Rheinische Post Krefeld Kempen
15. November 1966
Wer eines derWerke las, die auf dem„Index Librorum Prohibitorum“standen, beging eine schwere Sünde und konnte dafür schlimmstenfalls exkommuniziert werden. Die auch als „Verzeichnis der verbotenen Bücher“oder „römischer Index“bezeichnete Liste war ein Überbleibsel aus der frühen Neuzeit. Die erste Ausgabe erschien 1559, der Index sollte als Mittel der Zensur den Kampf gegen Ketzer, Häretiker und Andersgläubige – auch Protestanten – erleichtern. Auch in den Jahrhunderten davor waren immer wieder Schriftwerke für Christen verboten worden, die Entscheidung darüber oblag aber meist dem regionalen Klerus oder Universitäten. Nun sollte ein Kollegium aus dem Papst nahestehenden Kardinälen Bücher indizieren – die Einrichtung wurde zumVorgänger der Kongregation für die Glaubenslehre. Der Index war bis weit ins 20. Jahrhundert hinein gültig, eine letzte Ausgabe erschien 1948. Indiziert waren unter anderem Werke von Voltaire, Immanuel Kant und Heinrich Heine. 1963 hatte es auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil (Foto) ein Umdenken gegeben: Angesichts der Vielfältigkeit gedruckter Werke erschien ein Index nicht mehr zeitgemäß. 1966 wurde dieser unter Papst Paul VI. durch zwei Erlasse abgeschafft. Am 15. November 1966 wurde er endgültig außer Kraft gesetzt, indem die Strafen, die in Verbindung mit dem Lesen verbotener Bücher galten, aufgehoben wurden.