Rheinische Post Krefeld Kempen
Raserprozess: Beifahrer des Willichers sagen aus
MÖNCHENGLADBACH/WILLICH Die Liste der Verletzungen ist lang. So lang, dass die Gerichtsmedizinerin nicht mit Gewissheit sagen kann, welche zum Tod führte. Ein Hirnstammabriss des Opfers allein wäre ausreichend gewesen, es habe jedoch diverse Zeichen schwerster und stumpfer Gewalteinwirkung auf Kopf, Hals, Rumpf und Extremitäten gegeben, sagte sie. Am Mittwoch wurde der Prozess um den „Raserfall“vor dem Landgericht Mönchengladbach fortgesetzt: Bei ei- nem Unfall im Juni 2017 starb ein 38-Jähriger, nachdem er vom Auto eines 29-jährigen Schwalmtalers erfasst worden war.
Laut der Pathologin seien die Verletzungen durch eine „erhebliche Geschwindigkeit“von 60 bis 100 km/h entstanden, genauer könne man diese nicht eingrenzen. Zwei Angeklagten wird vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen, dem Fahrer, der den Fußgänger erfasste, in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung. Die Anklage gegen einen 26-jährigen Willicher sieht zusätzlich Unfallflucht vor.
Nach ihrem vergeblichen Versuch, von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, um sich nicht selbst zu belasten, sagten gestern die beiden Beifahrer des Willichers aus. Beide fügten der früher getätigten Aussage ihres Freundes nichts Neues hinzu. Bei der Ausfahrt eines Schnellrestaurants sei ein schwarzes Fahrzeug dicht aufgefahren, so der 24-jährige Beifahrer des Willichers. Der Fahrer habe sie dann überholt und sei deutlich schneller vorausgefahren. Danach habe er ihn bis zu dem Unfall mit dem Fußgänger nicht mehr gesehen. Ihr Freund sei stehen geblieben, habe dann gedreht. Sie seien geschockt gewesen.
Der 26-jährige Beifahrer des Willichers erklärte, er habe sich während der Fahrt mit seinem Smartphone beschäftigt und nicht auf das Geschehen geachtet. Er sagte aus, nach dem Aufprall habe man gewendet und sei dann „ganz normal nach Hause gefahren“. Die Frage, warum keiner daran dachte, nach dem Opfer zu schauen oder den Rettungsdienst zu alarmieren, stellte an diesem Prozesstag niemand.
Deutlich kritischeren Fragen musste sich ein Polizist stellen: Die Verteidiger beider Angeklagter bemängelten die „nicht qualifizierte Belehrung“des Golffahrers. Dieser wurde kurzzeitig verdächtigt, auch an dem mutmaßlichen Rennen teilgenommen zu haben. Er habe nach eigenen Angaben versucht, wie die beiden Fahrer der Seats „Gas zu geben“, jedoch aus Rücksicht auf seine Verlobte und den Hund im Auto davon abgesehen.
Der Prozess wird am Freitag, 16. November, fortgesetzt.