Rheinische Post Krefeld Kempen
Flexiblere Arbeitszeiten gefordert
Den Arbeitgebern gehen geplante Experimentierklauseln nicht weit genug.
BERLIN (mar) Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat die Forderung von Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer nach flexibleren Arbeitszeit-Regelungen bekräftigt. „Die deutsche Wirtschaft braucht mehr als bloße Experimentierräume, wir fordern mit Nachdruck ein grundlegendes Update des Arbeitszeitgesetzes“, sagte Kramer. „Die starren Regulierungen im Arbeitszeitgesetz zur täglichen Höchstarbeitszeit und zur Ruhezeit passen nicht mehr in die betriebliche Realität und den internationalen, durch Globalisierung und Digitalisierung getriebenen Wettbewerb“, erklärte der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA).
Wollseifer hatte den neuen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) aufgefordert, die gesetzlichen Arbeitszeit-Regeln zu lockern. Aus Arbeitgebersicht ist wegen der Digitalisierung der starre Acht-Stun- den-Tag ohnehin bereits überholt, da Arbeitnehmer jederzeit online tätig werden können. Die EU schreibe nur eine wöchentliche Arbeitszeitbeschränkung auf 48 Stunden vor. Zudem sollten Vorschriften für Ruhezeiten gelockert werden. Arbeitnehmervertreter befürchten, dass so nur kostenlose Mehrarbeit legalisiert werden soll.
„Wir werden über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen schaffen, um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben“, heißt es im Koalitionsvertrag. „Auf Grundlage von diesen Tarifverträgen kann dann mittels Betriebsvereinbarungen insbesondere die Höchstarbeitszeit wöchentlich flexibler geregelt werden.“Das geht den Arbeitgebern aber nicht weit genug. „Es geht nicht darum, Arbeitnehmer durch Gesetz zu Mehrarbeit zu verpflichten“, sagte Kramer. Änderungen des Arbeitszeitgesetzes würden tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen nicht antasten. „Für die Ruhezeiten benötigen wir erweiterte, gesetzliche Öffnungsklauseln für Tarifverträge“, sagte Kramer.