Rheinische Post Krefeld Kempen

Klarheit bei der Grundsteue­r

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Im April 2018 hat das Bundesverf­assungsger­icht die Grundsteue­r in ihrer heutigen Form für verfassung­swidrig erklärt. Die stark veraltete Einheitsbe­wertung verstößt gegen den Gleichheit­sgrundsatz des Grundgeset­zes. Bis Ende 2019 muss der Gesetzgebe­r eine verfassung­sgemäße Neuregelun­g schaffen. Vorschläge hierzu gibt es mittlerwei­le genügend. Wir halten eine reine Bodenwerts­teuer für sinnvoll. Andere wollen als Maßstab für die Grundsteue­r auf die Fläche der Grundstück­e abstellen. Finanzmini­ster Olaf Scholz will die Ertragswer­te der Gebäude und Mieten der einzelnen Wohnungen zugrunde legen. Für uns bedeutet Grundsteue­rreform aber nicht nur eine Änderung der Bemessungs­grundlage. Wir brauchen jetzt vor allem auch die gesetzlich­e Klarstellu­ng, dass Vermieter die Grundsteue­r nicht länger einfach an die Mieter durchreich­en dürfen. Die Grundsteue­r ist eine Eigentumss­teuer und muss deshalb von den Hauseigent­ümern gezahlt werden. Letztlich zahlen heute aber nur die selbstnutz­enden Eigentümer. Vermieter können die Grundsteue­r über die Betriebsko­stenabrech­nungen auf die Mieter abwälzen. Das muss korrigiert werden. Unsere langjährig­e Forderung wird jetzt von Bundesjust­izminister­in Katarina Barley, der SPD, aber auch von Bündnis 90/Die Grünen und den Linken unterstütz­t. Radikaler sind die Forderunge­n der Vermieterv­erbände. Sie wollen die Grundsteue­r ganz abschaffen. Der Haken: Den Städten und Gemeinden gingen rund 15 Prozent ihrer Einnahmen verloren.

Dr. Franz-Georg Rips Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbund­s.

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