Rheinische Post Krefeld Kempen
Wer haftet bei Schneeschäden?
Das Winterwetter kann viel Unheil anrich ten. Dann zählt die richtige Versicherung.
Wenn eine Schneelawine vom Schneedruck: Richtet die schäden: Also wenn ein Sturm Haus abgeht und einen PasSchneelast auf dem Dach Schäein Hausdach abdeckt oder Hasanten trifft oder die Schneeden am Gebäude an, greift gel Fenster kaputt macht, und last das Dach beschädigt, könkeinesfalls automatisch die dann Feuchtigkeit ins Haus genen die Folgen dafür teuer Wohngebäudeversicherung, langt, greift sie gegebenenfalls werden. Welche Versicherung warnt Gernt. „Das ist nur der bei Schäden an beweglichen greift dann für die Schäden? Fall, wenn Versicherte zusätzGegenstände wie Möbeln. Eine Übersicht: lich eine ElementarschadenSchäden am Auto: Wird ein
Schneelawine vom Dach: abdeckung abgeschlossen Auto durch eine Schneelawine Ein Passant verletzt sich, weil haben.“Denn dieWohngebäubeschädigt, die vom Dach abein Schneebrett vom Hausdeversicherung schützt nur vor gegangen ist, müssen Betroffedach abgegangen ist und ihn Grundrisiken – also bei Schäne sich an ihre Kfz-Vollkaskogetroffen hat. „Bei Mehrfamiden etwa durch Brand, Blitzversicherung wenden. Unter lienhäusern sollten Eigentüschlag oder Sturm und Hagel. Umständen können Betroffemer eine Haus- und GrundbeSein Tipp: Verbraucher sollten ne Schadenersatzansprüche sitzer-Haftpflichtversicherung prüfen, ob im Vertrag dieser gegen Hauseigentümer gelhaben“, rät Andreas Gernt, VerElementarschutz schon enttend machen, wenn diese ihre sicherungsexperte bei der Verhalten ist. Andernfalls sollten Pflichten vernachlässigen und braucherzentrale Niedersachsie ihn in den Vertrag aufnehetwa eine regionale Verpflichsen. Bei Einfamilienhäusern men lassen. Nur dann werden tung für Schneefänge ignoriert reicht meist die private HaftKosten für Schäden erstatoder bei Gefahr imVerzug nicht pflichtversicherung des Eigentet, die Naturgewalten verurreagiert haben.„Dann prüft die tümers, wenn dieser das Haus sachen – also beispielsweise Privathaftpflicht oder die Haftselbst bewohnt. „Sie schützt durch Schneelast, Lawinen, pflicht für Haus- und Grundbevor Schadensansprüchen DritErdrutsch, Hochwasser oder sitzer, ob ein Anspruch besteht, ter.“Das gilt auch, wenn etwa Starkregen. Die Hausratversiund deckt die Schäden gegebeein Passant auf dem Geh- cherung greift auch bei Folge- nenfalls ab“, sagt Gernt. weg wegen Glätte ausrutscht. Wichtig zu wissen: Um denVersicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Eigentümer Gehwege, Zufahrten sowie Flächen, die zum Grundstück gehören, tagsüber räumen und bei Glätte streuen. Die Pflichten können sie übertragen – etwa auf Mieter oder Dienstleister. Aber auch dann besteht weiterhin eine Kontrollpflicht.