Rheinische Post Krefeld Kempen
AKH Viersen bleibt Hauptanlaufstelle für Notfälle im Kreis
Die Verhandlungen mit der Bezirksregierung für eine neue gestufte Notfallversorgung haben begonnen. Einen Beschluss gibt es noch nicht.
KREIS VIERSEN Das Allgemeine Krankenhaus (AKH) Viersen strebt an, eine erweiterte Notfallversorgung anzubieten. Dies teilte AKH-Geschäftsführer und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Krankenhäuser im Kreis Viersen, Kim-Holger Kreft, bei der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses für Gesundheit, Soziales und Seniorenarbeit mit. Andere Akutkrankenhäuser im Kreisgebiet sollten jedoch voraussichtlich „die Voraussetzungen für die Grundversorgung erfüllen können“, schätzt Kreft. Eine genaue An- gabe sei zu diesem Zeitpunkt aber nicht möglich. Zurzeit werde noch vom NRW-Gesundheitsminister in Auftrag gegebene Gutachten zur medizinischen Versorgung erstellt, so Kreft. Nach Auswertung der Expertise könnte eine Einstufung der Krankenhäuser durch die Bezirksregierung erfolgen.
Das Gesetz zur gestuften Notfallversorgung ist im April 2018 in Kraft getreten. Nun gelte es zu ermitteln, welche Krankenhäuser sich auf welche Art von Behandlungen spezialisieren könnten. Absprachen der Zuständigkeitsbereiche sind für das Konzept der gestuften Notfallversorgung wichtig. Unter anderem, weil im neuen Gesetz festgehalten ist, welche Mindestanzahl an bestimmten Behandlungen ein Hospital erfüllen muss, um diese Leistungen weiter anbieten zu können. Dabei ist es für die Häuser kaum möglich, alle Gebiete abzudecken.
Die gestufte Notfallversorgung beruht auf einem Anforderungskatalog, den ein Krankenhaus erfüllen muss, um einer von drei Stufen zugeteilt zu werden. Zur ersten gehören etwa Fachabteilungen für Chirurgie oder Unfallchirurgie und Innere Medizin. Die technische Ausstattung ist festgelegt: Es muss täglich rund um die Uhr Computertomographie (CT) möglich (Kooperationen mit anderen Anbietern sind möglich) und ein Schockraum vorhanden sein. Außerdem müssen sechs Intensivbetten verfügbar sein, drei davon auch für künstliche Beatmung. Auch die Einteilung von Pflegekräften, Fachärzten und ihre Verfügbarkeit sind vorgeschrieben.
Die zweite Stufe, die das AKH anstrebt, muss zusätzlich vier weitere Fachabteilungen anbieten. Die- se werden unterteilt in Kategorie A mit Neurochirurgie, Orthopädie, Neurologie, Innerer Medizin und Kardiologie, Innerer Medizin und Gastroenterologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe; und Kategorie B mit Innerer Medizin und Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin, Kinderkardiologie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Gefäßchirurgie, Thoraxchirurgie, Urologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Augenheilkunde, Mund-, Kiefer-, Ge- sichtschirurgie, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie. Aus beiden Kategorien müssen Abteilungen vorhanden sein, mindestens zwei davon aus Kategorie A.
Zu den Anforderungen gehören unter anderem ein Hubschrauberlandeplatz, zusätzlich zum CT eine MRT-Diagnostik, zehn Beatmungsbetten und die Möglichkeit, interventionell kardiologisch tätig zu werden. Das heißt zum Beispiel: Hilfe bei einem Schlaganfall leisten zu können, mit einem Herzkatheterlabor zu arbeiten (das AKH hat zwei), 24 Stunden die Möglichkeit für eine Notfallendoskopie zu haben.
Für die dritte Stufe kommt kein Krankenhaus im Kreis Viersen in Frage. Dieser Stufe entsprechen Einrichtungen wie etwa Uni-Kliniken.
Die hohen – und bei Neuanschaffung teuren – Anforderungen der zweiten Stufe zu erfüllen, das sei für das AKH realistisch, sagt Kreft. „Unsere Arbeit ist schon immer sehr geprägt von Notfallversorgung.“Dadurch sei die Grundlage im Haus bereits vorhanden, um die erweiterte Notfallversorgung zu übernehmen.
Das Krankenhaus in St. Tönis will keine Notfallversorgung mehr anbieten. Allerdings ist dort im April das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) gegründet worden. Niedergelassene Ärzte arbeiten im MVZ mit, bleiben aber bei ihrer ärztlichen Tätigkeit unabhängig. Damit werde zwar eine medizinische Grundversorgung für Patienten aus der Umgebung gewährleistet, ein weiterer Austritt unter den vier anderen Akutkrankenhäusern könnte jedoch zu Engpässen führen. Kreft:„Zu Zeiten hoher Belegung, wie bei Grippewellen im Winter, würden wichtige Kapazitäten wegfallen.“