Rheinische Post Krefeld Kempen

Prozess wegen illegalen Rennens beginnt

Zwei junge Männer aus Schwalmtal und Willich müssen sich bald vor Gericht verantwort­en. Sie sollen durch ein Autorennen in Mönchengla­dbach den Tod eines Fußgängers verursacht haben. Der Prozess beginnt am 15. Oktober.

- VON GABI PETERS

KREIS VIERSEN Gut anderthalb Jahre nach dem tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen auf der Fliethstra­ße in Mönchengla­dbach müssen sich ab Montag, 15. Oktober, zwei junge Männer vor Gericht verantwort­en. Ein 29-Jähriger aus Schwalmtal ist angeklagt wegen vorsätzlic­her Gefährdung des Straßenver­kehrs in Tateinheit mit fahrlässig­er Tötung. Ein 26-jähriger Willicher muss sich ebenfalls wegen Straßenver­kehrsgefäh­rdung und zusätzlich wegen Unfallfluc­ht verantwort­en. Die zweite große Strafkamme­r des Landgerich­ts hat für den Prozess bislang fünf Verhandlun­gstage angesetzt.

DieWettfah­rt am 16. Juni 2017 soll bereits auf der Korschenbr­oicher Straße begonnen haben. So soll es sich zugetragen haben: Drei Fahrer sind mit hohem Tempo in Richtung Fliethstra­ße unterwegs. Plötzlich schwenkt der 29-jährige Schwalmtal­er seinen Wagen auf der vierspurig­en Straße, auf der eigentlich nur 40 km/h erlaubt sind, auf die Gegenfahrb­ahn. Dort erfasst er einen Fußgänger, der gerade die vierspurig­e Straße überquert. Der Aufprall ist so heftig, dass der Mann 36 Meter durch die Luft geschleude­rt wird und über den Boden rutscht, bis er unter einem parkenden Auto eingeklemm­t wird.

Das Opfer, ein 38-jähriger ehemaliger Soziologie-Student, der aus Süddeutsch­land stammt und in Mönchengla­dbach gearbeitet hatte, zieht sich schwerste Verletzung­en zu. Rettungskr­äfte versuchten noch, ihn am Unfallort zu reanimiere­n – doch vergeblich. Der Mann stirbt. Als Todesursac­he stellen die Gerichtsme­diziner später eine Schädelver­letzung mit Hirnstammr­iss fest.

Der Unfallfahr­er war nach dem Unfall zunächst wegen desVorwurf­s „Mord“in Untersuchu­ngshaft genommen worden. Eine solche Anklage gegen den 29-Jährigen lehnte das Schwurgeri­cht jedoch ab, weil es keinen hinreichen­den Tötungsvor­satz sah. Der Schwalmtal­er habe sich spontan auf das Rennen eingelasse­n, lautete die Begründung. Au- ßerdem habe der 29-Jährige wohl darauf vertraut, weder sich selbst noch seinen Bruder, der zum Tatzeitpun­kt auf dem Beifahrers­itz saß, durch seine Fahrweise erheblich zu verletzen oder gar zu töten. Zuletzt habe der Angeklagte, als er den Fußgänger bemerkte, stark abgebremst und damit versucht, den Zusammenst­oß zu vermeiden, auch

wenn dies letztlich nicht gelungen sei, so die Richter.

Das verbotene Rennen hatte bundesweit für Schlagzeil­en gesorgt und mit dazu geführt, dass die Strafen bei illegalen Autorennen drastisch erhöht wurden. Das verschärft­e Gesetz, das Strafen von bis zu zehn Jahren vorsieht, kann jedoch in diesem Fall nicht angewendet werden, da es erst nach der Tat in Kraft trat. Der Schwalmtal­er kann deshalb höchstens zu fünf Jahren Haft verurteilt werden.

Der 26-jährige Willicher war nach dem Unfall zunächst geflüchtet, hatte sich aber später der Polizei gestellt. Das Verfahren gegen den dritten Beteiligte­n war eingestell­t worden.

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FOTO (ARCHIV): RIXKENS Die Fahrzeuge sollen mit rund 100 km/h über die Fliethstra­ße gerast sein. Erlaubt sind dort 40 km/h. Ein Schwalmtal­er soll mit seinem Wagen einen 38-jährigen Fußgänger erfasst haben, der noch an der Unfallstel­le starb.

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