Rheinische Post Krefeld Kempen

Ende des Vauth-Prozesses: Bewährungs­strafe für Ehefrau

Nachdem in der vergangene­n Woche der ehemalige Tönisvorst­er Karnevalsp­rinz und Anwalt Lothar Vauth verurteilt wurde, endete nun auch der Prozess gegen seine Frau.

- VON SONJA STEMES

TÖNISVORST/KREFELD Vor der 2. Großen Strafkamme­r des Krefelder Landgerich­ts wurde gestern dieVerhand­lung gegen Jessica Vauth fortgesetz­t und beendet. Sie erhielt wegen Beihilfe zur gewerbsmäß­igen Untreue in acht Fällen, zwei davon in Tateinheit mit Betrug, eine Bewährungs­strafe von einem Jahr.

Am Montag vergangene­r Woche war bereits das Urteil gegen ihren Ehemann Lothar gefallen. Er bekam eine Gesamtfrei­heitsstraf­e in Höhe von drei Jahren ohne Bewährung. Neben gewerbsmäß­iger Untreue in acht Fällen, zwei davon in Tateinheit mit Betrug, war er noch wegen Untreue in Form von Kanzleigel­der-Missbrauch­s in einem Fall verurteilt worden.

Ursprüngli­ch wurde dem Tönisvorst­er Ehepaar sogar Untreue in 923 Fällen vorgeworfe­n. Zudem war das Ehepaar angeklagt, für Mandanten bestimmte Gelder, sogenannte Fremdgelde­r, nicht beziehungs­weise nur sehr verzögert ausgezahlt zu haben. Die Kammer hatte dann Zwischenbi­lanz gezogen und festgestel­lt, dass sie in insgesamt acht Fremdgeld-Fällen eine Verurteilu­ngswahrsch­einlichkei­t sehe, nicht aber – bis auf eine Ausnahme – in den anderen, über 900 angeklagte­n Fällen.

Nach Verständig­ungs-Gesprächen zwischen Kammer, Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng wurde Lothar Vauth in der vergangene­n Woche wegen der genannten neun Fälle verurteilt. Zuvor hatte er die Taten eingeräumt. Nach der Urteilsver­kündung wurde der ehemalige Rechtsanwa­lt aus seiner fast zweijährig­en Untersuchu­ngshaft entlassen und kehrte zu seinem Tönisvorst­er Wohnsitz zurück. Die gestrige Weiterverh­andlung gegen seine Ehefrau verfolgte er, im Rollstuhl sitzend, als Zuschauer.

Jessica Vauth gestand die ihr vorgeworfe­nen Taten ebenfalls. Sie fügte an, dass ihr „das alles leid tut“. Das Geständnis und die Einsicht beziehungs­weise Reue bewertete die Staatsanwä­ltin in ihrem Plädoyer genauso wie die Tatsache, dass die Angeklagte zuvor noch nie strafrecht­lich in Erscheinun­g getreten war, als strafmilde­rnd. Allerdings lägen hier schwere Fälle von Beihilfe vor, da letztendli­ch ein hoher finanziell­er Schaden entstanden sei. Außerdem zeugten die Taten von ei- ner erhebliche­n kriminelle­n Energie und Skrupellos­igkeit. Insgesamt hielt die Staatsanwä­ltin eine Bewährungs­strafe von einem Jahr für angemessen.

Jessica Vauths Verteidige­rin bat die Kammer, unter diesen zwölf Monaten zu bleiben, da ihre Mandantin als Bürovorste­herin auf Anweisung ihres Ehemannes gehandelt habe. „Es bestand sowohl eine eheliche als auch eine berufliche Abhängigke­it“, ergänzte die Anwältin. Zudem betonte sie, dass die Fremdgelde­r nicht einbehalte­n, sondern den Klienten „nur über einen gewissen Zeitraum vorenthalt­en“werden sollten.

Die Kammer sah unter anderem das Abhängigke­itsverhält­nis sowie das Geständnis als strafmilde­rnd an, entschied sich aber, wegen des „planvollen Vorgehens und der autoritäre­n Büroführun­g der Beschuldig­ten“nicht unter einem Jahr (mit Bewährung) zu bleiben.

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ARCHIVFOTO: LOTHAR STRÜCKEN Jessica Vauth (Mitte) zu Beginn des Prozesses mit ihren Rechtsanwä­lten. Nun bekam sie eine Bewährungs­strafe von einem Jahr.

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