Rheinische Post Krefeld Kempen

Schulgeld kann Steuerlast mindern

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(dpa) Schicken Eltern ihre Kinder in eine Privatschu­le, können sie das Schulgeld in der Steuererkl­ärung absetzen. Das gilt auch für Schulen in kirchliche­r Trägerscha­ft. „Auch Eltern, die nur ein kleines Schulgeld zahlen, sollten die Ausgaben daher nicht in ihrer Einkommens­teuererklä­rung vergessen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er. Berücksich­tigt werden pro Jahr 30 Prozent der Ausgaben, maximal 5000 Euro. Voraussetz­ung: Die Schule führt zu einem anerkannte­n Schuloder Berufsabsc­hluss.

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