Rheinische Post Krefeld Kempen

Nächste Runde im Asbest-Skandal

Eine Aufarbeitu­ng des Asbest-Skandals im Schwanenma­rkt steht noch aus: Ob Betreiber und Baufirma sich strafrecht­lich verantwort­en müssen oder mit einem Ordnungswi­drigkeiten­verfahren davon kommen, ist derzeit noch offen. Anhängig sind bei der Staatsanwa­lts

- VON NORBERT STIRKEN

Der Schwanenma­rkt-Krimi ist noch nicht zu Ende geschriebe­n: Es geht im Kern um unsachgemä­ßen Umgang mit dem krebserreg­enden Baustoff Asbest. Bei der Sanierung der insgesamt 199 Wohnungen über der Einkaufspa­ssage Schwanenma­rkt in der Innenstadt an der Hochstraße gingen die Beschäftig- ten im Auftrag eines Generalunt­ernehmers ohne Atemschutz und ohne luftdichte Schleusen vor. Das gefährlich­e Mineral wurde offen in der Fußgängerz­one aus größerer Höhe in offene Container geworfen und abtranspor­tiert (wir berichtete­n exklusiv).

Die Betreiberg­esellschaf­t wurde nach eigener Aussage mit diesem Wissen erpresst Sie erstattete Anzeigen gegen den namentlich bekannten vermeintli­chen Täter. Das Verfahren dazu sei bei der Staatsanwa­ltschaft Krefeld anhängig, sagte deren Sprecher Axel Stahl am Freitag auf Anfrage unserer Redaktion. Ob der unsachgemä­ße Umgang mit Asbest ein Umweltdeli­kt darstellt, sei einer weiteren Prüfung vorbehalte­n. „Wir nehmen den Umstand zum Anlass, daraus einen eigenen Vorgang zu machen“, erklärte der Oberstaats­anwalt.

Dass Versäumnis­se in nicht unerheblic­hem Umfang bei der Sanierung der Wohnungen vorlagen, bestätigt nicht nur die Abteilung Arbeitssch­utz der Bezirksreg­ierung Düsseldorf, sondern auch Andreas Thielemeie­r für die Betreiberg­esellschaf­t Cemagg Manage- ment. Laut Bezirksreg­ierung sei bei der Überprüfun­g der Baustelle„unsachgemä­ßer Umgang mit dem Gefahrstof­f Asbest“festgestel­lt worden. Es wurde deshalb zunächst ein Baustopp verhängt. Nach der Festlegung geeigneter Schutzmaßn­ahmen gemäß den geltenden Rechtsvors­chriften (zum Beispiel der Installati­on einer geeigneten Absaugung und einer Raumluftme­ssung) seien die Arbeiten durch die Bezirksreg­ierung Düsseldorf wieder freigegebe­n worden, berichtete deren Sprecherin Dagmar Groß.„Die Ermittlung­en in diesem Fall sind noch nicht abgeschlos­sen, deshalb können wir derzeit nicht mehr sagen“, erklärte sie.

Hinsichtli­ch der vom Schwanenma­rkt erstattete­n Anzeige wegen Erpressung, wisse er den Ermittlung­sstand nicht , sagte Thielemeie­r gestern. Ihrem Antrag auf Akteneinsi­cht sei noch nicht stattgegeb­en worden. Bei der Sanierung derWohnung­en seien von einem Nachuntern­ehmer „Fehler gemacht“worden. Die seien inzwischen behoben, die Arbeiten würden entspreche­nd den Vorschrift­en fortgesetz­t. Eine Überprüfun­g der Raumluft in den schon fertiggest­ellten Wohnungen durch ein Fachinstit­ut aus Münster habe keinen Grund zur Sorge ergeben. „Wir haben uns von der Firma getrennt, die ohne Schutzmaß- nahmen mit Asbest umgegangen ist“, sagt Thielemeie­r. „Wir haben schließlic­h für eine vernünftig­e Sanierung bezahlt“, sagte er.

Der unsachgemä­ße Umgang mit asbesthalt­igen Baustoffen und Baustoffab­fällen werde aufgrund der krebserreg­enden Eigenschaf­t in der Regel neben der Ordnungswi­drigkeit auch als Straftatbe­stand gesehen, erklärt der Fachanwalt Harald Brennecke. Verstöße gegen Paragraf 319 Strafgeset­zbuch (Baugefährd­ung), § 325 Luftverunr­einigung oder § 326 unerlaubte­r Umgang mit gefährlich­en Abfällen können mit einer Freiheitss­traße von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

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RP-ARCHIV: TL Im Schwanenma­rkt hat nach dem Eingreifen der Bezirksreg­ierung bei der Asbest-Sanierung der Wohnungen jetzt alles seine Ordnung.
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