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Netzagentur sieht 5G-Auktion in Gefahr
BERLIN (dpa) Die Frequenzauktion für das schnelle mobile Internet 5G im Frühjahr 2019 ist nach Einschätzung der Bundesnetzagentur in Gefahr. Grund hierfür sei das Vorhaben der Bundesregierung, mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes lokales Roaming zu erzwingen. Dies geht aus einem Brief einer Fachabteilung der Bonner Behörde an die Bundesministerien für Verkehr und Wirtschaft hervor. Eine solche Änderung noch vor der 5G-Auktion würde „erhebliche Rechtsunsicherheiten verursachen und das Auktionsverfahren gefährden“, warnen die Autoren.
Beim lokalen Roaming würden Handynutzer in einem Funkloch automatisch und kostenlos mit dem Netz eines anderen Telekommunikationskonzerns verbunden werden. Für Verbraucher klingt das sinnvoll, Netzbetreiber werten dies dagegen als betriebswirtschaftlichen Bremsklotz: Da sie die Konkurrenz auf ihre Antennen lassen müssten, würden ihre Investitio- nen in teure Funkmasten entwertet, warnt etwa die Deutsche Telekom. Diesen Bedenken trug die Netzagentur Rechnung, als sie Ende November die Regeln für die Frequenzauktion vorstellte und dabei auf eine Roamingpflicht für die Anbieter verzichtete. Sie schrieb nur vor, dass die Firmen miteinander verhandeln müssen, also ein Verhandlungsgebot.
Die Politik resgierte prompt. „Die Bundesnetzagentur wirkt zunehmend wie ein Ableger der Tele- kom“, kritisierte Grünen-Fraktionschef Oliver Krischer. Beim lokalen Roaming gehe es darum, dass die ländlichen Regionen besser beim Mobilfunk erschlossen und die hohen deutschen Tarife gesenkt werden. FDP-Fraktionsvize Frank Sitta forderte von der Bundesregierung ein Gesamtkonzept für die digitale Infrastruktur. Stattdessen habe es von der Koalition einen auf die 5GFrequenzvergabe konzentrierten „Wünsch dir was“-Überbietungswettbewerb gegeben.