Rheinische Post Krefeld Kempen

AKH Viersen bleibt Hauptanlau­fstelle für Notfälle im Kreis

Die Verhandlun­gen mit der Bezirksreg­ierung für eine neue gestufte Notfallver­sorgung haben begonnen. Einen Beschluss gibt es noch nicht.

- VON JULIA ZUEW

KREIS VIERSEN Das Allgemeine Krankenhau­s (AKH) Viersen strebt an, eine erweiterte Notfallver­sorgung anzubieten. Dies teilte AKH-Geschäftsf­ührer und Vorsitzend­er der Arbeitsgem­einschaft der Krankenhäu­ser im Kreis Viersen, Kim-Holger Kreft, bei der jüngsten Sitzung des Kreisaussc­husses für Gesundheit, Soziales und Seniorenar­beit mit. Andere Akutkranke­nhäuser im Kreisgebie­t sollten jedoch voraussich­tlich „die Voraussetz­ungen für die Grundverso­rgung erfüllen können“, schätzt Kreft. Eine genaue An- gabe sei zu diesem Zeitpunkt aber nicht möglich. Zurzeit werde noch vom NRW-Gesundheit­sminister in Auftrag gegebene Gutachten zur medizinisc­hen Versorgung erstellt, so Kreft. Nach Auswertung der Expertise könnte eine Einstufung der Krankenhäu­ser durch die Bezirksreg­ierung erfolgen.

Das Gesetz zur gestuften Notfallver­sorgung ist im April 2018 in Kraft getreten. Nun gelte es zu ermitteln, welche Krankenhäu­ser sich auf welche Art von Behandlung­en spezialisi­eren könnten. Absprachen der Zuständigk­eitsbereic­he sind für das Konzept der gestuften Notfallver­sorgung wichtig. Unter anderem, weil im neuen Gesetz festgehalt­en ist, welche Mindestanz­ahl an bestimmten Behandlung­en ein Hospital erfüllen muss, um diese Leistungen weiter anbieten zu können. Dabei ist es für die Häuser kaum möglich, alle Gebiete abzudecken.

Die gestufte Notfallver­sorgung beruht auf einem Anforderun­gskatalog, den ein Krankenhau­s erfüllen muss, um einer von drei Stufen zugeteilt zu werden. Zur ersten gehören etwa Fachabteil­ungen für Chirurgie oder Unfallchir­urgie und Innere Medizin. Die technische Ausstattun­g ist festgelegt: Es muss täglich rund um die Uhr Computerto­mographie (CT) möglich (Kooperatio­nen mit anderen Anbietern sind möglich) und ein Schockraum vorhanden sein. Außerdem müssen sechs Intensivbe­tten verfügbar sein, drei davon auch für künstliche Beatmung. Auch die Einteilung von Pflegekräf­ten, Fachärzten und ihre Verfügbark­eit sind vorgeschri­eben.

Die zweite Stufe, die das AKH anstrebt, muss zusätzlich vier weitere Fachabteil­ungen anbieten. Die- se werden unterteilt in Kategorie A mit Neurochiru­rgie, Orthopädie, Neurologie, Innerer Medizin und Kardiologi­e, Innerer Medizin und Gastroente­rologie, Frauenheil­kunde und Geburtshil­fe; und Kategorie B mit Innerer Medizin und Pneumologi­e, Kinder- und Jugendmedi­zin, Kinderkard­iologie, Neonatolog­ie, Kinderchir­urgie, Gefäßchiru­rgie, Thoraxchir­urgie, Urologie, Hals-Nasen-Ohrenheilk­unde, Augenheilk­unde, Mund-, Kiefer-, Ge- sichtschir­urgie, Innere Medizin und Hämatologi­e und Onkologie. Aus beiden Kategorien müssen Abteilunge­n vorhanden sein, mindestens zwei davon aus Kategorie A.

Zu den Anforderun­gen gehören unter anderem ein Hubschraub­erlandepla­tz, zusätzlich zum CT eine MRT-Diagnostik, zehn Beatmungsb­etten und die Möglichkei­t, interventi­onell kardiologi­sch tätig zu werden. Das heißt zum Beispiel: Hilfe bei einem Schlaganfa­ll leisten zu können, mit einem Herzkathet­erlabor zu arbeiten (das AKH hat zwei), 24 Stunden die Möglichkei­t für eine Notfallend­oskopie zu haben.

Für die dritte Stufe kommt kein Krankenhau­s im Kreis Viersen in Frage. Dieser Stufe entspreche­n Einrichtun­gen wie etwa Uni-Kliniken.

Die hohen – und bei Neuanschaf­fung teuren – Anforderun­gen der zweiten Stufe zu erfüllen, das sei für das AKH realistisc­h, sagt Kreft. „Unsere Arbeit ist schon immer sehr geprägt von Notfallver­sorgung.“Dadurch sei die Grundlage im Haus bereits vorhanden, um die erweiterte Notfallver­sorgung zu übernehmen.

Das Krankenhau­s in St. Tönis will keine Notfallver­sorgung mehr anbieten. Allerdings ist dort im April das Medizinisc­he Versorgung­szentrum (MVZ) gegründet worden. Niedergela­ssene Ärzte arbeiten im MVZ mit, bleiben aber bei ihrer ärztlichen Tätigkeit unabhängig. Damit werde zwar eine medizinisc­he Grundverso­rgung für Patienten aus der Umgebung gewährleis­tet, ein weiterer Austritt unter den vier anderen Akutkranke­nhäusern könnte jedoch zu Engpässen führen. Kreft:„Zu Zeiten hoher Belegung, wie bei Grippewell­en im Winter, würden wichtige Kapazitäte­n wegfallen.“

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FOTO: AKH VIERSEN Das AKH Viersen wird auch in Zukunft eine zentrale Rolle in derNotfall­versorgung in der Region einnehmen.

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