Rheinische Post Krefeld Kempen
Prozess wegen illegalen Rennens beginnt
Zwei junge Männer aus Schwalmtal und Willich müssen sich bald vor Gericht verantworten. Sie sollen durch ein Autorennen in Mönchengladbach den Tod eines Fußgängers verursacht haben. Der Prozess beginnt am 15. Oktober.
KREIS VIERSEN Gut anderthalb Jahre nach dem tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen auf der Fliethstraße in Mönchengladbach müssen sich ab Montag, 15. Oktober, zwei junge Männer vor Gericht verantworten. Ein 29-Jähriger aus Schwalmtal ist angeklagt wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung. Ein 26-jähriger Willicher muss sich ebenfalls wegen Straßenverkehrsgefährdung und zusätzlich wegen Unfallflucht verantworten. Die zweite große Strafkammer des Landgerichts hat für den Prozess bislang fünf Verhandlungstage angesetzt.
DieWettfahrt am 16. Juni 2017 soll bereits auf der Korschenbroicher Straße begonnen haben. So soll es sich zugetragen haben: Drei Fahrer sind mit hohem Tempo in Richtung Fliethstraße unterwegs. Plötzlich schwenkt der 29-jährige Schwalmtaler seinen Wagen auf der vierspurigen Straße, auf der eigentlich nur 40 km/h erlaubt sind, auf die Gegenfahrbahn. Dort erfasst er einen Fußgänger, der gerade die vierspurige Straße überquert. Der Aufprall ist so heftig, dass der Mann 36 Meter durch die Luft geschleudert wird und über den Boden rutscht, bis er unter einem parkenden Auto eingeklemmt wird.
Das Opfer, ein 38-jähriger ehemaliger Soziologie-Student, der aus Süddeutschland stammt und in Mönchengladbach gearbeitet hatte, zieht sich schwerste Verletzungen zu. Rettungskräfte versuchten noch, ihn am Unfallort zu reanimieren – doch vergeblich. Der Mann stirbt. Als Todesursache stellen die Gerichtsmediziner später eine Schädelverletzung mit Hirnstammriss fest.
Der Unfallfahrer war nach dem Unfall zunächst wegen desVorwurfs „Mord“in Untersuchungshaft genommen worden. Eine solche Anklage gegen den 29-Jährigen lehnte das Schwurgericht jedoch ab, weil es keinen hinreichenden Tötungsvorsatz sah. Der Schwalmtaler habe sich spontan auf das Rennen eingelassen, lautete die Begründung. Au- ßerdem habe der 29-Jährige wohl darauf vertraut, weder sich selbst noch seinen Bruder, der zum Tatzeitpunkt auf dem Beifahrersitz saß, durch seine Fahrweise erheblich zu verletzen oder gar zu töten. Zuletzt habe der Angeklagte, als er den Fußgänger bemerkte, stark abgebremst und damit versucht, den Zusammenstoß zu vermeiden, auch
wenn dies letztlich nicht gelungen sei, so die Richter.
Das verbotene Rennen hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und mit dazu geführt, dass die Strafen bei illegalen Autorennen drastisch erhöht wurden. Das verschärfte Gesetz, das Strafen von bis zu zehn Jahren vorsieht, kann jedoch in diesem Fall nicht angewendet werden, da es erst nach der Tat in Kraft trat. Der Schwalmtaler kann deshalb höchstens zu fünf Jahren Haft verurteilt werden.
Der 26-jährige Willicher war nach dem Unfall zunächst geflüchtet, hatte sich aber später der Polizei gestellt. Das Verfahren gegen den dritten Beteiligten war eingestellt worden.