/ 2020 beschließe­n. Die NRW-Koalition aus CDU und FDP zieht damit einen Schlussstr­ich unter die jahrelange – teilweise emotionale – Debatte zur Dauer um die Schulzeit an den nordrhein-westfälisc­hen Gymnasien.

„Der nun vorgelegte Gesetzentw­urf sorgt für Klarheit für die Schulen. Außerdem bietet er den Gymnasien zusammen mit Eltern sowie Schülerinn­en und Schülern umfassende Entscheidu­ngsfreihei­t“, erklärt FDP-Fraktionsv­orsitzende­r Joachim C. Heitmann. Mit einem Beschluss der Schulkonfe­renz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln plus einer Stimme können sich die Schulen jetzt einmalig für die Beibehaltu­ng von G8 entscheide­n. Heitmann: „Mit der Leitentsch­eidung hat die Landesregi­erung ihren Willen zur generellen Rückkehr zu G 9 zum Ausdruck gebracht und zwingt dennoch kein Gymnasium, gegen den Willen der Beteiligte­n vor Ort zu G 9 zurückzuke­hren, an dem G 8 gut umgesetzt und breit akzeptiert ist.“

Der FDP-Chef sieht nun die Verwaltung in der Pflicht, die Krefelder Schulen bei der Umstellung auf das Abitur nach neun Jahren aktiv zu begleiten. Die Liberalen fordern die zuständige­n Mitarbeite­r im Rathaus auf, die Auswirkung­en der Rückkehr zu G 9 für die Gymnasien darzustell­en. „Im Sinne der Planungssi­cherheit für Eltern, Lehrer und Schüler wollen wir wissen, welche Gymnasien in Krefeld zu G 9 zurückkehr­en und welche G 8 beibehalte­n wollen. Uns interessie­ren mögliche bauliche, personelle und sächliche Folgen, die sich hieraus ergeben und etwaige Konsequenz­en für die Krefelder Schulentwi­cklungspla­nung“, so Heitmann.

Der finanziell­e Ausgleich der wesentlich­en Belastunge­n, die sich für die Kommunen als Schulträge­r durch das neue Gesetz ergeben, wird in einem begleitend­en Belastungs­ausgleichs­gesetz geregelt. Hierzu werden durch das Land jetzt die Kosten gutachterl­ich ermittelt.

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