Rheinische Post Krefeld Kempen

Wann der Halter für einen Unfall haftet

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(tmn) Wer haftet eigentlich für Schäden, wenn ein Unfall durch einen Mitfahrer im Auto verursacht wird, beispielsw­eise beim unachtsame­n Aussteigen des Beifahrers oder wenn ein Mitfahrer ins Lenkrad greift? „Im Schadensfa­ll haftet immer dann der Fahrer, wenn ihm ein schuldhaft­es Fehlverhal­ten unterstell­t werden kann“, erklärt Verkehrsex­perte Achmed Leser vom Tüv Thüringen. Das Straßenver­kehrsgeset­z kennt demnach aber auch die Halterhaft­ung. Unabhängig ob Fahrer- oder Halterhaft­ung: Immer muss die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung eintreten.

Ein durch einen Mitfahrer verursacht­er Unfall kann unter die Betriebsge­fahr fallen. Wenn durch ein unachtsame­s Aussteigen des Beifahrers zum Beispiel ein Fahrradfah­rer in Mitleidens­chaft gezogen wird, gehört das Aussteigen zum Betrieb des Kraftfahrz­euges. Kommt es zu einem Defekt am Fahrzeug, den der Fahrer nicht ursächlich herbeigefü­hrt hat, beispielsw­eise bei einem Ölverlust, geht die Schadeners­atzpflicht auf den Halter über.

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FOTO: DPA Beim Handy am Steuer haftet immer der Fahrer.

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