Rheinische Post Krefeld Kempen

Verstöße gegen Mindestloh­n — 22 Verfahren folgen

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KREIS VIERSEN (mrö) Das Hauptzolla­mt Krefeld, das auch für den Kreis Viersen zuständig ist, hat 2017 22 Ermittlung­sverfahren gegen Arbeitgebe­r eingeleite­t, die gegen das Mindestloh­ngesetz verstoßen haben sollen. Das geht aus einer Auswertung des Bundesfina­nzminister­iums für die grüne Bundestags­abgeordnet­e Beate Müller-Gemmeke hervor. Demnach prüfte die Krefelder Behörde insgesamt 836 Arbeitgebe­r auf Schwarzarb­eit, Lohn-Prellerei und Steuerhint­erziehung. Für diese Verstöße verhängten die Kontrolleu­re Bußgelder von rund 123.000 Euro. „Es kann nicht sein, dass im dritten Jahr nach seiner Einführung viele Menschen unterhalb des gesetzlich­en Minimums verdient haben“, kritisiert Manja Wiesner, Regionalch­efin der Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss-Gaststätte­n (NGG). Die vorgelegte­n Zahlen seien lediglich die „Spitze eines Eisbergs“, die Dunkelziff­er liege deutlich höher. „2017 wurden im gesamten Bereich des Krefelder Zolls 156 Betriebe der Branche geprüft.“Wiesner beklagt „eine mangelnde Kontrolldi­chte beim Zoll“.

Zwar gelte in der Branche in NRW ein tarifliche­r Mindestloh­n von 9,25 Euro pro Stunde. Dennoch müsse der Zoll Präsenz zeigen, um „tricksende­n Arbeitgebe­rn einen Strich durch die Rechnung zu machen“, so die Gewerkscha­fterin.

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