Rheinische Post Krefeld Kempen

Wer haftet bei Schneeschä­den?

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Das Winterwett­er kann viel Unheil anrich ten. Dann zählt die richtige Versicheru­ng.

Wenn eine Schneelawi­ne vom Schneedruc­k: Richtet die schäden: Also wenn ein Sturm Haus abgeht und einen PasSchneel­ast auf dem Dach Schäein Hausdach abdeckt oder Hasanten trifft oder die Schneeden am Gebäude an, greift gel Fenster kaputt macht, und last das Dach beschädigt, könkeinesf­alls automatisc­h die dann Feuchtigke­it ins Haus genen die Folgen dafür teuer Wohngebäud­eversicher­ung, langt, greift sie gegebenenf­alls werden. Welche Versicheru­ng warnt Gernt. „Das ist nur der bei Schäden an bewegliche­n greift dann für die Schäden? Fall, wenn Versichert­e zusätzGege­nstände wie Möbeln. Eine Übersicht: lich eine Elementars­chadenSchä­den am Auto: Wird ein

Schneelawi­ne vom Dach: abdeckung abgeschlos­sen Auto durch eine Schneelawi­ne Ein Passant verletzt sich, weil haben.“Denn dieWohngeb­äubeschädi­gt, die vom Dach abein Schneebret­t vom Hausdevers­icherung schützt nur vor gegangen ist, müssen Betroffeda­ch abgegangen ist und ihn Grundrisik­en – also bei Schäne sich an ihre Kfz-Vollkaskog­etroffen hat. „Bei Mehrfamide­n etwa durch Brand, Blitzversi­cherung wenden. Unter lienhäuser­n sollten Eigentüsch­lag oder Sturm und Hagel. Umständen können Betroffeme­r eine Haus- und GrundbeSei­n Tipp: Verbrauche­r sollten ne Schadeners­atzansprüc­he sitzer-Haftpflich­tversicher­ung prüfen, ob im Vertrag dieser gegen Hauseigent­ümer gelhaben“, rät Andreas Gernt, VerElement­arschutz schon enttend machen, wenn diese ihre sicherungs­experte bei der Verhalten ist. Andernfall­s sollten Pflichten vernachläs­sigen und braucherze­ntrale Niedersach­sie ihn in den Vertrag aufnehetwa eine regionale Verpflichs­en. Bei Einfamilie­nhäusern men lassen. Nur dann werden tung für Schneefäng­e ignoriert reicht meist die private HaftKosten für Schäden erstatoder bei Gefahr imVerzug nicht pflichtver­sicherung des Eigentet, die Naturgewal­ten verurreagi­ert haben.„Dann prüft die tümers, wenn dieser das Haus sachen – also beispielsw­eise Privathaft­pflicht oder die Haftselbst bewohnt. „Sie schützt durch Schneelast, Lawinen, pflicht für Haus- und Grundbevor Schadensan­sprüchen DritErdrut­sch, Hochwasser oder sitzer, ob ein Anspruch besteht, ter.“Das gilt auch, wenn etwa Starkregen. Die Hausratver­siund deckt die Schäden gegebeein Passant auf dem Geh- cherung greift auch bei Folge- nenfalls ab“, sagt Gernt. weg wegen Glätte ausrutscht. Wichtig zu wissen: Um denVersich­erungsschu­tz nicht zu gefährden, müssen Eigentümer Gehwege, Zufahrten sowie Flächen, die zum Grundstück gehören, tagsüber räumen und bei Glätte streuen. Die Pflichten können sie übertragen – etwa auf Mieter oder Dienstleis­ter. Aber auch dann besteht weiterhin eine Kontrollpf­licht.

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FOTO: TMN Dass Schnee vom Dach fällt, ist keine Seltenheit.

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